Studiengebühren

Studiengebühren in Hessen

Stand: 19.01.2009

« Studiengebühren-Übersicht (deutschlandweit)

Kurz und knapp
Seit WiSe 2008/2009: Studiengebühren abgeschafft!
(Der zwischendurch gemachte Formfehler wurde später behoben, am 03.07.08 hat Ministerpräsident Koch das korrigierte Gesetz tatsächlich unterzeichnet, die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum WiSe ist damit in Kraft)

Verwaltungskostenbeitrag 50 €
Jeweils pro Semester (seit SoSe 2004, bleibt auch zukünftig)

Früher gab es (von WiSe 2007/2008 bis SoSe 2008)
Allgemeine Studiengebühren: 500 €
Jeweils pro Semester, ab WiSe 2007/2008 bis SoSe 2008.
Vorfinanzierung für die meisten Studierenden über Studienbeitragsdarlehen möglich, Zinsen dafür aktuell 6,49% (nom.), BAföG-BezieherInnen werden von den Zinsen befreit.
Keine Gebühren zahlt man u.a. im Urlaubssemester. Von den Gebühren befreit werden können auf Antrag u.a. Studierende mit Kind(ern) unter 14 Jahren (aber höchstens 6 Semester pro Kind).
Alle Befreiungsmöglichkeiten und Ausnahmen im Detail (inkl. gesetzlicher Grundlagen).
Langzeitstudiengebühren: 500 bis 900 € ab WiSe 2007/2008 bis SoSe 2008.
Anstelle der allgemeinen Studiengebühr, jeweils pro Semester (je nach Überschreitung der Regelstudienzeit, beginnend bei 4 Semester darüber). Hierfür gibt es KEIN Studienbeitragsdarlehen!

Noch früher gab es (von SoSe 2004 bis SoSe 2007)
Langzeitstudiengebühren: 500 bis 900 €
Jeweils pro Semester (gestaffelt nach Überschreitung der Regelstudienzeit, beginnend bei 4 Semester darüber)
Zweitstudiengebühren: 500 €
Jeweils pro Semester, laut damals gültigem Studienguthabengesetz § 3 (3) wären sogar bis 1500 € möglich gewesen. Da die Hochschulen aber nur 10% der Einnahmen erhalten, hatte bisher offenbar noch keine Hochschule von dieser Regelung Gebrauch gemacht und nur die vorgeschriebenen 500 € erhoben.

Stand der Dinge und Geschichte

Die Neuwahlen am 18.01.2009 führen zu einer deutlichen Mehrheit für CDU und FDP, wobei die CDU kaum gewinnt, die FDP dafür um so mehr. Somit werden aller Voraussicht zwei Studiengebühren grundsätzlich beführwortende Parteien die Regierung bilden. Allerdings haben beide Parteien vor den Wahlen für die nun kommende Legislaturperiode allgemeine Studiengebühren ausgeschlossen (siehe nächsten Absatz). Insofern wird es vermutlich erst einmal keine geben (was wohl eine der wenigen bleibenden "Erinnerungen" an die linke Mehrheit im Landtag 2008 bleiben wird). Denkbar wäre aber die Wiedereinführung von Langzeitstudiengebühren oder ähnlichem. Spätestens vor der nächsten Landtagswahl wird die Debatte um allgemeine Studiengebühren aber wieder stärker aufflammen.

Der (erneute) Versuch von Ypsilanti (SPD), eine rot-grüne-Koalition unter Tolerierung der Linken hinzubekommen, scheiterte Anfang November 2008 kurz vor der geplanten Wahl von Ypsilanti zur Ministerpräidentin am Widerstand einiger SPD-Abgeordneter, die die geplante Koalition (und vor allem die notwendige Tolerierung durch die Linke) doch nicht unterstützen wollten. Nach dieser Niederlage einigten sich alle Parteien im Landtag auf Neuwahlen, die am 18.01.2009 stattfinden werden. Die Wiedereinführung von Studiengebühren ist danach trotzdem nicht sofort zu erwarten. Die CDU schließt die Wiedereinführung im Wahlprogramm ersteinmal aus, die FDP hat am 13.12. auf einem Parteitag einen Antrag der Jungen Liberalen angenommen, zumindest in der nächsten Legislaturperiode keine Studiengebühren für das Erststudium einzuführen. Mittelfristig sind bei einer entsprechenden Konstellation Gebühren nicht auszuschließen. Langzeitstudiengebühren wären auch früher wieder denkbar.

Mitte Juli 2008 erklärt der geschäftsführende Ministerpräsident Koch (CDU), er würde auch bei einer erneuten Regierungsmehrheit der CDU erst einmal keine Studiengebühren einführen. Darüber und über eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des Staatsgerichtshofes vom 11.06.2008 berichtet der Artikel Koch "verspricht", auf Studiengebühren zu verzichten.

Am 17.06.2008 hat die Landtagsmehrheit eine korrigierte Fassung des Gesetzes beschlossen, die Ministerpräsident Koch dann am 03.07.2008 unterzeichnet hat. Somit wird es ab WiSe 2008/2009 in Hessen keine allgemeinen Studiengebühren mehr geben (und auch keine Langzeitstudiengebühren).

Der Staatsgerichtshof hat am 11.06.2008 mit denkbar knapper Mehrheit keine verfassungswidrigkeit des bisherigen Studiengebührengesetzes erkannt. Mehr im Artikel Staatsgerichtshof hat keine Einwände: Studiengebühren in Hessen bleiben möglich.

Die Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linker hat es wahr gemacht: Am 03.06.2008 wurde die Studiengebühren in Hessen wieder abgeschafft. Zwei Tage später kündigt der geschäfsführende Ministerpräsident Koch (CDU) jedoch an, er werde das Gesetz wegen Formfehler nicht unterzeichnen.

Am 9. April 2008 haben SPD und Grüne einen Antrag zur Abschaffung der Studiengebühren ins Parlament eingebracht. DIE LINKE hat einen noch weitergehenden Antrag vorgelegt, würde aber auch den von SPD und Grünen unterstützen. Somit sieht alles danach aus: Studiengebühren in Hessen werden abgeschafft (Artikel mit mehr Details und Zeitplan).

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Hessen hat Ende März 2008 entschieden, dass einstweilige Anordnungen gegen die Erhebung von Studiengebühren unterer Gerichtsinstanzen (wie bspw. vom VG Gießen) nicht in Betracht kommen. Selbst wenn große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestünden (wozu der VGH sich aber gar nicht konkret äußern wollte), würden Studierende aktuell nicht relevant "geschädigt". Vor allem, da sie ja zunächst ein Studienbeitragsdarlehen aufnehmen könnten. Folge: Die Uni Gießen will in Kürze von den fast 1000 Studierenden, die auf die einstweilige Anordnung des VG Gießen Bezug nahmen und bisher keine Gebühren gezahlt haben, die Studiengebühren einziehen.

Die Anhörung des Staatsgerichtshofs am 13.02.2008 zur Klage gegen die Studiengebühren scheint gut für die Gebührengegner gelaufen zu sein. Jedenfalls hatten die Richter viele kritische Fragen an die noch amtierende Regierung. Trotzdem muss man abwarten, wie das Gericht entscheiden wird – irgendwann im Frühsommer.

Am 13.11.2007 wird ein Eilbeschluss des VG Gießen bekannt, der die Uni Marburg verpflichtet, einer Klägerin die schon gezahlte Studiengebühr zurück zu erstatten. Das könnten nun noch mehr Studierende versuchen - alle, die Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt hatten (oder dies noch fristgemäß tun können).

Nur wenige Tage nach dem Eilentscheid des VG Gießen vom 01.11. erklärt die Universität Gießen, auf die Eintreibung der Gebühren bei allen zu verzichten, die einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Gebührenbescheides gestellt und bisher nicht gezahlt haben. Immerhin einige hundert Studierende können sich somit freuen. Details dazu im Artikel Bis zur Entscheidung der nächsten Instanz: Uni Gießen zieht Studiengebühren vorläufig nicht mehr ein vom 06.11.2007.

Am 01.11.2007 gibt das Verwaltungsgericht Gießen bekannt, dass es einem Eilantrag eines Studenten statt gegeben hat und dieser bis zur endgültigen Klärung des Falles die Studiengebühr nicht zahlen muss. Das Gericht spricht in der Begründung für die aufschiebende Wirkung von "ernstlichen Zweifeln an der Vereinbarkeit" des Studiengebührengesetzes mit der hessischen Landesverfassung. Mehr im Artikel Verwaltungsgericht zumindest vorläufig gegen Studiengebühren.

Im August 2007 wird bekannt, dass die Landesanwältin am Hessischen Staatsgerichtshof ebenfalls eine Verfassungswidrigkeit des Studiengebührengesetzes sieht. Das gibt den Gebühren-GegnerInnen Hoffnung, ist aber noch lange kein Fingerzeig auf das letztendliche Ergebnis des Verfahrens (dass nun aber auf jeden Fall zustande kommt). Ende Juni 2007 gibt das Wissenschaftsministerium bekannt, dass im Falle einer erfolgreichen Klage gegen die Studiengebühren alle Studierende ihre Gebühren auch ohne Widerspruch gegen den Bescheid zurückerhalten werden. Das ist weniger ein Erfolg der Proteste gegen die Gebühren, sondern könnte im Gegenteil ein Versucht sein, weitere Proteste zu schwächen. Mehr dazu im Artikel Hessen: Studiengebühren zurück?.

Die Initiative für eine Verfassungsklage mittels Unterschriftensammlung schafft es, am 21.06.2007 78.721 Klageformulare mit Unterschrift von BürgerInnen aus Hessen beim Staatsgerichtshof einzureichen. Da dies weit über der nötigen Zahl ist, dürfte die Klage damit zustande gekommen sein. Die Klageschrift soll Mitte Oktober eingereicht werden. Parallel gibt es noch die Klage von SPD und Grünen, die sich ebenfalls gegen die Studiengebühren richtet, aber vermutlich andere Schwerpunkte bei der Begründung setzen wird.

Zu Beginn des Sommersemester 2007 - des letzten Semester ohne allgemeine Studiengebühren - geht die Unterschriftensammlung zur Verfassungsklage in den Endspurt. Und erste Studierendenvertretungen beginnen mit den Vorbereitungen für einen Studiengebührenboykott. Mehr zu diesen Aktivitäten im Artikel Vefrassungsklage und Studiengebührenboykott vom 16.04.2007.

Die Landes-ASten-Konferenz sowie weitere UnterstützerInnen starten im November 2006 eine Initiative mit dem Ziel eine Verfassungsklage einzureichen. Siehe den Artikel Klagen, nichts als Klagen vom 21.11.2006.

Trotz aller Proteste und Bedenken - erwartungsgemäß winkt die absolute CDU-Mehrheit am 05. Oktober das Gesetz durch den Landtag, bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimmen von SPD und Grünen. Damit ist Hessen das siebte Bundesland, das Studiengebühren beschlossen hat.

Am 14. September wird das Studiengebühren-Gesetz in zweiter Lesung im Landtag behandelt. Beschlossen wird es noch nicht, einige Tage darauf stellt die CDU 11 Änderungen vor, die noch ins Gesetz eingearbeitet werden - siehe CDU stellt "entschärftes" Studiengebühren-Gesetz vor.

Ungeachtet aller Proteste berät der hessische Landtag am 12.07.2006 in erster Lesung das Studiengebühren-Gesetz. Allem Anschein nach will Wissenschaftsminister Corts dabei ein paar mehr Gebührenbefreiungstatbestände einführen. Was aber eigentlich nur die typische Politiker-Taktik ist, um die Proteste gegen das Gesetz zu schwächen. Im Kern bleibt alles beim Studiengebührenmodell von Anfang Mai. Da man gegen ein noch nicht beschlossenes Gesetz schlecht klagen kann, kommt der AStA der TU Darmstadt auf eine andere Idee: Er bezieht sich auf die Landesverfassung, die aus seiner Sicht Studiengebühren ausschließt. Da die Landesregierung also verfassungsfeindlich handle, verklagt er die Landesregierung vor dem Hessischen Staatsgerichtshof (Meldung vom 10.07.2006). Am 05.07.2006 wird das hessische Wissenschaftsministerium "neu besetzt". Die BesetzerInnen präsentieren einen Gesetzentwurf, die Hochschulen mittels Vermögenssteuer und ohne Studiengebühren mit mehr Geld auszustatten.

Ende Juni sind die Proteste weiter am kochen, am 28.06.2006 finden sich an die 10.000 TeilnehmerInnen bei einer Demo in Wiesbaden gegen Studiengebühren und andere Sparmaßnahmen ein.

Auch per Mailomat sollten die CDU- und FDP-Abgeordneten darauf aufmerksam gemacht werden, dass Studiengebühren keine gute Sache sind. Die massenhaften Mails verursachten tatsächlich einiges Aufsehen, allerdings nicht unbedingt in gewünschter Form - der Mailomat wurde daher abgeschaltet. Wir dokumentieren die Hintergründe im Artikel Mailomat gegen Studiengebühren macht Wirbel vom 16.06.2006

Die Proteste in Hessen sind ausdauernd - was der Polizei im Angesicht der Fußball-WM nicht gefällt. Bei einem Besuch in Hessen äußert der frühere russische Präsident Gorbatschow großes Verständnis für die Proteste gegen Studiengebühren. Ein Zwischenbericht vom 08.06.2006.

Nach dem Gutachten (siehe nächster Absatz) macht Hessen Dampf: Schon am 05.05.2006 beschließt das Landeskabinett sein Studiengebührenmodell. Es geht über die beschlossenen oder geplanten Regelungen anderer Länder hinaus und ermöglicht Studiengebühren von bis zu 1500 Euro für Nicht-EU-AusländerInnen und Masterstudiengänge. In den folgenden Tagen kommt es zu ersten Protesten von Studierenden und ablehenden Äußerungen von verschiedensten Institutionen - diese und auch ältere Äußerungen sind zusammengefasst im Artikel Unmut gegen Gebührenpläne wächst vom 09.05.2006.

Am 10.04.2006 legt die hessische Landesregierung das lang erwartete Gutachten zur genannten Frage vor. Demnach sind Studiengebühren möglich, die "Randbedingungen" entsprechen im Wesentlichen denen, die sich auch die anderen Bundesländer auferlegt haben. Mehr dazu im Artikel Hessische Landesregierung sieht keine Hindernisse mehr für allgemeine Studiengebühren.

Wissenschaftsminister Corts sagte am 26.01.2005 im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine bundesweites Verbot von Studiengebühren nicht verfassungsgemäß ist: "Wir werden nicht an der Spitze der Bewegung stehen." Im Jahr 2005 sei demnach noch mit keiner Initiative in Richtung allgemeine Studiengebühren in Hessen zu rechnen. So kam es dann auch.

Am 18.12.2003 hat der Hessische Landtag das sogenannte "Studienguthabengesetz (StuGuG)" beschlossen. Seit Sommersemester 2004 gibt es daher Zweitstudiumsgebühren von 500 Euro/Semester und gestaffelte Langzeitstudiengebühren. Letztere beginnen bei 500 Euro/Semester für das erste "überzogene" Semester (i.a. 4 Semester über Regelstudienzeit), das zweite kostet 700, das dritte und weitere 900 Euro.

Auch neu zum SoSe 2004 sind 50 Euro "Verwaltungskostenbeitrag" (also nichts anderes als Rückmeldegebühren oder wenn man so will, der Einstieg in allgemeine Studiengebühren). Es mag sinnvoll sein, diese Gebühr immer nur unter Vorbehalt zu überweisen (siehe z.B. die Seite dazu vom AStA der Uni Gießen).

Ein (temporärer) Effekt der Gebühren: Die Hochschulen verlieren massiv Studierende, allein die Uni Frankfurt schätzt, ca. 5000 Studierende zu verlieren. Die Uni Mainz dagegen profitiert von Studierenden, die vor den Gebühren flüchten.

Übrigens gibt es in Hessen noch weitere Zwangsmaßnahmen neben den Gebühren: Studiert man 4 Semester ohne jeden Leistungsnachweis, wird man zwangsexmatrikuliert.


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Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!






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