Studiengebühren

Studiengebühren in Brandenburg

Stand: 26.10.2009

« Studiengebühren-Übersicht (deutschlandweit)

Kurz und knapp
Bereits eingeführt
Rückmeldegebühren: 51 € pro Semester

Tendenzen nach der Landtagswahl (27.09.2009)
Die SPD-Linken-Koalition wird vermutlich alles belassen, wie es ist und keine neuen Gebühren einführen, die Rückmeldegebühren könnten aber bleiben (noch ist das unklar).


Stand der Dinge und Geschichte

Mitte Mai 2006: Gerüchteweise plädiert die Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz auch in Sachen Studiengebühren für Autonomie, d.h die Hochschulen wollen alles selbst regeln - von der Hohe der Gebühren bis hin zur sozialen Absicherung. Die zusammen mit der CDU regierende SPD ist allerdings noch durch ein Landesparteitagsbeschluss gebunden, der allgemeine Studiengebühren ausschließt (Langzeitstudiengebühren wären jedoch möglich). Es ist jedoch denkbar, dass die StudiengebührenbefürworterInnen innerhalb der SPD demnächst einen neuen Anlauf starten, um vielleicht doch den Weg zu Studiengebühren frei zu machen.

Die aktuelle Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) ist ebenso wie ihr Vorgänger (siehe weiter unten) für Studiengebühren. Inoffiziell favorisiert sie das CHE-Modell mit den "nachlaufenden Studiengebühren", also rückzahlbar, wenn Job und (mehr oder weniger) gutes Einkommen. Es sollen wohl auch nicht 8% wie beim CHE-Modell werden, sondern eher 3% des Lohnes. Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.01.2005 wird das wieder mehr diskutiert, vor allem nachdem Ministerpräsident Platzeck (SPD) sich aus der Reihe der SPD-regierten Länder ausgeklinkt hat und für Studiengebühren plädierte. Besonders verwunderlich ist das nicht, hatte sich Platzeck schon im Herbst 2003 für das "Aufbrechen des Tabus Studiengebühren" ausgesprochen.

Wie schon andere Bundesländer hat seit 2001 auch Brandenburg eine Rückmelde- und Immatrikulationsgebühr von 51 € (100 DM) eingeführt. Das Geld fließt in den Landeshaushalt. Die Klagen von dutzenden Studierenden haben wohl nur geringe Chancen - und bis es zu einer engültigen Entscheidung (mehrere Instanzen sind möglich ...) kommt, wird es leider noch Jahre dauern. Da das Gesetz etwas "besser" formuliert war, als bspw. die ursprüngliche Fassung aus Baden-Württemberg (diese wurde 2002 für verfassungswidrig erklärt), ist nicht unbedingt mit einer Entscheidung zu rechnen, die gegen die Gebühren ausfällt - aber die Hoffnung stirbt zuletzt ...

Schon 2000 plädierte der damalige Wissenschaftsminister Hackel dafür, Langzeitstudiengebühren einzuführen. Nach seiner Vorstellung sollte dabei jede Hochschule selbst entscheiden, ob sie nach Semestern (Trotha-Modell Baden-Württemberg) oder nach Semesterwochenstunden (Zöllner-Modell) abkassiert. Vor 2003 rechnete der Minister allerdings nicht damit, dass derartige Gebühren eingeführt würden.


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Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!






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