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Studieren von A bis Z

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Versicherung für den Fall der Bedürftigkeit infolge Arbeitslosigkeit. Der Beitragssatz liegt seit dem 1.1.2020 bei 2,4 % des Bruttoeinkommens. Wer über einen Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, kann Arbeitslosengeld I erhalten. Seit dem 1.2.2006 können auch Selbstständige freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und Leistungsansprüche erwerben.

Studierende sind selbst bei umfangreicheren Jobs nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung (siehe Werkstudentenprivileg).





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