Zugangsvoraussetzung:
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.
Darüber hinaus ist eine Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, bzw. zum/zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in erforderlich.
Anrechnung von 90 CP bei abgeschlossener Weiterbildung möglich.
Hinweis zu den hier beworbenen Studienangeboten Studis Online bietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen ein Entgelt mit ausführlicheren Informationen als den von uns recherchierten Basisinformationen vorzustellen.