Hinweise + TippsWas man vor einem Studienplatztausch wissen sollte

Wo ist die/der passende Tauschpartner*in?
Viele Informationen findest du bereits auf dieser Seite. Falls es um die entsprechenden Studiengänge geht, beachte auch die Artikel zu Humanmedizin und Zahnmedizin Seiten. Schaue auch, ob die am Tausch beteiligten Hochschulen Infos zum Studienplatztausch bereitstellen.
Wen es dich von hochschulstart.de in eine Hochschule bzw. Hochschulstadt verschlagen hat, in die du gar nicht so richtig wolltest, dann bist du über die diversen Studienplatztauschbörsen im Internet sicher dankbar. Allerdings ist ein Tausch nicht immer so einfach, denn Voraussetzung ist natürlich, dass die bisher erbrachten Studienleistungen an der neuen Hochschule auch anerkannt werden.
Wenn du überhaupt erst mal einen Studienplatz bekommen willst und dich über den NC und hochschulstart.de informieren willst, so findest du dazu bei uns ausführliche Infos.
Falls du Hinweise rund um den Studienplatztausch geben kannst, die hier noch fehlen, dann nutze bitte unser Mailformular. Danke!
Viele Universitäten erlauben keinen Wechsel zum 1. Semester
Deshalb ist u.U. eine Nachfrage im Einzelfall nötig. Soweit er informiert ist, gibt unser Partner VSB nach Eintrag des Tauschwunsches per E-Mail Bescheid.
Die Zahl der Unis, die Wechsel zum ersten Semester unterbinden, nimmt leider zu.
Folgende Unis erlauben keinen Wechsel vor dem ersten Semester: Aachen, Bonn, Dresden, Frankfurt/M, Freiburg, Giessen, Heidelberg, Homburg-Saar, Jena, Köln, Leipzig, Lübeck, Heidelberg & Mannheim, Magdeburg, Marburg, Münster, Rostock, Ulm.
Düsseldorf erlaubt einen Tausch ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen.
Die obige Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Es können jederzeit weitere Unis dazu kommen.
Wechsel vor der Einschreibung
Achtung: Viele Universitäten wechseln nur nach erfolgter Einschreibung! Für Ausnahmen bitte speziell die betreffenden Univerwaltungen konsultieren.
Ein Studienplatztauschantrag kann auch nach der Einschreibung gestellt werden. Ein Wechsel zum 1. Semester sollte bis spätestens Mitte Oktober (2020 evt. auch noch etwas später möglich) bei den beteiligten Univerwaltungen angemeldet sein.
Auswahl nach Grad der Qualifikation
Erfolgt die Zuweisung des Studienplatzes durch Auswahl der Hochschule nach dem Grad der Qualifikation, so wird ein Wechsel vor dem 1. Semester von den Universitäten nur dann gestattet, wenn der NC auch für den Wunschort erfüllt wird.
Sollte der NC eine Zulassung am Wunschort nicht ermöglichen, so kann der Studienplatz vor dem ersten Semester leider nicht gewechselt werden. Weitere Informationen über die betreffende Zulassungsstelle der Universität.
Direkte Bewerbung
Vor einem Tauschantrag bitte die Möglichkeit einer direkten Bewerbung beim Wunschort prüfen und dabei auf die Termine achten!
Vor allem für Medizin gilt:
Sollte eine direkte Zulassung nach einem Tauschverfahren erfolgen, so kannst du diese direkte Bewerbung annehmen, selbst wenn vorher bereits getauscht wurde.
Einziges Manko: Die Einschreibegebühr wird vielleicht nicht komplett zurückerstattet.
Einklagen von Studienplätzen
Grundsätzlich ist eine Klage nur zum 1. Semester möglich. Ein Rechtsanspruch im höheren Semester besteht nicht.
Aber Achtung: Ein Erfolg ist nicht garantiert und ein anschließender Studienortwechsel sehr schwierig!
Wechsel zwischen KommilitonInnen verschiedener Nationalitäten
Erfolgt eine Zulassung z.B. über den DAAD oder das AAA so ist ein Wechsel des Studienortes vor dem ersten Semester mit einer/m dt. Kommilitonin/en nur in Ausnahmefällen möglich.
Ein Wechsel zwischen anderen Nationalitäten ist demgegenüber nicht von vornherein ausgeschlossen. Der würde sich ja innerhalb der sog. „Quote ausländischer Studierender“ bewegen. Die letzte Entscheidung liegt bei der jeweiligen Univerwaltung.
Weitere Kleinigkeiten …
Leider bislang kein Wechsel über Ländergrenzen möglich
Dies gilt (noch) für alle Fächer. Der sog. „Bologna-Prozess“ wird wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Und erst nach europaweiter Harmonisierung der Studienfächer wird ein Wechsel über die Landesgrenzen hinaus zu verwirklichen sein.
Bitte keine Geldzahlungen mit dem Studienplatztausch verbinden!
Viele Universitäten lehnen einen Wechsel ab, sobald damit finanzielle Transaktionen verbunden sind. Den Ausbildungsort zur/m Humanmediziner/in aufgrund einer bestimmten Summe Geldes zu wechseln erscheint bei näherer Betrachtung ohnehin fragwürdig. Ein Wechsel ist immer mit einem bestimmten persönlichen oder fachlichen Anlass verbunden und aus diesem Grunde motiviert. Geldzahlungen einzufordern ist demnach nicht nur unsittlich sondern auch unangebracht bzw. nutzt eine Notlage aus.
Ringtausch zwischen einigen Unis
Leider führen manche Universitäten aus uns unbekannten Gründen keinen Ringtausch (von A nach B von B nach C von C nach A) durch.
Es müsste zweimal hintereinander direkt gewechselt werden, was sehr umständlich ist und auf Kosten der anderen beteiligten Universitäten geht. Beispiel: Um von A nach B zu wechseln muss erst direkt nach C von von C aus im nächsten Schritt nach B getauscht werden.
Deshalb sucht der VSB in diesem Falle immer gleich nach direkten Tauschmöglichkeiten weiter.
Wechsel zwischen Kommilitoninnen/en verschiedener Nationalitäten
Erfolgt eine Zulassung z.B. über den DAAD oder das Akademische Auslandsamt (AAA) so ist ein Wechsel des Studienortes vor dem ersten Semester mit einer/m deutschen Kommilitonin/en nur in Ausnahmefällen möglich.
Ein Wechsel zwischen anderen Nationalitäten ist demgegenüber nicht von vornherein ausgeschlossen. Der würde sich ja innerhalb der sog. "Quote ausländischer Studierender" bewegen.
Die letzte Entscheidung liegt bei der jeweiligen Univerwaltung.
Quelle (ab „ Viele Universitäten erlauben keinen Wechsel zum 1. Semester“, alle Angaben ohne Gewähr): Infoseiten zum Studienplatz vom VSB
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