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Sechs Jahre Studiengebührenurteil: Immer weniger allgemeine Studiengebühren
Am 26. Januar jährt sich erneut das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das seinerzeit den Weg zu allgemeinen Studiengebühren frei gemacht hatte. Entgegen mancher Befürchtungen ist es aber nicht zur flächendeckenden Einführung gekommen. Im Gegenteil: Nach zunächst in bis zu sieben Bundesländern werden aktuell noch in fünf allgemeine Studiengebühren erhoben. Und bald könnten es noch weniger sein.
Bisherige Kommentare
1. ABS kommentierte am 21.01.2011 um 22:20:59 Uhr
Abschaffung ambitioniert aber realistisch
Vor allem in Hamburg sieht es momentan sehr gut aus. In Baden-Württemberg musmensch abwarten wie die Wahlen wirklich ausgehen, die CDU gewinnt jede Woche an Stimmen und liegt schon wieder bei 41%...
Dies bedeutet aber auch, dass es sich lohnt die nächsten zwei Monate auf Hochtouren weiter zu arbeiten, zu blockieren und zu demonstrieren wie schlecht diese Landesregierungen in der Bildungspolitik agieren!
ABS
2. FDP kommentierte am 25.01.2011 um 13:24:13 Uhr
Nur 3 Bundesländer mit allg. Gebühren
Es ist nicht korrekt, dass es in 5 Ländern allgemeine Studiengebühren gäbe. Es gibt derzeit nur allgemeine Studiengebühren in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern. In Nordrhein-Westfalen sind Studiengebühren nicht verboten und werden von den einzelnen Hochschulen festgelegt. Sie befinden sich in dem Raum zwischen 0 € und 500 €. Damit sind die Gebühren nicht allgemein. In Hamburg müssen die Gebühren erst nach dem Studium gezahlt werden. Bei einer Ausreise aus der EU ist die Wahrscheinlichkeit, die Gebühren zu bezahlen, klein. Wenn sie nicht jede und jeder bezahlt, sind sie auch hier nicht allgemein.
3. Oli (Studis Online) kommentierte am 25.01.2011 um 14:31:41 Uhr
Doch fünf Bundesländer allg. Gebühren
@"FDP" (übrigens nicht mit der Partei zu verwechseln ;)
In NRW haben bis auf ganz wenige Ausnahmen alle Hochschulen allgemeine Studiengebühren eingeführt. Dass der schwarze Peter an die Hochschulen abgeschoben wurde, ändert nichts daran, dass es im Grunde allgemeine Studiengebühren sind.
Und das Argument, man könne sich den Hamburger Gebühren entziehen, ist schwach. Denn wenn man so anfängt, kann man im Prinzip dasselbe auch in anderen Bundesländern anführen: Studienbeitragsdarlehen in Anspruch nehmen und dann nach dem Studium abhauen. Sehr tolle Idee ...
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