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Studieren von A bis Z

Nachteilsausgleich

Wer behinderungsbedingt beim Ablegen von Prüfungen einen Nachteil hat, kann beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen, dass dieser Nachteil in geeigneter Form ausgeglichen wird, z. B. durch die Gewährung einer Schreibzeitverlängerung bei Klausuren oder Hausarbeiten, die Erlaubnis zum Gebrauch von Hilfsmitteln oder das Schreiben von Prüfungsarbeiten in einem gesonderten Raum. Stets ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Die gesetzliche Grundlage des Nachteilsausgleichs findet sich im Hochschulrahmengesetz. Es fordert die Hochschulen dazu auf, Studium und Prüfungen so zu gestalten, dass behinderte Studierende nicht benachteiligt werden.

Weitere Informationen einschl. der länderspezifischen Regelungen finden sich auf der Website der Deutschen Studierendenwerke:

Mehr dazu: Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen (Infos beim Deutschen Studierendenwerk)





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