Studiengebühren

Studiengebühren in Sachsen

Stand: 17.09.2009

« Studiengebühren-Übersicht (deutschlandweit)

Kurz und knapp
Geplant
Langzeitstudiengebühren (im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU und FDP aufgeführt)
frühestens ab SoSe 2010, eher erst ab WiSe 2010/2011

Bereits eingeführt
Zweistudiumsgebühren: 300 bis 450 € pro Semester

Prüfungsgebühren: 25 - 150 €
Hochschul- und Studienkolleg: bis zu 2200 € pro Semester (betrifft ausländische Studierende)

Rechtsgrundlage: Sächsische Hochschulgebührenverordnung (SächsHGebVO) vom 13.12.2004

Stand der Dinge und Geschichte

Nach den Landtagswahlen am 30.08.2009 zeichnete sich eine neue Koalition ab, nämlich eine aus CDU und FDP. Die Verhandlungen der beiden Parteien waren schnell abgeschlossen, am 16.09.2009 wurde der Entwurf des Koalitionsvertrages vorgestellt. Allgemeine Studiengebühren wird es demnach nicht geben. Aber: "Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden." Von Seiten der FDP sind offenbar nur ein oder zwei Semester Überschreitung der Regelstudienzeit noch ohne Gebühren gedacht. Man wird abwarten müssen, wie die notwendige Gesetzesänderung konkret ausfallen wird (auch die Gebührenhöhe ist noch offen).

Am 08.04.2009 wird bekannt (die "Leipziger Volkszeitung" soll in der Ausgabe am 09.04. davon berichten), dass im Entwurf des Wahlprogramms der CDU ausdrücklich festgehalten werden solle, dass keine allgemeinen Studiengebühren eingeführt werden. Der Ministerpräsident Tillich scheint zu diesem Thema eine deutlich andere Meinung als sein Vorgänger zu haben. Er wird mit den Worten zitiert, dass es mit ihm keine Studiengebühren geben werde und dass diese in Zeiten der wirtschaftlichen Krise "nicht in die Landschaft" passten.

Nachdem sich CDU und SPD einige Wochen mal wieder über Studiengebühren gestritten haben, beschloss der Koalitionsausschuss am 17.01.2006, dass die Koalition keine Studiengebühren beschließen wird. Aus Sicht der SPD ist damit "das Thema beerdigt" - zumindest bis 2009, wenn wieder Landtagswahlen anstehen.

Am 07.12.2005 zeigt eine Hochschuldebatte (auf Antrag der Linkspartei.PDS), dass die Koalitionäre CDU und SPD bei Studiengebühren verschiedener Ansicht sind. Die Rednerin der SPD betonte: "Wir haben eine klare Meinung, denn die SPD ist gegen Studiengebühren und mit der SPD wird es in Sachsen auch keine Studiengebühren geben." Wohingegen Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) durchaus anderer Ansicht ist - aber da er auf die SPD als Koalitionspartner angewiesen ist, zunächst keine Chance hat, Studiengebühren einzuführen.

Laut einem Artikel in sz-online vom 26.05.2005 äußert Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) am Vortag in Freiberg vor Studenten der Bergakademie, dass Studiengebühren nach seiner Überzeugung in fünf Jahren flächendeckend in Deutschland eingeführt sind. Zur Zeit sind sie in Sachsen laut Koalitionsvertrag nicht vorgesehen - der Ministerpräsident will aber wohl damit andeuten, dass es spätestens nach den nächsten Wahlen anders aussehen wird ...

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26.01.2005, dass der Bund den Ländern nicht ein Studiengebührenverbot vorschreiben kann, könnte Sachsen ebenfalls zuschlagen. Allerdings scheint es vorläufig keine konkreten Pläne zu haben.

Im März 2004 werden Pläne bekannt, von Auslandsstudenten Gebühren zu verlangen. Die genaue Ausgestaltung ist noch unklar, offenbar soll aber eine Art "Full-Service" mit Mensa, Sprachunterricht, Wohnen und besonderer Betreuung verkauft werden. Wahrscheinlich aber irgendwie überteuert bzw. Leistungen, die bisher gratis waren, werden damit kostenpflichtig.

Anfang Dezember 2003 wird den sächsischen Studierendenvertretern ein Entwurf der Hochschulgebührenordnung zugespielt, der es in sich hat. Teilweise war der Entwurf aber offenbar gefälscht. Um was es trotzdem alles gehen könnte, ist im Kasten oben unter Geplant zu lesen. Denn große Teile schienen ein echter Entwurf gewesen zu sein.

Für ein Zweitstudium werden prinzipiell 307 € (600 DM) pro Semester fällig. Man kann allerdings einen Antrag auf Ausnahme bei der eigenen Hochschule stellen, so dass es im konkreten Einzelfall auf die zuständigen Stellen vor Ort ankommt. Hinweis: Bricht man ein Studium ab und beginnt ein anderes Fach zu studieren, so ist das kein Zweitstudium. Nur wenn man nach einem erfolgreich abgeschlossenem Studium ein weiteres betreibt, spricht man von einem Zweitstudium.

In Dresden entsteht Ende 2002 auch eine studentische Initiative, die sich für Studiengebühren ausspricht - und sich damit auch die Unterstützung des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) gesichert hat. Das CHE ist schon seit Jahren ein Vorkämpfer für Studiengebühren und immer auf der Suche nach Studierenden, die das auch so finden, zum Beweis, dass das doch die allgemeine Meinung sei und die komischen Studierdenenvertretungen sowieso nur eine Minderheit vertreten ...

Langzeitstudiengebühren (oder ähnliches) haben in Sachsen wenig Sinn: nach der Regelstudienzeit plus 4 Semester werden Studierende (bis auf wenige Ausnahmen) zwangsexmatrikuliert.


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Andere Webseiten / Dokumente

Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!






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