Finanzierung der Studiengebühren
Studienbeitragsdarlehen - Darlehen für die Studiengebühren
Die inzwischen in einigen Bundesländern beschlossenen Studiengebühren müssen von den meisten Studierenden nicht sofort bezahlt werden. Sie können stattdessen auf Darlehen der jeweiligen Landesbank bzw. der KfW Förderbank zurückgreifen. Die Befürworter der Studiengebühren sind der Meinung, dass die Studiengebühren mit der Einführung dieser Darlehen "sozialverträglich" werden. Richtig daran ist, dass mit den Darlehen alle die Chance haben, trotz Studiengebühren ein Studium aufzunehmen.Darlehensantrag nur bei definitiver Studiengebührenpflicht
Ob überhaupt und in welcher Höhe Studiengebühren anfallen, hängt vom Ort der Hochschule ab, an der Ihr studiert. Durch die Wahl des Studienortes lässt sich also durchaus beeinflussen, ob man Gebühren zahlen muss oder nicht. Wie der Stand in Sachen Studiengebühren in den einzelnen Bundesländern ist, könnt Ihr im Artikel Studiengebühren in Deutschland nachlesen.
Müssen in Eurem Bundesland Gebühren gezahlt werden, solltet Ihr Euch unbedingt erkundigen, unter welchen Voraussetzungen Ihr Euch von ihnen befreien lassen könnt. Die Chance besteht z. B. dann, wenn Ihr als StudentIn selbst schon Kinder habt und diese betreut. Auch wer in offizielle Gremien der Hochschule gewählt wurde oder besonders gute Studienleistungen aufweist, kann u. U. befreit werden. Erst dann, wenn eine Befreiung definitiv nicht möglich ist, solltet Ihr in Betracht ziehen, das Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Wer sich dafür entscheidet, lädt sich von der Internetseite der zuständigen Bank das Antragsformular herunter und gibt dieses ausgefüllt bei der Immatrikulation/Rückmeldung mit ab. In der Regel gibt es das Darlehen dann jeweils für ein Semester. Ihr könnt also immer wieder neu entscheiden, ob Ihr es haben wollt oder nicht. Die Rückzahlung erfolgt in jedem Fall erst nach dem Ende des Studiums.
Anders ist die Regelung allerdings in NRW. Dort bindet Ihr Euch beim ersten Antrag mehr oder weniger für das ganze Studium. Ihr bekommt das Darlehen also für alle folgenden Semester und könnt nicht darauf verzichten (würdet Ihr das wollen, müsstet Ihr das Darlehen kündigen und innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen!).
Gemeinsamkeiten der angebotenen Studienbeitragsdarlehen
Für die Bildungspolitik sind im Wesentlichen die Bundesländer zuständig. Jedes Bundesland kann also selbst darüber entscheiden, ob es Studiengebühren und Studienbeitragsdarlehen einführt und welche Bedingungen dafür gelten sollen. So erklärt sich die Vielfalt der Darlehensmodelle. Trotzdem gibt es natürlich einige Gemeinsamkeiten.
So sehen alle Studienbeitragsdarlehen eine Altersgrenze vor. Danach kann das Darlehen nur beantragen, wer bei Studienbeginn ein bestimmtes Alter nicht überschritten hat. Meist liegt die Grenze bei 35 Jahren, im Saarland bei 40 und in Hessen bei 45 Jahren. In Bayern und NRW bezieht sich die Altersgrenze von 40 (Bayern) und 60 (NRW) Jahren auf den Anfang des Semesters, für das das Darlehen beantragt wird. Die Einführung der Altersgrenze soll zum einen gewährleisten, dass Ihr das Darlehen noch zurückzahlen könnt, zum anderen wird, so nehmen wir an, ein Studium in höherem Alter zunehmend als Privatvergnügen angesehen. Sofern Ihr, z. B. wegen Kindererziehung, daran gehindert wart, das Studium früher aufzunehmen, lässt sich die Altersgrenze auf Antrag entsprechend nach hinten verschieben.
Einig sind sich alle Länder auch darin, dass das Darlehen nur für eine gewisse Semesteranzahl gewährt werden soll. Diese soll bei der jeweils geltenden Regelstudienzeit plus 4 Semester liegen. Wichtig dabei: Berücksichtigt werden alle jemals studierten Hochschulsemester! Nach einem relativ späten Fachwechsel ist man also schneller von der Regelung betroffen als man meint.
Ausländische Studierende können die Darlehen in der Regel nur in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen sind, aus EU-Staaten kommen oder zur Gruppe der Bildungsinländer gehören, also ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Im Zweifelsfall sollte man sich vorher beim jeweiligen Landesministerium (für Wissenschaft) erkundigen.
Die bisher bekannten Zinsobergrenzen werden keineswegs für die gesamte Studienzeit garantiert. Sie beziehen sich lediglich auf das im aktuellen Semester in Anspruch genommene Darlehen. Für dieses wird garantiert, dass die Zinsen nicht über dem angegebenen Zinssatz liegen werden.
Auch eine Schuldenobergrenze sehen alle Länder vor. Unterschiede bestehen aber in Bezug auf den Zeitpunkt. Ist der maßgebliche Zeitpunkt der Beginn der Rückzahlung, können die nach Inanspruchnahme des Darlehens anfallenden Zinsen dazu führen, dass die Schuldenobergrenze doch noch überschritten wird. Nur in NRW liegt die Grenze so, dass BezieherInnen von hohen BAföG-Sätzen faktisch ganz von den Studiengebühren befreit werden (eine Abschätzung erlaubt der Tilgungs- und Kappungsrechner der NRW.Bank; dazu muss man aber wissen, wieviel BAföG es wohl geben wird - dabei hilft auch unser BAföG-Rechner). Sie müssen dazu aber das Darlehen in Anspruch nehmen! Es kann auch sein, dass ein expliziter Antrag auf Gewährung des Erlasses der restlichen Schulden nötig ist (so z. B. in Baden-Württemberg).
Sofern das Studium nicht besonders lange gedauert hat, wird nach Studienende eine Karenzphase gewährt, in der noch keine Rückzahlung erfolgen muss (aber erfolgen kann). In Bayern liegt sie bei mind. 18 Monaten, in allen anderen Länder bei mind. 24 Monaten.
Eine Rückzahlung muss nur erfolgen, wenn man ein bestimmtes Mindest-Nettoeinkommen hat. Dessen Höhe orientiert sich an dem für die BAföG-Rückzahlung vorgesehenen Mindesteinkommen. Danach muss mit der Rückzahlung beginnen, wer (als ledige und kinderlose Person) über ein Nettoeinkommen von mehr als 960 € verfügt. In einzelnen Bundesländern wird dieser Betrag für das Studienbeitragsdarlehen noch um 100 bis 300 € erhöht. Hinzu kommen - wieder angelehnt an das BAföG - weitere 480 € für den Ehegatten und jeweils 435 € für jedes Kind. (Einkommen von Ehegatten und Kindern werden in Abzug gebracht.) Die Rückstellung von der Darlehensrückzahlung wegen geringen Einkommens muss beantragt werden.
Rückzahlungsausfälle, die den Banken durch "Vergünstigungen" wie die Schuldenobergrenze und das notwendige Mindest-Nettoeinkommen entstehen, werden übrigens durch die Studiengebühren selbst finanziert. Ein Teil der Einnahmen bleibt nicht an den Hochschulen, sondern muss in einen Ausfallfonds eingezahlt werden. Hessen will die Ausfälle bis 2010 zunächst selbst übernehmen.
Eine Schufa-Meldung erfolgt bei Aufnahme eines Studienbeitragsdarlehens nach unserem aktuellen Kenntnisstand nicht.
Studierende, die schwer verschuldet sind (z. B. Privatinsolvenz, eidesstattliche Erklärung), haben auf jeden Fall in Bayern, möglicherweise auch noch in anderen Bundesländern, keine Chance, ein Studienbeitragsdarlehen zu erhalten. Sie können allerdings versuchen (und sollten damit eigentlich auch Erfolg haben), bei ihrer Hochschule als besonderer Härtefall den vollständigen Erlass der Gebühren zu beantragen. In Niedersachsen und Hamburg ist es auch verschuldeten Studierenden möglich, das Darlehen zu bekommen.
Einige Darlehen nur noch für frühere ZahlerInnen
In Hessen wurden die Studiengebühren abgeschafft, für das laufende Semester muss niemand mehr ein Darlehen aufnehmen. Für alle, die in den letzten Semestern ein Darlehen aufnehmen mussten, bleiben die Konditionen aber natürlich von Interesse.
Ähnliches gilt für Hamburg. Dort gibt es zwar weiterhin Studiengebühren, aber die Abwicklung der Rückzahlung (falls man sie nicht gleich zahlt) hat sich geändert. Beim Erststudium und für BildungsinländerInnen (alle anderen sollten sich genauer informieren!) gibt es innerhalb der Regelstudienzeit plus zwei Semester keine Zinsen (jedenfalls für den/die Studenten/in).
Unterschiede der Studienbeitragsdarlehen - ein Vergleich (Stand: 15.12.2009)
Wichtiger Hinweis: Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von Änderungen der hier geschilderten Bedingungen hört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!
| Bundesland1 zuständige Bank2 |
Akt. Zinsen3 (Obergrenze4) |
Schulden- obergrenze5 |
Mindest- "netto"6 |
| Baden-Württemberg L-Bank |
3,78%8 (5,5%8) | 15.000 € | 1.060 € |
| Bayern7 KfW Förderbank |
2,77% (7,75%) |
15.000 € | 1.060 € |
| Hamburg11 KfW Förderbank |
<2,87% (7,5%) |
17.000 € | 1.060 € |
| Hessen10 LandesTreuhandstelle Hessen |
6,16% / 0%9 (7,5%) |
15.000 € | 1.260 € |
| Niedersachsen KfW Förderbank |
3,14% (7,5%) |
15.000 € | 1.060 € |
| Nordrhein- NRW.BANK |
3,896% (5,9%, bis 14.12.2011 garantiert) |
1.000 € / Semester, höchstens 10.000 € | 960 € |
| Saarland KfW Förderbank |
0%12 / 2,85% (-) |
15.000 € | 1.060 € |
Fußnoten
1 Das jeweilige Bundesland ist mit unseren Detailsinfos zu den Studiengebühren in diesem Land verlinkt.
2 Die für die Darlehensabwicklung zuständigen Banken sind jeweils - soweit vorhanden - mit den Webseiten verknüpft, auf denen die jeweilige Bank über das landesspezifische Studienbeitragsdarlehen informiert.
3 Aktuell gewährter nomineller Zinssatz, der effektive Zinssatz liegt (bis zu 0,4%, je nach Bundesland und konkretem Fall) darunter. Der Zinssatz ist u. a. abhängig von Beginn und Dauer der Rückzahlung sowie der Dauer des Studiums. Die Zinsen sind variabel und werden i.a. halbjährlich angepasst (für Baden-Württemberg zum 1.5/1.11.; für Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Saarland zum 1.4./1.10.; für Hessen zum 15.5./15.11; für NRW ab 2008 zum 15.6./15.12.).
4 Zinsobergrenze für das aktuell gewährte Darlehen. Für das im aktuellen Semester gewährte Darlehen ist diese Obergrenze auf lange Zeit garantiert, bei den Krediten der KfW Förderbank für 15 Jahre. In NRW gilt die Obergrenze von 5,9% bis 14.6.2008. In Hessen werden die 7,5% durch § 7 Abs. 1 Hessisches Studienbeitragsgesetz garantiert.
5 Wer zusammen mit den Schulden aus dem BAföG-Staatsdarlehen diesen Betrag übersteigt (auch "Kappungsgrenze" genannt), bekommt die diesen Betrag übersteigende Summe erlassen. In Hamburg, NRW und Niedersachsen bezieht sich die Grenze auf den Rückzahlungsbeginn. Das "+" hinter den Zahlen zeigt an, dass zwischen der Inanspruchnahme des Darlehens und dem Rückzahlungsbeginn noch Zinsen anfallen können, was möglicherweise zum Überschreiten der Kappungsgrenze führt.
6 Gemeint ist das Nettoeinkommen. Hierunter ist allerdings nicht unbedingt das zu verstehen, was umgangssprachlich darunter verstanden wird. Vielmehr handelt es sich um Einkommen im Sinne des § 21 BAföG. Die Freibeträge orientieren sich an denen des BAföG § 25 (1) 2. (was übrigens auch dazu führt, dass die BAföG-Novelle vom Dezember 2007 hier auch zu einer Erhöhung der Freibeträge um 80 Euro führen wird; allerdings erst ab August bzw. Oktober 2008). Hat man nach dem Studium weniger Einkommen dieser Art als in der Tabelle genannt, kann man auf Antrag für meist 12 Monate von der Rückzahlung freigestellt werden. Habr Ihr Kinder oder seid verheiratet, liegt der Freibetrag höher.
7 In Bayern sind praktisch alle Details zum Studiendarlehen per Rechtsverordnung geregelt, sie können daher vermutlich einfacher (und schneller) geändert werden (auch zum Nachteil der Studierenden) als in anderen Bundesländern.
8 Baden-Württemberg hat seit SoSe 2008 den Höchstzinssatz auf 5,5% (nominal) festgesetzt. D.h. egal wie das sonstige Zinsniveau ist, mehr Zinsen müssen nicht vom Kreditnehmer gezahlt werden (die zusätzlichen Kosten trägt dann der Landeshaushalt).
9 In Hessen mussten für die Studienbeiträge von Semestern, in denen man BAföG bekommen hat, keine Zinsen gezahlt werden. Bekam man für alle Semester BAföG, in denen in Hessen Studiengebühren erhoben wurden und in denen man vom Darlehen Gebrauch gemacht hatte, fallen folglich keinerlei Zinsen an.
10 Seit Wintersemester 2008/2009 werden in Hessen keine Studiengebühren mehr erhoben. Das ganze ist also nur noch für diejenigen interessant, die in den Semestern davor ein solches Darlehen aufgenommen haben.
11 Seit Wintersemester 2008/2009 gibt es in Hamburg "nachgelagerte Studiengebühren". Die Gebühren müssen erst nach dem Studium gezahlt werden (Vorsicht: Das gilt nur für den Normfall Erststudium, Regelstudienzeit plus 2 Semester und Bildungsinländer, alle anderen sollten sich genau informieren!), bis dahin fallen keinerlei Zinsen an. Die Verwaltung dieses neues Modells wird nicht mehr von der KfW wahrgenommen. Was hier in der Tabelle zu lesen ist, ist also nur noch für diejenigen interessant, die in den Semestern davor ein Studienbeitragsdarlehen aufgenommen haben.
12 Zinsfrei während Studium und zwei Jahre danach. Wird schließlich in Raten zurückgezahlt, müssen dann die genannten Zinsen für die Rückzahlungszeit gezahlt werden. Die Zinsfreiheit wurde am 20.03.2009 von der Landesregierung verkündet und gilt auch rückwirkend für bereits laufende Darlehen.
Schließlich gibt es große Unterschiede bei der monatlichen Ratenhöhe der Rückzahlung. In Baden-Württemberg und Hessen sind nur monatliche Raten von 50, 100 oder 150 Euro möglich, in NRW "mindestens 50 Euro". In Bayern und im Saarland dagegen beträgt die Mindestrate nur 20 Euro monatlich. Bei den Ländern, die mit der KfW Förderbank zusammenarbeiten, wird diese in der Regel einen Rückzahlungsvorschlag machen, der die Tilgung der Schulden innerhalb von 10 Jahren vorsieht und die Ratenhöhe entsprechend anpasst. Auf Wunsch kann der Rückzahlungszeitraum aber auch verlängert werden. Niedrige Raten und ein langer Rückzahlungszeitraum sind allerdings nicht empfehlenswert, weil die Rückzahlung dann länger dauert und mehr Zinsen anfallen - trotzdem ist es natürlich gut, wenn man die Rückzahlung zur Not auch auf längere Zeit strecken kann.
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