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Karlsruher Numerus-Clausus-Urteil: Das Warten hat ein „Ende“
Das Bundesverfassungsgericht hält das Vergabeverfahren für Medizin-Studienplätze für in Teilen grundgesetzwidrig. Vor allem bei der Wartezeitzulassung muss die Politik „nachbessern“. Laut Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler wird das viele Bewerber zur vorzeitigen Aufgabe nötigen. Die Gründe erläutert er im Gespräch mit Studis Online.
Bisherige Kommentare
1. Klausschonarzt kommentierte am 22.12.2017 um 16:34:37 Uhr
Warten har kein Ende
Die Überschrift täuscht, es warten einfach nur Andere, die Medizin studieren wollen. Seit 1990 sind in der BRD 1000 Studienplätze in der Humanmedizin abgebaut worden. Somit kommen jedes Jahr 1000 zu den Wartenden hinzu. Wenn man 400 Studienplätze zusätzlich schaffen würde, würden trotzdem noch 600 Warter dazu kommen. Das Warten wird mehr, auch mit dem Urteil.
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 22.12.2017 um 16:38:36 Uhr
@Klausschonarzt
Die Anführungsstriche um „Ende“ sollten ja auch andeuten, dass es ein sehr relatives Ende ist … Man könnte auch sagen: Künftig hat man nach einer begrenzten Zeit einen Platz – oder nie. Für manche also besser als heute, für einige deutlich schlechter.
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