Studiengebühren

Studiengebühren in Sachsen-Anhalt

Stand: 02.04.2007

« Studiengebühren-Übersicht (deutschlandweit)

Kurz und knapp
Bereits eingeführt
Langzeitstudiengebühren: 500 € pro Semester ab 4 Semester über Regelstudienzeit (alle Hochschulsemester zählen)

Gebühren und Entgelte für Lernmittel und Benutzung bestimmter Hochschuleinrichtungen (evt. auch Bibliotheken) können eingeführt werden (von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich).

Diskussion vertagt
Allgemeine Studiengebühren. Sind aber - da Koalitionspartner SPD sie ablehnt und sich in den Koalitionsverhandlungen in diesem Punkt durchsetzen konnte - erst einmal unwahrscheinlich


Stand der Dinge und Geschichte

Laut Presseberichten vom 13.04.2006 hat sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU in Sachen Studiengebühren durchgesetzt: Es wird keine geben. Seither hört man auch tatsächlich zu diesem Thema fast nichts mehr.

Die Wahlen am 26.03.2006 bringen starke Verluste der FDP. Für eine Fortsetzung der CDU/FDP-Koalition reicht es somit nicht. Bisher deutet alles auf eine große Koalition, in der vermutlich ebenso wie wenn es eine Linke/SPD-Koalition geben würde (was unwahrscheinlicher erscheint), allgemeine Studiengebühren nicht kommen werden.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht am 26.01.2005 will offenbar auch die Regierung von Sachsen-Anhalt darüber diskutieren, ob sie vielleicht Studiengebühren einführen sollte.

Am 02.04.2004 wurde das neue Hochschulgesetz (hier als PDF) verabschiedet. Es regelt u.a. die Erhebung von Langzeitstudiengebühren. Das Modell ist ähnlich dem in Baden-Württemberg. Etwas freundlicher ist die Regelung, dass bei einem Wechsel innerhalb der ersten beiden Semester diese Semester nicht mitgezählt werden.

Ausgeschlossen werden allgemeine Studiengebühren für Bachelor und konsekutive Bachelor/Master-Studiengänge (§ 111 Abs. 1). Ausdrücklich erlaubt sind jedoch "Entgelte und Gebühren" für Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge (§ 111 Abs. 3). Neben Entgelten für Lernmittel wird allgemein von der Möglichkeit von Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen gesprochen (§ 111 Abs. 5 ff), die durch Benutzungsordnungen der Hochschulen festgelegt werden können.

Der parteilose Kultusminister Olbertz erklärte erstmals im März 2003, dass Studiengebühren kein Tabu sein dürften und denkt an Langzeit- und Zweitstudiumsgebühren. Er fand damals auch Gefallen am Studienkontenmodell aus Nordrhein-Westfalen (oder vielleicht nur an der Höhe der Gebühren von 650 € - sonst sind eher 500 € "üblich").


Mehr zu Studiengebühren in Sachsen-Anhalt


Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!






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