Studiengebühren
Studiengebühren in Rheinland-Pfalz
Stand: 02.04.2007« Studiengebühren-Übersicht (deutschlandweit)
Kurz und knapp
Beschlossen, Zahlungspflicht seit WiSe 2004/2005Studienkonto: 650 € pro Semester bei "Überziehen des Studienkontos" (i.a. im Semester nach dem 1,75-fachen der Regelstudienzeit), Details siehe weiter unten. Ab SoSe 2006 gilt: Wird dann ein Zweitstudium in Rheinland-Pfalz begonnen, kostet es ebenfalls 650 € (aus § 5 Absatz 4 der Studienkonten-Verordnung ergeben sich faktisch Zweitstudiengebühren!)
Beschlossen, aber In-Kraft-Treten ist vorläufig ausgesetzt
Studiengebühren von 500 € für Studierende ab dem 2. Hochschulsemester, die ihren Wohnsitz nicht in Rheinland-Pfalz haben (allerdings könnte das Gesetz - sofern es denn einmal in Kraft tritt - verfassungswidrig sein - vgl. hier)
Details zum Studienkonto
Wie das mit dem Studienkonto genauer funktioniert, ist in der Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten dargelegt.
Bei einer Regelstudienzeit von 9 Semestern muss man ab dem 16. Semester mit Gebühren rechnen (9*1,75 = 15,75) - man sollte aber lieber mal in die Verordnung schauen, ob für den eigenen Fall nicht Sonderregelungen gelten.
Freundlicherweise darf man einmal innerhalb von zwei Semestern wechseln und bekommt ein "frisches" Studienkonto. Urlaubssemester schaden nicht, dabei wird nichts vom Konto abgebucht. Automatisch aufgebraucht wird das Studienkonto, wenn man 60 ist - Senioren müssen also immer zahlen.
Bonusguthaben gibt es bei Kindererziehung, als gewähltes Mitglied in Organen der Hochschule, bei Behinderung - sofern nicht schon Urlaubssemester genommen wurden. Die Details sollen laut §10 der oben genannten Landesverordnung die Hochschulen "einheitlich" regeln. Ganz geklappt hat das bisher nicht. Die TU Kaiserslautern hat ihre Regelungen jedenfalls hier veröffentlicht.
Stand der Dinge und Geschichte
Einen Tag vor dem Beschluss der Landeskinderregelung am 07.12.2006 verkündet die Wissenschaftsministerin Doris Ahnen (Nachfolgerin des überraschend nach Berlin gewechselten Jürgen Zöllner), dass das Gesetz zwar beschlossen werden, aber nicht in Kraft treten soll. Näheres dazu im Artikel Studiengebühren für Nicht-Landeskinder auf Eis gelegt.
Trotz aller juristischer Bedenken hält das Kabinett an den Plänen von Wissenschaftsminister Zöllner fest: Wenn es keine Einigung mit den anderen Bundesländern über einen "Vorteilsausgleich" gibt (und es ist sehr wahrscheinlich, dass es keine Einigung gibt), soll es allgemeine Studiengebühren geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf mit Studiengebühren für Nicht-Landeskinder billigt das Landeskabinett am 31.10.2006.
Nachdem Rheinland-Pfalz bald komplett von Bundesländern umschlossen sein könnte, die Studiengebühren erheben, hat Ministerpräsident Beck Ende Mai wieder das Modell aus der Schublade geholt, man könne Studiengebühren für alle erheben, die ihr Abitur nicht in Rheinland-Pfalz gemacht haben. Anfang Juli heißt es (vermutlich, weil die Abitur-Regelung verfassungsrechtlich noch schwieriger wäre), Gebühren sollen Studierende zahlen, die ihren Erstwohnsitz außerhalb Rheinland-Pfalz haben. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 11.07.2006 gebilligt. Zu den Hintergründen siehe den Artikel Doch allgemeine Studiengebühren?
Die Wahlen am 26.03.2006 bringen eine absolute Mehrheit für die SPD. Es wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit bei den Studienkonten bleiben, allgemeine Studiengebühren werden - zumindest für "Landeskinder" - nicht kommen.
In einer Landtagsdebatte am 15.02.2006 machen die Parteien nochmals ihre Positionen klar. Während SPD, Grüne und selbst CDU am gebührenfreien Erststudium (sofern nicht als zu lang angesehen) festhalten. Die FDP fordert jedoch Studiengebühren ähnlich wie in NRW (trotz der dortigen Proteste dagegen): Die Hochschulen sollen selbst entscheiden.
In Rheinland-Pfalz wird am 26.03.2006 der Landtag gewählt. Die SPD will an ihrem Studienkonten-Modell festhalten, die CDU nach Berichten z.B. bei SWR.de auch keine allgemeinen Studiengebühren. So steht es dann auch im Landtagswahlprogramm der CDU.
Statt der im weiteren erwähnten "Landeskinder-Regelung" plädiert der Bildungsminister Zöllner inzwischen vor allem für einen "Bildungs-Länderausgleich". Demnach sollte jedes Land für die Studierenden zahlen, die im eigenen Land Abitur gemacht haben. Berlin oder Nordrhein-Westfalen würde das freuen, da diese überdurchschnittlich viele Studierende haben. Auch dieses Ansinnen hat aber wohl kaum Chancen auf Realisierung.
Durch das Bundesverfassungsurteil vom 26.01.2005 flammt auch in Rheinland-Pfalz die Debatte um die Art und Ausgestaltung von Studiengebühren erneut auf. In der Diskussion ist eine "Landeskinder-Regelung", also die Studiengebührenfreiheit (im Rahmen der bestehenden Studienkonten-Regelung) nur für Leute, die in Rheinland-Pfalz ihr Abitur gemacht haben. Da eine solche Regelung aber schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken hervorruft, dürfte sie keine Chancen haben.
Zur Entwicklung hin zu Studienkonten
Im November 2001 verkündte Bildungsminister Juergen Zöllner (SPD) zusammen mit seiner SPD-Kollegin aus NRW, dass in beiden Bundesländern bis spätestens 2004 Studienkonten eingeführt werden sollen. Dabei sollen den Studierenden eine gewisse Anzahl von Semesterwochenstunden zur Verfügung zu stehen (etwas mehr, als für ein Studium notwendig), solange diese nicht verbraucht sind, kostet das Studium nichts. Es gibt allerdings auch absolute Semesterbeschränkungen. Und wer sein Studienfach "zu spät" wechselt oder gar ein Zweitstudium plant, für den wird es teuer. Schon im Januar 2000 hatte Zöllner einen ersten Entwurf des Studienkonten-Modells vorgestellt, damals noch im Zusammenhang mit einer angestrebten bundesweiten Regelung. Davon hat man sich inzwischen aber weit entfernt zu haben - Bildung ist Ländersache ...
Die Ankündigung von 2001 wurde dann im August 2003 wahrgemacht und das Studienkontenmodell als § 70 ins Hochschulgesetz aufgenommen. Die Details soll eine Rechtsverordnung regeln. Ist das Studienkonto verbraucht, soll das weitere Studium 300 € je Semester kosten.
Im Januar 2004 wird ein erster Entwurf der Rechtsverordnung vorgelegt - und plötzlich soll es 650 Euro kosten, zahlbar ab der Überschreitung der Regelstudienzeit um das 1,75-fache. Leider wieder ein Beispiel dafür, wie wenig Vertrauen man in "Pläne" haben kann, erst recht, wenn die entscheidenden Details per Rechtsverordnung regelbar sind.
Am 30.03.2004 stimmt der Ministerrat dem Entwurf einer Studienkontenverordnung zu, die Bestätigung durch den Landtag war nur noch Formsache.
Mehr zu Studiengebühren in Rheinland-Pfalz
- Rheinland-Pfalz will Studiengebühren für Nicht-Landeskinder (01.11.2006)
- Doch allgemeine Studiengebühren? (12.07.2006)
- FDP will Studiengebühren, CDU nicht (15.02.2006)
- Ministerrat hat dem Entwurf einer Studienkontenverordnung zugestimmt (30.03.2004)
- Uni Mainz zum aktuellen Stand der Studienkonten (Stand 1/2004)
- Aktuelles Hochschulgesetz (PDF-Dokument, § 70 dreht sich um die Studienkonten)
- Aktuelles Grundsatzpapier (02.05.2003, Pressemeldung beim Ministerium)
- Grundsatzpapier zum Studienkonten-Modell (06.11.2001, Kopie bei uns)
- Eckpunktepapier zum Studienkonten-Modell (06.11.2001, Kopie bei uns)
- Erster Entwurf (18.01.2000, Kopie bei uns)
Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!
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