UN-Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Menschenrechtslage in Deutschland in der Kritik
Der UN-Sozialpakt wurde 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die BRD trat ihm 1973 bei.
Darin verankert sind u.a. das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit und auf angemessenen Lebensunterhalt durch Arbeit, das Recht auf Bildung (darunter das Recht auf allgemeinen Zugang zu Hochschulen sowie das Recht auf Unentgeltlichkeit des Studiums) und auf Gesundheit sowie das Recht, Gewerkschaften zu bilden.
- Volltext des Pakts
(deutsche Übersetzung)
Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überwacht die Einhaltung des UN-Sozialpakts. Er wird von 18 unabhängigen Experten gebildet und tagt seit 1985 zweimal jährlich in Genf. Alle fünf Jahre nimmt er Staatenberichte entgegen. Diese Berichte werden unter Berücksichtigung von Parallelberichten, die von Nichtregierungsorganisationen erstellt werden, bewertet. In seinen Concluding Observations (Abschließenden Bemerkungen) spricht der Ausschuss dann Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage aus.
In seiner jüngsten Stellungnahme zur Situation in Deutschland wird u.a. bemängelt, dass es von Seiten deutscher Regierungsstellen bislang keine Reaktion auf die Empfehlungen zu den deutschen Staatenberichten von 1998 und 2001 gegeben hat. Auch wird Besorgnis darüber geäußert, dass die Bestimmungen des Pakts vor den deutschen Gerichten nicht angewandt werden.
Weiterhin wird bspw. die mangelhafte Berücksichtigung der Rolle der Menschenrechte in der bundesdeutschen Handelspolitik kritisiert. Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen und im Rahmen von Entwicklungskooperationen sollten der Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in den entsprechenden Länder dienen und nicht dazu beitragen, sie zu verletzen. Weitere Kritikpunkte sind die immer noch bestehenden besonderen Hürden für Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Bildung und Arbeit aufgrund von Diskriminierung und Vorurteilen. Angesichts eines Bevölkerungsanteils von 13 %, der unter der Armutsgrenze lebt, empfiehlt der Ausschuss der deutschen Bundesregierung die Einrichtung eines Anti-Armut-Programms.
Kritik an Studiengebühren und Bildungsföderalismus

Die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren, die in Deutschland seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.01.2005 wieder möglich ist, widerspricht scheinbar offenkundig diesem Ziel. In der Vergangenheit haben deutsche Gerichte dies jedoch anders gesehen, bspw. das Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 09.10.2007: Demnach sei der UN-Pakt keineswegs einklagbar, sondern lediglich programmatisch zu verstehen.
Der UN-Ausschuss kritisiert denn auch in seinen aktuellen Abschließenden Bemerkungen, dass "der Vertragsstaat seiner früheren Empfehlung von 2001, [...] eine Senkung der Studiengebühren herbeizuführen, mit dem Ziel, diese abzuschaffen, nicht gefolgt ist." (Abschließende Bemerkungen, S.8, P. 30)
In ihrer Antwort vom 5.4.2011 auf die Nachfragen des Ausschusses vom 9.12.2010 zog sich die Bundesregierung noch darauf zurück, die entsprechenden Kompetenzen lägen bei den einzelnen Bundesländern und seien nicht Sache des Bundes. Außerdem seien in den fünf Bundesländern, in denen Studiengebühren erhoben werden, diverse Befreiungsmöglichkeiten eingerichtet worden. So gäbe es z.B. die Möglichkeit, sich zinsgünstig zu verschulden, so dass die Studiengebühren damit sozial verträglich seien und nicht gegen den UN-Sozialpakt verstoßen würden.
Von Seiten des UN-Ausschusses wird diese Argumentation jedoch nicht akzeptiert. Er "fordert den Vertragsstaat auf, im nationalen Hochschulrahmengesetz eine Senkung der Studiengebühren herbeizuführen, und fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, bislang an die Länder abgetretene bildungspolitische Aufgaben vermehrt an den Bund zu übertragen. [...]" (Abschließende Bemerkungen, S.8, P.30)
Auch das deutsche Schulsystem, dass sich im internationalen Vergleich (weiterhin) durch eine besonders hohe soziale Selektivität auszeichnet, wird vom UN-Ausschuss erneut kritisiert. Der Bundesregierung wird empfohlen – entsprechend der Empfehlungen des Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung aus dem Jahre 2007 – die Praxis der frühen Klassifizierung der SchülerInnen zu überdenken – "insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen, die diese Praxis auf den Hochschulbildungserfolg dieser Schülerinnen und Schüler, vor allem aus sozial benachteiligten Gruppen, besitzt".
Quellen
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16. Dezember 1966
- Homepage des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu seiner 46. Sitzung mit div. Dokumenten »
- 5. periodischer Bericht der Bundesregierung an den Ausschuss (16.09.2008, englisch) »
- Nachfragen des Ausschusses in Bezug auf den Bericht der Bundesregierung (09.12.2010, englisch) »
- Antworten der Bundesregierung auf die Nachfragen des Ausschusses (15.04.2011, englisch) »
- Abschließende Bemerkungen des Ausschusses (20.05.2011):
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1. Es wäre alles so schön kommentierte am 19.07.2011 um 11:21:44 Uhr
Armes Deutschland
Deutschland- Ach, Deutschland!
Ist das endlich deutlich genug?
2. JohannesTUM kommentierte am 22.07.2011 um 01:08:52 Uhr
DEutschland macht Rückschritte
Wer glaubt, dass die Menschenrechtslage hierzulande gut ist, der irrt sich gewaltig! Der Rassismus, der Hass, der Geschlechterkampf,der Abzockersozialstaat,Benachteiligung von Schwächeren durch Mobbing, die Wegwerfgesellschaft macht sich ihrem Namen eine Ehhre in der BRD,...usw... Klartext: BRD-du machst zerstörerische Rückschritte !
3. Renate kommentierte am 28.07.2011 um 01:34:43 Uhr
Wie es zu den "Fakten" kam
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-79408613.html
4. Oli (Studis Online) kommentierte am 28.07.2011 um 10:06:48 Uhr
@Renate
Sicherlich ist der UN-Bericht parteiisch. Aber die Darstellung des Spiegel tut so, ob deswegen alles lächerlich und überhaupt nicht ernstzunehmen sei. Was aber keineswegs der Fall ist. In unserem Artikel geht es nur um Aspekte, die auch unabhängig vom UN-Bericht kritikwürdig sind. So z.B. um die Frage der Studiengebühren. Die Bundesregierung (und ebenso auch viele Regierungen anderer Länder) scheinen aber grundsätzlich am Thema soziale Rechte nur wenig Interesse zu haben.
Oli
5. Florian (Studis Online) kommentierte am 29.07.2011 um 16:38:34 Uhr
Spiegel halluziniert und diskreditiert
@ Renate + zu dem Spiegel-Artikel:
Dass nicht nur die Bundesregierung einen Bericht zur Menschenrechtslage an den Ausschuss übermittelt, sondern auch andere Organisationen Bericht erstatten, ist keine neue Praxis und wohl auch durchaus als sinnvoll zu bewerten. Ein Bericht, der nur die Sicht der Regierenden wiedergeben würde, wäre sicher nicht "objektiver"...
Die Spiegel-Darstellung, es gäbe ein "Bündnis (SIC!) aus ehemaligen Psychiatriepatienten, Intersexuellen und DDR-Veteranen", das die Uno bzw. den WKR-Ausschuss manipuliert habe, ist vor dem Hintergrund der Vielzahl an Parallelberichten und der Vielzahl an Organisationen, die dazu beigetragen haben, irreführend und polemisch. Auch die Behauptung es hätten "nur zwei Dutzend Lobbygruppen" von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Parallelberichte einzureichen, ist unzutreffend.
Zu dem 80-seitigen Parallelbericht der WSK-Allianz, der auch an den Ausschuss ging – siehe http://www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/docs/ngos/AESCR_Germany_CESCR46.pdf – haben bspw. NGOs wie Amnesty International, der Bund demokratischer WissenschaftlerInnen (BdWi), das Diakonische Werk der EKD, die GEW und die Humanistische Union beigetragen. Eine Auflistung aller – insgesamt 11 – Parallelberichte, die von insgesamt knapp 50 Organisationen erstellt wurden, ist auf der Seite des Ausschusses (http://www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/cescrs46.htm) unter "Information from other sources" zu finden.
In dem Artikel wird so getan, als gäbe es in Deutschland weder Armuts- noch sonstige soziale Probleme und gäbe es nicht das halluzinierte "Bündnis" würde der UN-Ausschuss auch nichts zu bemängeln finden.
Auch wenn es zutreffend ist, dass in dem Bericht des Ausschusses Formulierungen aus den Parallelberichten übernommen wurden, ist durch diese Feststellung noch nicht die jeweilige Aussage entkräftet. Darum scheint es dem Spiegel-Autoren aber auch nicht zu gehen. "Diskreditieren erübrigt jede weitere Diskussion" scheint mir da eher die Devise zu sein...
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