Geld sparen

Pille und Kondom kostenlos - leider nur noch selten

Tipp: Kondome gibt es (meist kostenfrei) bei Veranstaltungen zum Thema "HIV / AIDS"; zwar nicht gerade den Jahresbedarf, aber zumindest einige.



Frauen unter 20 Jahre: Krankenversicherung zahlt Pille

Junge Frauen mit gesetzlicher Krankenversicherung bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben grundsätzlich Anspruch auf Kostenübernahme der Pille durch die jeweilige Krankenkasse. Neben dem Rezeptanteil ab Vollendung des 18. Lebensjahres können noch Zuzahlungen bei Pillen erforderlich sein, deren Apothekenverkaufspreis über dem allgemein festgesetzten Festbetrag liegt.



Alle über 20 Jahre: Nur in Ausnahmefällen kostenfrei

Für "Ältere" dagegen gilt: Von der Krankenkasse gibt's normalerweise keine Unterstützung mehr - Ausnahmen besprecht bitte mit Eurem Frauenarzt. Sofern eine Diagnose wie "Zyklusstörungen", "Akne" oder ähnliches besteht, bei der die Pille helfen kann, kann die Pille unter Umständen als Medikament (und eben nicht als Verhütungsmittel) angesehen werden und würde somit von den Krankenkassen übernommen.

In einigen Städten gibt es noch die Möglichkeit, auf Antrag bei bestimmten Stellen (nicht bei den Krankenkassen!) Unterstützung zu bekommen. Konkret ist uns dies nur noch für Berlin bekannt, ob weitere Städte noch Unterstützung leisten, wissen wir leider nicht. Wer Angaben zu anderen Städten machen kann oder Korrekturen zu den Infos weiter unten, melde dies bitte per Mailformular. Danke!

Die nachfolgenden Angaben zu einzelnen Städten sind ohne jede Gewähr!

In Berlin könnt Ihr beim jeweilig zuständigen "Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung" eine Kostenübernahme beantragen (näheres siehe z.B. hier für Charlottenburg-Wilmersdorf; in den anderen Berliner Bezirken gibt es das auch).

Zu Hamburg erreichte uns folgende Mail: "Nach Auskunft von Pro Familia in Hamburg wurden seit Anfang 2005 die Gelder bzgl. eines Sozialrezept für die Pille gestrichen. Somit ist eine kostenlose (bzw. früher gegen 10 Euro Beratungsgebühr) Pillen-Verschreibung zumindest in Hamburg leider nicht mehr möglich."

Bezogen auf andere Städte: Erkundigt Euch, ob es - wie in Berlin - einen Sozialmedizinischen Dienst gibt und fragt dann dort nach. Andere Auskunftsstellen, die Bescheid wissen könnten oder teilweise selbst zuständig sind, sind das Gesundheits-, Sozial- oder Jugendamt oder Beratungsstellen für Jugend-/Sexualhilfe.

Wichtig: Nachweise über Bedürftigkeit (geringes Einkommen) nötig

Beim ersten Besuch des sozialmedizinischen Dienstes oder der entsprechenden Einrichtung in Eurer Stadt solltet Ihr folgende Unterlagen mitbringen, damit über Euer Anliegen zur Kostenübernahme schneller entschieden werden kann (sofern eine Kostenübernahme überhaupt möglich ist, siehe oben):
1. Bescheinigung über Euer Einkommen (Lohn, Kindergeld, Unterhalt der Eltern, BAföG-Bescheid)
2. Mietvertrag, Miethöhe (oder Bescheinigung über die Höhe des Kostgeldes)
3. Immatrikulationsbescheinigung
4. falls die Pillenkostenübernahme (ab dem 20. Lebensjahr müsste jede Frau die Pille sonst selbst bezahlen) beantragt werden soll das Pillenrezept des Arztes. Für Kondome ist ein Rezept nicht erforderlich ;-)
5. Personalausweis

Ebenfalls von Interesse können die weiteren Leistungen des Sozialmedizinischen Dienstes sein. In Bayern sind stattdessen dafür die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen zuständig (u.a. zu finden in jedem Landkreis unter "Landratsamt/ Staatl. Gesundheitsamt"). Alle Angebote sind kostenlos und anonym:
1. Beratung in Ehe-, Partnerschafts- und Familienproblemen
2. Krisen- und Sexualberatung
3. Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 218 ff. StGB (Ausstellung der Bescheinigung bei Schwangerschaftsabbruch)
4. Schwangerenberatung (Beratung der werdenden Mutter und des werdenden Vaters)
5. Schwangerschaftstests
6. Familienplanung
7. Beratung zu Schwangerschaftsverhütung, Kinderwunsch und Sterilisation etc.

Achtung!
In den Städten, in denen es grundsätzlich noch Hilfen gibt, können auch Männer Kostenübernahmen für Verhütung (also Kondome) erhalten. Bei jeder neuen Kostenübernahme (bei der Pille also alle drei Monate) muss ein aktueller Einkommensnachweis erbracht werden. Das angegebene Einkommen sollte nicht zu niedrig sein, sonst wird der Antrag wegen Unglaubwürdigkeit abgelehnt.

Stand 25.06.2008.




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