Übersicht+Geschichte
Studiengebühren in Baden-Württemberg
Kurz und Knapp
Studiengebühren abgeschafft!Am 21.12.2011 hat der Landtag mit den Stimmen von Grünen und SPD das Studiengebühren-Abschaffungsgesetz beschlossen. Somit gibt es ab SoSe 2012 keine allgemeinen Studiengebühren mehr. Langzeitstudiengebühren könnten theoretisch wieder eingeführt werden, damit ist aber höchstens mittelfristig zu rechnen und nur, falls die durchschnittliche Studiendauer signifikant ansteigen sollte. Der Verwaltungskostenbeitrag (siehe weiter unten) ist vom Abschaffungsgesetz nicht betroffen und bleibt bestehen.
"Verwaltungskostenbeitrag": 40 €
Jeweils pro Semester (seit WiSe 2003/2004). 1997/1998 gab es schon vergleichbare "Beiträge", damals aber noch Einschreibe/Rückmeldegebühren genannt und in Höhe von 100 DM, die aber schließlich für verfassungswidrig erklärt wurden.
Früher gab es (SoSe 2007 bis WiSe 2011/2012)
Allgemeine Studiengebühren: 500 €
Vorfinanzierung für die meisten Studierenden (außer Langzeitstudierende, teilweise AusländerInnen u.a.) über Studienbeitragsdarlehen möglich, Zinsen dafür aktuell seit 01.11.2011 4,688% (nom.). Seit Ende 2008 sind 5,5% als Höchstzinssatz gesetzlich festgelegt. Keine Gebühren zahlte man u.a. im Urlaubssemester. Von den Gebühren befreit werden konnten auf Antrag u.a. Studierende mit Kind(ern) unter 14 Jahren.
Zur historischen Information noch (durch die Abschaffung der Gebühren ja zukünftig nicht mehr relevant): Alle Befreiungsmöglichkeiten und Ausnahmen im Detail (inkl. gesetzlicher Grundlagen).
Und noch davor gab es (bis WISe 2006/2007)
Langzeitstudiengebühren: 510 €
Jeweils pro Semester ab 4 Semester über Regelstudienzeit (alle Hochschulsemester zählen). Ursprünglich waren es 1000 DM, bis WiSe 2004/2005 in Euro umgerechnet.
Stand der Dinge und Geschichte
Überraschend schnell, schon am 21.12.2011 macht grün-rot Ernst und beschließt das Studiengebührenabschaffungsgesetz. Details dazu in unserem Artikel Landtag macht Weihnachtsgeschenk: Baden-Württemberg beschließt Studiengebühren-Abschaffungsgesetz.Am 30.11.2011 stellt das Wissenschaftsministerium die Ergebnisse der Anhörung zum Studiengebührenabschaffungsgesetz vor und die aus den Anregungen daraus überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs. Am 08.12.2011 hat der Landtag in erster Lesung den Gesetzentwurf behandelt.
Ende September 2011 legt die Regierung wie angekündigt den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Studiengebühren vor. Pro StudentIn sollen die Hochschulen zukünftig 280 Euro pro Semester als Ersatz für die wegfallenden Studiengebühren erhalten, d.h. abhängig von der Zahl der Studierenden passt sich der Zuschuss dynamisch an. Der Betrag von 280 Euro ergibt sich, weil – so das Ministerium – in den letzten beiden Jahren nur 56% der Studierenden tatsächlich die 500 Euro Studiengebühren zahlen mussten. Grund für die hohe Quote an Befreiungen dürfte vor allem die Befreiungsmöglichkeit bei mehreren Geschwistern sein, die zum SoSe 2009 eingeführt worden war. Die Studierenden sollen bei der Verwendung der Mittel einvernehmlich beteiligt werden.
Am 26.7.2011 beschließt die Landesregierung die Konzeption zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren. Ab dem Sommersemester 2012 soll das Land den Hochschulen auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation zahlen (staatliche Qualitätssicherungsmittel), die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird und so den Wegfall der Studiengebühren für Hochschulen ersetzen soll. Ein Entwurf für das Studiengebührenabschaffungsgesetz soll im Frühherbst vorliegen, da das Gesetz zum 1. Januar 2012, spätestens bis zum 31.03.2012 in Kraft treten muss. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Beibehaltung der Regelung zum Verwaltungskostenbeitrag entschieden.
Der am 27.04.2011 vorgestellte grün-rote Koalitionsvertrag sieht die Abschaffung der Studiengebühren doch erst zum Sommersemester 2012 vor. Details dazu und zu weiteren Studierenden-relevanten Plänen siehe unseren Artikel Grün-rot in Baden-Württemberg: Studiengebühren weg, Verfasste Studierendenschaft her.
Die Koalitionsverhandlungen sind noch nicht gelaufen, trotzdem äußerte die für Hochschulfragen zuständige GRÜNE Theresia Bauser schon Ende März, dass die Gebühren bereits im Wintersemester 2011/12 wegfallen sollen. Man wird abwarten müssen, ob das tatsächlich klappt. Offenbar soll es aber so schnell wie möglich gehen.
Die Landtagswahlen am 27.03.2011 ergeben eine Mehrheit für Grüne und SPD, somit wird es aller Wahrscheinlichkeit nach zum ersten Mal überhaupt in Deutschland einen grünen Ministerpräsidenten geben. Die CDU wird nach mehr als einem halben Jahrhundert wieder in die Opposition gezwungen. Grüne und SPD hatten die Abschaffung von Studiengebühren angekündigt und können dies nun auch tatsächlich umsetzen.
Am 15.12.2010 gibt das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung zu vier Klagen gegen die allgemeinen Studiengebühren bekannt. Studierende aus Freiburg und Karlsruhe hatten versucht, über ihre etwas spezieller gelagerten Fälle das Gesetz zu Fall zu bringen. Dies ist nicht gelungen. Das Gericht hat entschieden, dass das Gebührengesetz an sich nicht verfassungswidrig sei. Drei KlägerInnen erreichen auch für sich selbst nichts. Lediglich ein Kläger hat persönlich etwas gewonnen: Seine Mitarbeit in Gremien der universitären Selbstverwaltung muss aus Sicht des Gerichts zu einem Erlass der Gebühren führen. Allerdings müsse dazu keine pauschale Befreiungsregelung ins Gesetz. Zitat: "Es reicht aus, ist aber auch erforderlich, dass eine solche Mitarbeit im Sinne der allgemeinen Erlassregelung als unbillige Härte anerkannt wird, wenn sie sich im Einzelfall nachteilig auf den Fortgang des Studiums ausgewirkt und unvermeidbar zu dessen Verlängerung geführt hat." (siehe auch Pressemitteilung 114/2010 des Gerichts; Entscheidungen BVerwG 6 C 8.09; BVerwG 6 C 9.09; BVerwG 6 C 10.09; BVerwG 6 C 11.09)
Am 16.02.2009 gibt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bekannt, dass er die Studiengebühren des Landes als rechtmäßig ansieht. Nicht mal in Details werden die Regelungen beanstandet. Mehr dazu und auch zum vorläufigen Ausgang des Boykotts in Freiburg im Artikel Klagen bleiben erfolglos: Studiengebühren in BaWü vollkommen okay meint VGH Mannheim.
Im Januar 2009 wird bekannt, dass die Uni Hohenheim einen Teil der Einnahmen aus Studiengebühren für das Stopfen von Haushaltslöchern einsetzen will. Warum das besonders peinlich ist, kann im Artikel "Dein Wille geschehe nicht?" nachgelesen werden.
Mitte Dezember 2008 wurde das "Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich" verabschiedet. Es enthält auch einige Änderungen in Sachen Studiengebühren. So können nun Studierende mit Kindern bis 14 Jahre (vorher war die Grenze 8 Jahre) von der Gebühr befreit werden und auch die Geschwister-Regelung wurde etwas freundlicher gestaltet. Details siehe hier.
In Freiburg wird im WiSe 2008/2009 erneut ein Boykott der Studiengebühren versucht (bezogen auf die Studiengebühren, die für das SoSe 2009 zu zahlen sind). Details im Artikel Boykott-Hochburg.
Am 26.05.2008 hat der Beirat für das Studiengebühren-Monitoring in Baden-Württemberg seinen ersten Bericht vorgelegt. Wirklich positiv fällt dieser nicht aus, auch wenn Wissenschaftsminister Frankenberg erwartungsgemäß seinen Weg bestätigt sieht. Mehr dazu im Artikel Zwischenbilanz: (Miss-)Erfolg der Studiengebühren in Baden-Württemberg.
Mitte April 2008 ist der Landesregierung offenbar aufgefallen, dass Ihr Studienbeitragsdarlehen das schlechteste bundesweit ist. Und hat deshalb beschlossen, den Zins für das Darlehen bei 5,5% nom. zu deckeln. Was zwar tatsächlich eine klitzekleine Verbesserung ist, aber ansonsten wenig ändert.
Auch im Wintersemester 2007/2008 gab es vereinzelt Boykottversuche (Liste und Berichte hier). Erneut schaffte eine kleine Hochschule das Quorum, diesmal die evangelische FH in Freiburg (16.01.2008). An der PH Freiburg wurde daneben ein besseres Ergebnis als beim letzten Versuch vor einem Jahr erzielt – das Quorum aber knapp nicht erreicht (29.01.2008). Für politische Auswirkungen reichten diese kleinen Erfolge nicht aus.
Im Herbst/Winter 2006/2007 flammt nochmals Widerstandsgeist gegen die Studiengebühren auf. Ein Studiengebühren-Boykott soll erneut versucht werden - und nicht nur in Baden-Württemberg. An welchen Hochschulen ein Boykott versucht wurde, ist im Übersichts-Artikel Studiengebührenboykott 2007 nachzulesen. Drei kleine Karlsruher Hochschulen hatten die Quoren sogar erreicht - aber mit gerade knapp 400 BoykotteurInnen war es ihnen dann doch zu riskant, den Boykott länger durchzuhalten. Denn an allen anderen Hochschulen wurden die selbst gesteckten Ziele nicht erreicht. Eine Analyse dazu findet sich hier.
Im März 2006 begleiten Studierende mit einem "Bildungs-Bus" den Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg - in der Hoffnung, so doch noch was gegen die beschlossenen, aber erst ab SoSe 2007 zu erhebenden Studiengebühren tun zu können. Die Wahlen am 26.03.2006 enden jedoch mit einer gestärkten CDU/FDP-Koalition (fast hätte die CDU sogar die absolute Mehrheit erreicht).
Am 15.12.2005 beschließt der Landtag von Baden-Württemberg das Studiengebühren-Gesetz. Zahlungspflicht besteht ab Sommersemester 2007. Vorher sind noch Landtagswahlen im Frühjahr 2006 - es könnte also noch spannend bleiben. Mehr dazu im Artikel Platz 2 im Rennen um Studiengebühren: Baden-Württemberg.
Der Wissenschaftsminister hätte prinzipiell auch nichts gegen höhere Gebühren, die Regierung hat sich aber zunächst auf 500 Euro pro Semester festgelegt. Die Beschränkung gilt jedoch nur für die klassischen Abschlüsse, sowie Bachelor und konsekutive Master. Nicht-konsekutive Masterstudiengänge sollen mind. 500 € kosten - den Hochschulen steht es frei, auch mehr zu verlangen.
Die erste Lesung des Studiengebühren-Gesetzes findet am 30.11.2005 statt, dazu haben Mitte November diverse Studierendenvertretungen Proteste angekündigt(parallel gibt es auch in Nordrhein-Westfalen die erste Lesung des dortigen Gesetzentwurfes). Mehr Details des Darlehensmodells zur nachlaufenden Bezahlung der Studiengebühren werden am 25.10.2005 vorgestellt. Wer die Studiengebühren nicht gleich bezahlen kann, bekommt sie von der L-Bank für die Regelstudienzeit und bei Bedarf für weitere 4 Semester vorfinanziert. Die Rückzahlungsphase beginnt zwei Jahre nach Ende des Studiums (sofern man eben nicht noch länger gebraucht hat). Der Zinssatz würde aktuell 5,7% betragen, die Rückzahlung soll in Raten zu 100 € erfolgen, auf Antrag könnten die Raten auf 50 € gesenkt oder auf 150 € erhöht werden.
Am 06.09.2005 hat das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen, der nun ins Anhörungsverfahren geht und - wenn alles nach Plan läuft - noch im Dezember 2005 beschlossen werden soll. Was im Gesetzentwurf steht, wer zahlen muss und wer vielleicht doch nicht, dazu mehr im Artikel Studiengebühren in der härteren Version.
Das Kabinett hat am Ende Juli 2005 auf einer Klausurtagung Details abgesegnet (siehe auch das beschlossene Studiengebührenmodell als PDF-Datei). Wie immer gibt es dabei leichte Verschiebungen zu den bisher bekannt gewordenen Plänen. Vor allem soll das Gesetz doch schon dieses Jahr verabschiedet werden - wahrscheinlich um Klagen von Studierenden, die schon studieren, mit dem Verweis auf die lange Vorlaufzeit abschmettern zu können.
Im Grunde bleibt es auch in den Details im Rahmen der bereits Ende Januar 2004 erstmals vorgestellten 10 Eckpunkte zur Einführung sozialverträglicher Studiengebühren, die Anfang 2005 in neuer Fassung aufgetischt wurden.
Mehr zu Studiengebühren in Baden-Württemberg
Artikel bei uns
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Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!
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