09.01.2012

Übersicht+Geschichte
Studiengebühren in Rheinland-Pfalz


Kurz und Knapp

Studiengebühren für Zweit- oder Seniorenstudium: 650 €

Früher gab es noch Studienkonto (=Gebühren bei Langzeitstudium): 650 €
Zahlungspflicht bei Langzeitstudium bestand zwischen WiSe 2004/2005 und WiSe 2011/2012 (einschließlich) pro Semester bei "Überziehen des Studienkontos" (i.a. im Semester nach dem 1,75-fachen der Regelstudienzeit), Details siehe weiter unten. Aus den Detailregelungen ergab sich auch eine Gebührenpflicht bei Zweitstudium und Seniorenstudium, die auch nach Abschaffung der allgemeinen Studienkonten weiterbesteht.

Nie wirklich in Kraft getreten war die Landeskinderregelung
Sie sah Studiengebühren von 500 € für Studierende ab dem 2. Hochschulsemester vor, die ihren Wohnsitz nicht in Rheinland-Pfalz haben.
Davon abgesehen, dass diese Regelung sowieso nie genutzt wurde, hätte sie auch noch verfassungswidrig sein können - vgl. hier.


Stand der Dinge und Geschichte

Wie von der rot-grünen Koalition versprochen, wurden mit Beschluss des Landtags in zweiter Lesung am 07.12.2011 die Studienkonten abgeschafft (Gesetzentwurf Drucksache 16/491). Ein erster Bachelor und ein konsekutiver Master sind damit – unabhängig von der Studiendauer – ohne Studiengebühren möglich. Nur für ein Zweitstudium (also ein weiteres Studium nach einem erfolgreich abgeschlossenem ersten) oder ein Studium im Alter von 60 oder höher fallen jedoch weiterhin Gebühren in Höhe von 650 Euro/Semester an.

Am 10.11.2011 beschäftigt sich der Landtag in erster Lesung mit Änderungen des Hochschulgesetzes (vgl. Mitteilung der Landesregierung), insbesondere auch der Abschaffung der Studienkonten. Es sieht also alles danach aus, dass die Abschaffung dieser wie geplant zum SoSe 2012 vollzogen sein wird, auch wenn die endgültige Verabschiedung durch den Landtag erst für Anfang 2012 geplant ist.

Ende August 2011 legt die Landesregierung ihren Entwurf von Änderungen des Hochschulgesetzes vor, der auch die Abschaffung der Studienkonten (und damit der faktischen Langzeitstudiengebühren) vorsieht. Für ein Zweitstudium wird es jedoch weiter Gebühren geben. Siehe die Pressemitteilung des Wissenschafts-Ministeriums.

In Folge der Landtagswahlen am 27.03.2011 kommt es zur Bildung einer rot-grünen Landesregierung. Insbesondere auf Druck der Grünen und befördert durch die Tatsache, dass es rund um Rheinland-Pfalz keine Bundesländer mit Studiengebühren mehr gibt bzw. bald geben wird, sollen die Studienkonten und damit die faktischen Langzeitstudiengebühren abgeschafft werden. So ist es im Koalitionsvertrag festgehalten. Für ein Zweitstudium werden aber weiterhin Gebühren anfallen - jedenfalls wenn es nach der amtierenden Wissenschaftsministerin der SPD geht.

Ohne viel Aufhebens wurde mit dem Zweiten Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (vom 09.07.2010) ganz nebenbei (die meisten Änderungen betrafen andere Dinge) die Möglichkeit einer Landeskinderregelung (sie war vorher in § 70 des Hochschulgesetz durch einige Formulierungen in die Studienkonten eingebaut) ersatzlos aus dem Hochschulgesetz gestrichen.

Einen Tag vor dem Beschluss der Landeskinderregelung am 07.12.2006 verkündet die Wissenschaftsministerin Doris Ahnen (Nachfolgerin des überraschend nach Berlin gewechselten Jürgen Zöllner), dass das Gesetz zwar beschlossen werden, aber nicht in Kraft treten soll. Näheres dazu im Artikel Studiengebühren für Nicht-Landeskinder auf Eis gelegt.

Trotz aller juristischer Bedenken hält das Kabinett an den Plänen von Wissenschaftsminister Zöllner fest: Wenn es keine Einigung mit den anderen Bundesländern über einen "Vorteilsausgleich" gibt (und es ist sehr wahrscheinlich, dass es keine Einigung gibt), soll es allgemeine Studiengebühren geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf mit Studiengebühren für Nicht-Landeskinder billigt das Landeskabinett am 31.10.2006.

Nachdem Rheinland-Pfalz bald komplett von Bundesländern umschlossen sein könnte, die Studiengebühren erheben, hat Ministerpräsident Beck Ende Mai wieder das Modell aus der Schublade geholt, man könne Studiengebühren für alle erheben, die ihr Abitur nicht in Rheinland-Pfalz gemacht haben. Anfang Juli heißt es (vermutlich, weil die Abitur-Regelung verfassungsrechtlich noch schwieriger wäre), Gebühren sollen Studierende zahlen, die ihren Erstwohnsitz außerhalb Rheinland-Pfalz haben. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 11.07.2006 gebilligt. Zu den Hintergründen siehe den Artikel Doch allgemeine Studiengebühren?

Die Wahlen am 26.03.2006 bringen eine absolute Mehrheit für die SPD. Es wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit bei den Studienkonten bleiben, allgemeine Studiengebühren werden - zumindest für "Landeskinder" - nicht kommen.

n einer Landtagsdebatte am 15.02.2006 machen die Parteien nochmals ihre Positionen klar. Während SPD, Grüne und selbst CDU am gebührenfreien Erststudium (sofern nicht als zu lang angesehen) festhalten. Die FDP fordert jedoch Studiengebühren ähnlich wie in NRW (trotz der dortigen Proteste dagegen): Die Hochschulen sollen selbst entscheiden.

In Rheinland-Pfalz wird am 26.03.2006 der Landtag gewählt. Die SPD will an ihrem Studienkonten-Modell festhalten, die CDU nach Berichten z.B. bei SWR.de auch keine allgemeinen Studiengebühren. So steht es dann auch im Landtagswahlprogramm der CDU.

Statt der im weiteren erwähnten "Landeskinder-Regelung" plädiert der Bildungsminister Zöllner inzwischen vor allem für einen "Bildungs-Länderausgleich". Demnach sollte jedes Land für die Studierenden zahlen, die im eigenen Land Abitur gemacht haben. Berlin oder Nordrhein-Westfalen würde das freuen, da diese überdurchschnittlich viele Studierende haben. Auch dieses Ansinnen hat aber wohl kaum Chancen auf Realisierung.

Durch das Bundesverfassungsurteil vom 26.01.2005 flammt auch in Rheinland-Pfalz die Debatte um die Art und Ausgestaltung von Studiengebühren erneut auf. In der Diskussion ist eine "Landeskinder-Regelung", also die Studiengebührenfreiheit (im Rahmen der bestehenden Studienkonten-Regelung) nur für Leute, die in Rheinland-Pfalz ihr Abitur gemacht haben. Da eine solche Regelung aber schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken hervorruft, dürfte sie keine Chancen haben.

Zur Entwicklung hin zu Studienkonten

Im November 2001 verkündte Bildungsminister Juergen Zöllner (SPD) zusammen mit seiner SPD-Kollegin aus NRW, dass in beiden Bundesländern bis spätestens 2004 Studienkonten eingeführt werden sollen. Dabei sollen den Studierenden eine gewisse Anzahl von Semesterwochenstunden zur Verfügung zu stehen (etwas mehr, als für ein Studium notwendig), solange diese nicht verbraucht sind, kostet das Studium nichts. Es gibt allerdings auch absolute Semesterbeschränkungen. Und wer sein Studienfach "zu spät" wechselt oder gar ein Zweitstudium plant, für den wird es teuer. Schon im Januar 2000 hatte Zöllner einen ersten Entwurf des Studienkonten-Modells vorgestellt, damals noch im Zusammenhang mit einer angestrebten bundesweiten Regelung. Davon hat man sich inzwischen aber weit entfernt zu haben - Bildung ist Ländersache ...

Die Ankündigung von 2001 wurde dann im August 2003 wahrgemacht und das Studienkontenmodell als § 70 ins Hochschulgesetz aufgenommen. Die Details soll eine Rechtsverordnung regeln. Ist das Studienkonto verbraucht, soll das weitere Studium 300 € je Semester kosten.

Im Januar 2004 wird ein erster Entwurf der Rechtsverordnung vorgelegt - und plötzlich soll es 650 Euro kosten, zahlbar ab der Überschreitung der Regelstudienzeit um das 1,75-fache. Leider wieder ein Beispiel dafür, wie wenig Vertrauen man in "Pläne" haben kann, erst recht, wenn die entscheidenden Details per Rechtsverordnung regelbar sind.

Am 30.03.2004 stimmt der Ministerrat dem Entwurf einer Studienkontenverordnung zu, die Bestätigung durch den Landtag war nur noch Formsache.

Artikel zu Studiengebühren in Rheinland- Pfalz

Entwicklung Studienkonten-Modell

Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!



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