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Eltern müssen (nicht) zahlen: Studiengebühren und Semesterbeitrag zusätzlich zum Unterhalt
Das Unterhaltsrecht war schon immer kompliziert. Mit der Einführung von Studiengebühren in verschiedenen Bundesländern ergab sich die Frage, ob die Eltern diese zusätzlich zum ansonsten für Studierende festgelegten Unterhalt leisten müssen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dies 2008 bejaht - finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern natürlich vorausgesetzt. Für den Semesterbeitrag gilt laut einem Beschluss des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 2012 allerdings etwas anderes.
Bisherige Kommentare
1. Vater_in_Not kommentierte am 11.06.2009 um 00:17:01 Uhr
schon mal aus Elternperspektive gesehen?
Hallo verehrte Studis-Online-Gemeinde, gut mal wieder was zu Studiengebühren und das Wehren dagegen zu hören. Allerdings treibt mir der Gesamttenor des Beitrags etwas Blut über den Oberkörper - das Ganze ist sicher gemünzt auf Eltern, die das Zahlen der Studiengebühren etc. ablehnen und sich mit Ihren "Kindern" über diese Beträge ernsthaft (oder auch nur aus juristisch prickelnden Gründen - wie in Eurem Beispiel anzunehmen ist?) streiten.
Habt Ihr schon mal nachgefragt, woher das Geld, das die Mehrzahl der Eltern fürs Studium der IQ-ausgestatteten Sprösse kommt und was der Staat damit macht?
Beispiel: Für Lebensunterhalt + Studi-Gebühren sollten Eltern ca. 9 T€ /Jahr (1 T€ Gebühren+8T€ Futter/Fahren/Miete ...) Diese Kohle wird beim Finanzamt abzüglich 924€ aber voll versteuert, d.h. Lohnsteuer, Beiträge KK, SV usw. Das Geld, das Studi also ausgibt + wirklich braucht, wird de facto doppelt versteuert. Den Eltern wird diese (staatlich anerkannte) Mindest-Unterhaltsleistung also etwa zu 10% anerkannt.
Das ist für den sogen. Mittelstand Jahreseinkommen ab 40T€ (ausgenommen Freiberufler, die Ihr Einkommen wohl etwas vernebeln können) ziemlich hart, erreichen Ihre IQ-Sprösslinge doch niemals BAFöG-fähiges Niveau.
Und dann der Kontrast zu den Förderungen und Einkommen der Sprösslinge in Berufsausbildung (BAB, Lehrlingsentgelt, Beihilfen der Bundesagentur undundund) Nix für studierende Kinder, denn die befinden sich nach Steuerrecht nicht in einer beruflichen Ausbildung sondern eben in einem Studium -- (Ziel der Übung?? könnte man mit Menschenverstand fragen)
DIESE Ungleichbehandlung sowie Nichtanerkennung der "Lasten" wären aus meiner Sicht mal ein Thema für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Wäre vielleicht Master-Thema der zitierten Klägerin, oder Klage-Thema als zahlende Mutter... Das ist EINE Stimme einer MEHRHEITLICHEN Elternperspektive Es grüßt Euch der vater_in_not
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