Kindergeld in Übergangszeit, Wartesemester, FSJ, FÖJ
Solange die Altersgrenze von 25 nicht überschritten ist, kann es Kindergeld während Übergangszeiten oder Wartesemester zwischen Schule und Studium oder Bachelor und Master geben. Auch während eines Freiwilligendienstes (FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst; jedoch nicht der freiwillige Wehrdienst!) gibt es Kindergeld. Alle Ausnahmen, wann Kindergeld für Volljährige möglich ist, ohne sich in Berufsausbildung zu befinden.