| 17.04.2008 |
Koalitionsvertrag unterzeichnet
Studiengebühren in Hamburg bleiben
In Hamburg wird es mit großer Sicherheit zur ersten Koalition von CDU und Grünen auf Landesebene kommen. Am heutigen Abend wurde der Koalitionsvertrag unterzeichnet, er muss nun noch auf Parteitagen bestätigt werden. Dass dies noch scheitert, gilt nicht als wahrscheinlich. Für Studierende bedeutet die neue Koalition vor allem die Beibehaltung der Studiengebühren, die zukünftig nach dem Studium zu zahlen sind und auf 375 Euro pro Semester gesenkt werden. Auch manch andere Pläne dürften Studierende interessieren.Erst der "Kleinkram"
Neben der Frage der Studiengebühren (dazu weiter unten ausführlich) sind im Koalitionsvertrag von CDU und GAL noch einige weitere Punkte aufgeführt, die Studierende direkt betreffen können.
Vieles bleibt allerdings vage. Wie z.B. "Die Kinderbetreuung und kinder- und familienfreundliche Infrastruktur an der Universität sollen verbessert werden." Was das wohl konkret bedeuten wird?
Interessant ist der Passus "Die Masterkapazitäten sind so zu gestalten, dass im Hinblick auf jeden Bachelorstudiengang ein Master erworben werden kann. Das kann auch in Form fächerübergreifender Master erfolgen." Daraus scheint zu folgen, dass im Prinzip jedeR Bachelor-AbsolventIn einen Master machen können soll. Beschränkungen durch Mindestnoten müssten also teilweise fallen, wenn auch nicht für alle Studiengänge.
Die "Reste" der früheren Universität für Wirtschaft und Politik (HWP), die in die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Uni Hamburg integriert wurde, sollen offenbar erhalten bleiben. Insbesondere soll die Zugangsmöglichkeit für 40% Nicht-Abiturientinnen und-Abiturienten "sichergestellt" werden, was in den letzten Jahren von verschiedener Seite immer wieder in Frage gestellt wurde.
Nachgelagerte Studiengebühren und alles wird gut?
Damit es schwarz auf weiss nachlesbar ist, hier zunächst die Vereinbarung von CDU und GAL zu Studiengebühren in ihrem Koalitionsvertrag:
- Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass die Hochschulen weiterhin
zusätzliche Mittel benötigen, um die Qualität in Studium und Lehre maßgeblich zu
verbessern.
- Die Studiengebühren nach § 6b HmbHG werden ersetzt durch nachgelagerte Gebühren, die nach Ende des Studiums, unabhängig vom Erreichen eines Abschlusses, gezahlt werden müssen.
- Ausnahmetatbestände werden radikal reduziert.
- Die Rückzahlungspflicht ergibt sich bei Erreichen der Einkommensgrenze von 30.000 Euro brutto p.a. innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Verlassen der Hochschule.
- Die Hochschulen erhalten Einnahmen in der jetzigen Höhe der Einnahmen aus Gebühren (rund 37 Mio. Euro).
- Die Studiengebühren werden festgesetzt auf 375 Euro pro Semester. [li]Alle Semester, für die jemand eingeschrieben war, sind gebührenpflichtig.
- Die personengebundene Zwischenfinanzierung soll z.B. durch WK oder KfW übernommen werden
- Die anfallenden Zinsen werden durch die öffentliche Hand übernommen.
Das bisherige System der Studiengebühren wird zum Wintersemester 08/09 abgelöst durch ein Modell, das durch folgende Punkte gekennzeichnet ist
Neben der Absenkung der Gebührenhöhe können sich die Grünen zwar zu Gute halten, dass zumindest bis zum Eintreten der Rückzahlungspflicht keine Zinsen anfallen und die Schulden nicht schon dadurch enorm anwachsen können, wie es bisher in Hamburg und allen anderen Bundesländern mit Studiengebühren der Fall sein kann.
Unklar ist allerdings noch, wie mit Eintreten der Rückzahlungspflicht weiter verfahren wird. Fallen ab diesem Zeitpunkt doch Zinsen an, wenn nicht auf einen Schlag zurückgezahlt wird? Ebenso unklar ist die am Ende angesprochene Lösung für Studierende, die von den bisherigen Studiengebühren betroffen sind, sie nicht gezahlt haben und von der Exmatrikulation bedroht sind. Oder gar schon exmatrikuliert wurden. Was vor allem an der HfBK der Fall ist. Die erste Exmatrikulation vom 17.7.2007 wurde zwar von der Hochschule zurückgezogen, es gibt aber neue Exmatrikulationen vom 13.2.2008. Wogegen allerdings ebenfalls eine Klage anhängig ist - Details beim AStA der HfBK.
Bundes-Grüne angeblich weiter gegen Studiengebühren
Jedenfalls äußert Kai Gehring, hochschulpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, in einer Presseerklärung zum "Hamburger Modell" in Sachen Studiengebühren: "Studiengebühren sind kein Naturgesetz, sondern lassen sich überwinden. Der Kampf gegen das Bezahlstudium und für die Abschaffung der Campus-Maut werden wir in den Ländern und seitens des Bundes fortsetzen."
Das Modell in Hamburg sei ein Kompromiss, der eine klare Entschärfung bringe. "Studierende werden nicht länger während ihres Studiums mit 500 EUR pro Semester belastet, sondern nach ihrem Berufseinstieg rückwirkend mit 375 EUR pro Semester."
Allerdings stellt Gehring auch fest: "Obwohl die Abschreckungswirkung der gegenwärtigen Studiengebühren auf diese Weise reduziert wird, bedeutet ein Studium weiterhin eine besondere finanzielle Belastung. Zugangsgerechtigkeit wird künftig deutlich weniger verletzt, ein tatsächlich gebührenfreier Uni-Zugang wäre aber gerechter. Der schwarz-grüne Kompromiss ist insgesamt ein Teilerfolg – aber nicht das, wofür wir gekämpft haben."
Um die Pressemitteilung positiv abzuschließen, verweist Gehring auf Hessen, wo SPD, Grüne und Linke die Studiengebühren abschaffen wollen und ein entsprechender Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht wurde (Studis Online berichtete).
Trotzdem muss man festhalten: Die Grünen – zumindest in Hamburg – lassen sich auf Gebühren ein. Das Studium wird als eine ökonomische Investition in das eigene Humankapital verstanden, deren "return on investment" das spätere, zu erwartende Einkommen ist. Demnach muss schon die Studienplatzwahl unter einem Investitionskalkül – und nicht etwa nach persönlichen Interessen und Neigungen – erfolgen. Die Rechnung, die von potentiellen Studierenden gelöst werden muss, lautet: Werde ich später so viel mehr mit dem Studium verdienen, dass der Nicht-Verdienst während des Studiums (Oppertunitätskosten) überkompensiert werden?
Da hilft es auch nicht, wenn man sein Gewissen mit den vergleichsweise geringen Gebühren und der vergleichsweise hohen Einkommensgrenze, ab der zurückbezahlt werden muss, beruhigt. In der Tat: 375 Euro Gebühren und eine Rückzahlung ab einem Bruttoverdienst von 30.000 Euro sind besser als 500 Euro jedes Semester. Die Grünen in Hamburg lügen sich aber insofern deutlich etwas vor, als dass de facto international kein Modell bekannt ist, bei dem nach Einführung nicht an den Schrauben der Einkommensgrenzen und Gebührenhöhe gedreht wurde – siehe exemplarisch Australien (dazu im weiteren noch mehr) . Die Grundentscheidung bleibt derweil konstant: Bildung ist für sie offensichtlich kein Gut mehr, das es gebührenfrei öffentlich bereit zu stellen gilt.
Auswirkungen auf andere Bundesländer?
Das "Hamburger Modell" wurde von vielen gelobt, als ob so Studiengebühren nun von allen akzeptiert werden könnten. Es würde die Nachteile der bisher in Deutschland erhobenen Studiengebühren vermeiden und sei nun wirklich sozial gerecht. Dass die bisher gewährten Studienbeitragsdarlehen dieses Etikett wirklich nicht verdienen (auch wenn sie zunächst so "verkauft" wurden), hatte sich inzwischen offenbar allgemein herumgesprochen.
Mit dem "Hamburger Modell" glauben nun einige, auch in bisher Gebühren-freien Ländern vielleicht doch mit Gebühren zum Zuge zu kommen. So hört man aus Schleswig-Holstein, wo eine CDU/SPD-Koalition regiert, dass die CDU dieses Modell in die Debatte einwerfen will, obwohl sich die Koalition geeinigt hatte, in der aktuellen Legislaturperiode das Thema ruhen zu lassen. Und von manchen JournalistInnen wird das Modell als Alternative zur Abschaffung der Studiengebühren in Hessen hochstilisiert, falls es dort am Ende noch zu einer Koalition aus CDU, FDP und Grünen kommen sollte. Was eigentlich niemand erwartet.
Nachlaufende Studiengebühren sind eine Hypothek auf die Zukunft
Nachlaufende Studiengebühren sind aber am Ende auch nicht besser als die in Deutschland bisher üblichen. Der Zeitpunkt der Bezahlung wird lediglich in die Zukunft verschoben. Wobei man auch heute mittels Studiengebührendarlehen nicht sofort zahlen musste. Dass zunächst (oder auf Dauer) keine Zinsen erhoben werden, macht die Kalkulation der Schulden leichter. Schulden bleiben es trotzdem. Insofern bleibt eine abschreckende Wirkung vorhanden und die vor allem für (potentielle) Studierende aus finanzschwachen Familien. Und dass es auf Dauer zinsfrei bleiben wird, ist leider kaum anzunehmen.
Gerade in Australien, dass ein vergleichbares Modell schon lange eingeführt hat und immer als Vorbild gepriesen wird, zeigte sich auf Dauer die soziale Schieflage von nachlaufenden Studiengebühren. So sind die Gebühren immer weiter gestiegen und wer schnell zahlt (was in der Regel wohl eher Studierende aus wohlhabenden Familien können), bekommt deutliche Rabatte, weil der Staat so schneller an das Geld kommt. Auch die Ausgaben des Staates für die Hochschulen wurden zunehmend gesenkt und durch die Gebühreneinnahmen ersetzt. Selbst in der gebührenfreundlichen FTD findet sich aktuell ein Artikel, der sich kritisch mit dem australischen Gebührenmodell HECS beschäftigt.
Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) geht in einer aktuellen Broschüre ausführlich darauf ein, warum auch nachgelagerte Studiengebühren besser abgelehnt werden sollten. "Letztendlich ist der Unterschied zwischen den aktuellen praktizierten Modelle und dem der nachgelagerten Studiengebühren minimal", macht André Schnepper vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren und Mitherausgeber der Broschüre deutlich. "Die Verschuldung nach dem Studium bleibt die gleiche. Ebenso die Verschuldungsangst der Menschen aus einkommensschwächeren Schichten und somit die Abschreckungseffekte der Gebühren. In beiden Fällen werden Menschen aus finanzschwächerem Elternhaus am Ende ihres Studiums deutlich mehr für ihr Studium bezahlen müssen als ihre KommilitonInnen aus finanziell bessergestellten Schichten."
Materialen und Quellen
- Koalitionsvertrag zwischen CDU und GAL (18.04.2008, via. gal-hamburg.de) »
- "Hamburger Modell": Ziel nicht erreicht, aber Studiengebühren klar entschärft (Presserklärung von Kai Gehring, hochschulpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, z.Zt. noch nicht online)
- Nord-CDU nimmt neuen Anlauf für Studiengebühren (welt.de, 14.04.2008) »
- Argumente gegen Nachgelagerte Gebühren - Neue Broschüre der ABS-Schriftenreihe erschienen »
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1. EgoSum kommentierte am 18.04.2008 um 22:58:50 Uhr
ab wann rückwirkend???
Hat einer verstanden, ab wann ich zahlen muss, es müsste doch so sein, dass ich dann für alle semester ab Herbst 08 zahlen müsste und nicht rückwirkend oder (hab ich ja schon bezahlt).
"Alle Semester, für die jemand eingeschrieben war, sind gebührenpflichtig." schließt dass dann auch mein erstes semester ein, wo ich noch keine gebühren bezahlen musste? KAnn doch nicht sein, da gab es doch noch kein gesetz dafür oder sehe ich was faslch???
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 19.04.2008 um 11:47:29 Uhr
@EgoSum
Beachte: Das ist eine Koalitionsvereinbarung, kein Gesetz. Die echten Details wird man erst wissen, wenn es ein Gesetzentwurf gibt. Vermutlich wird das alles sich aber nur auf Semester ab WiSe 2008/2009 beziehen, die vorherigen bleiben unangetastet (also bisherige Studiengebührenregelung).
3. Sajo kommentierte am 21.04.2008 um 15:33:04 Uhr
Soweit...
...ich es gehört hatte, soll die Rückzahlung der Studiengebühren ab einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro losgehen.
Ab welchem Semester, wird wohl auch noch festgelegt werden müssen.
4. mhaw kommentierte am 21.04.2008 um 23:47:05 Uhr
Exmatikulieren
Ich studiere an der HAW und bin im 2. Semester (Also Wintersemester 07 angefangen). Ich habe bis jetzt die Studiengebühren nicht gezahlt. Habe immer Widerspruch eingelegt. Und dann müsste ich ANKLAGEN, was ich leider nicht gemacht habe weil das genau in der Prüfungszeit war. Habe mich mehr um die Prüfungen gekümmert als um so einen .... Nun habe ich am Donnerstag eine E-mail bekommen, wo steht dass ich exmatikuliert werde, wenn ich die Studiengebühren für das Win.Sem 07 nicht zahle. Können die mich noch exmatikulieren? und wenn ja mitten im Semester oder am ende des Semesters, denn ich habe bis jetzt meine Unterlagen für das Sommersemester erhalten. Von irgendwo habe ich gehört, dass man mitten im Semester nicht exmatikuliert werden kann, wenn man seine Unterlagen schon erhalten hat?! Kann mir JEMAND da weiter helfen? Danke
5. Oli (Studis Online) kommentierte am 22.04.2008 um 10:51:13 Uhr
@mhaw
Wende Dich am besten an Deinen AStA. www.asta.haw-hamburg.de
6. Ironie kommentierte am 22.04.2008 um 18:07:38 Uhr
... Schuldenberg
Es ist alles schön und gut, aber wie soll man nach dem Studium leben? Ich und mein Mann sind beide Studenten, haben eine kleine Tochter und leben hauptsächlich vom BAföG. Nach dem Studium müssen wir BAföG und jetzt auch noch Studiengebühren (zurück-) zahlen. Kann mir jemand sagen wofür wir studieren? Um hinterher, Rest des Lebens, unsere Schulden zubegleichen?
7. Reicher Schnösel kommentierte am 25.04.2008 um 02:09:16 Uhr
..warum so sozial??
Ich finde man sollte die studiengebühren anheben so 5000 EUR pro semester. Dann können wirklich die die geld haben studieren und wir hätten nicht so viele meckernde (arme) leute....
Putzkräfte werden ja immer gesucht, warum also sollen die studieren ;)
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