Studienplatztausch Zahnmedizin
ACHTUNG! Tausch zum 1. Semester
Manche Universitäten machen Schwierigkeiten. Deshalb wird hier die Aussage des RA Riechwald zitiert:
„Jeder Einzelfall muß natürlich immer sorgfältig analysiert werden, das generelle Tauschverbot im 1. Fachsemester ist jedenfalls verfassungswidrig.“
Mehr Infos und Adressen von einigen Rechtsanwälten: http://studienplatzausch.webnode.com/zahnmedizin/
Neues Vergabeverfahren seit Sommersemester 2020
Das neue Vergabeverfahren wirkt sich auf den Studienplatztausch nicht direkt aus. Es bleibt dabei, dass nur diejenigen miteinander tauschen können, die einen Platz in derselben Quote erhalten haben.
Vorklinik
Wichtig: Vor einem Wechsel vom neuen Hochschulort prüfen lassen, ob TPK, Phantom I + II grundsätzlich als Tauschvoraussetzung gelten. Um einen reibungslosen Studienverlauf am neuen Hochschulort zu gewährleisten ist es unverzichtbar sich vorab am neuen Studienort zu informieren!
Dies gilt im selben Umfang für einen Wechsel in die Klinik.
Der günstigste Tauschtermin: Zum 1. klinischen Semester nach bestandenem Physikum!
Teilstudienplatz
Der Wechsel eines Teilstudienplatzes (entweder begrenzt auf die Vorklinik oder eingeklagt) ist leider ausgeschlossen. Dies gilt auch für Bewerbungen vor der Einschreibung.
Erst mit einem Vollstudienplatz ist ein Wechsel möglich.
Fachrichtungswechsel
Ein Fachrichtungswechsel von Zahn- auf Humanmedizin oder umgekehrt ist über einen Studienplatztausch nicht möglich.
Wende dich diesbezüglich bitte an die Zulassungsstelle der jeweiligen Universitäten.
Quelle: VSB
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