Studiengebühren in Hessen
Verfassungsklage und Studiengebührenboykott
Die Auslegung dieser Regelung ist umstritten. So ist die Frage, ob die Ausnahme "angemessenes Schulgeld" überhaupt auf Studiengebühren (oder -entgelte, wie sie formal korrekt genannt werden) anwendbar ist. Und - falls diese erste Hürde genommen werden kann - ob Darlehen, die es ermöglichen, dass die Gebühren erst später zu zahlen sind, ausreichen.
Die mit absoluter Mehrheit regierende CDU hatte jedenfalls keine Bedenken und legte ein Rechtsgutachten eines Staatsrechtlers vor, dass sie darin bestärkte. Ob sich dieser Einschätzung tatsächlich eine Mehrheit von JuristInnen anschließt, ist aber nach wie vor ungeklärt. Kritische Stimmen dazu siehe z.B. die Seiten des AStA der Uni Gießen oder eine Stellungnahme von Wolfgang Lieb, Staatssekretär a.D..
Verfassungsklage
Eine Möglichkeit, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen generell prüfen zu lassen, ist in Hessen ebenfalls eine Besonderheit. Sie erfordert die Unterschrift von (im aktuellen Fall) 43.308 wahlberechtigte Hessinnen und Hessen. Bis zum 19. April waren bereits fast 34.000 Unterschriften zusammen, die Sammlung geht noch bis Ende Mai weiter. Es ist also recht wahrscheinlich, dass die Verfassungsklage zustande kommt.
Boykott der Studiengebühren
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Daher bereiten sich die ersten Studierendenvertretungen auf einen Boykott der Studiengebühren vor. An der FH Gießen-Friedberg wurde dies bereits von Vollversammlungen an beiden Standorten bestätigt.
Die Boykottversuche in anderen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) im vergangenen Wintersemester hatten zwar das eigentliche Ziel, den Stopp der Gebühren, nicht erreicht. Aber zumindest an drei Hochschulen war das jeweilige Quorum erreicht worden. Darauf lässt sich aufbauen - und da in Hessen die Proteststärke in den letzten Semestern eher höher als anderswo war, könnte vielleicht noch etwas gehen.
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