Voraussetzung: für staatlich anerkannte Ergotherapeut*innen bzw. Logopäd*innen.
Akademische Weiterqualifizierung nach Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung und entsprechender Anerkennung als Ergotherapeut/in nach ErgThG bzw. als Logopäde/in nach LogAPrO.
Hinweis zu den hier beworbenen Studienangeboten Studis Online bietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen ein Entgelt mit ausführlicheren Informationen als den von uns recherchierten Basisinformationen vorzustellen.