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Viele Möglichkeiten auch neben dem klassischen Weg
Recht studieren

Gina Sanders - stock.adobe.com
09.01.2024
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Jedes Jahr entscheiden sich tausende Abiturientinnen und Abiturienten für ein Jurastudium – in der Hoffnung auf hohes Ansehen und gutes Einkommen. Vielen ist dabei unklar, was sie im Studiengang „Rechtswissenschaft“ eigentlich erwartet und wie lange es dauert, bis man Volljurist*in ist. Wer schlau ist und unnötigem Studienfrust vorbeugen will, informiert sich schon im Vorfeld über die Inhalte des Studiums und alternative Studienmöglichkeiten mit Rechtsbezug.

Von Nicola Pridik, ergänzt von der Studis Online-Redaktion


1. Vom Berufsziel zum passenden Studiengang

Es ist noch gar nicht so lange her, da hatte man genau zwei Möglichkeiten, wenn man beruflich „irgendwas mit Recht“ machen wollte: Entweder man wurde Rechtspfleger oder entschied sich für den langen Weg zum Volljuristen mit Jurastudium, Vorbereitungsdienst und zwei Staatsexamen. Das hat sich inzwischen geändert. Zwar ist es nach wie vor so, dass die staatlich reglementierten juristischen Berufe wie Rechtsanwalt, Richterin oder Staatsanwalt nur Volljuristen offenstehen, man hat jedoch daneben juristische Berufsbilder identifiziert, für die sich eine Ausbildung in speziellen Bachelor- und Masterstudiengängen anbietet. Ein Beispiel ist der Wirtschaftsjurist.

Ziel der neuen Studiengänge ist es, Fachkräfte auszubilden, die juristisch arbeiten können, sich aber auch in einem nichtjuristischen Fach auskennen und deshalb auf der Schnittstelle zwischen den Fachgebieten einsetzbar sind. Auch wenn Kritiker die Absolventen der neuen Studiengänge als Schmalspurjuristen bezeichnen, hat sich die Idee der juristischen Ausbildung außerhalb des Jurastudiums etabliert: Immerhin gibt es in Deutschland mittlerweile über 50 Bachelorstudiengänge mit juristischem Schwerpunkt. Für viele dieser Studiengänge wird außerdem ein passendes Masterstudium angeboten.

Angesichts der neuen Studienmöglichkeiten für angehende Juristen hast du je nach Interessenlage und Berufswunsch also durchaus Alternativen bei der Studienwahl. Die folgende Übersicht zeigt, welche Ausbildung zu welchem Berufsziel „passt“:

Hinweis: Dass sich die neuen Studiengänge etabliert haben, heißt leider nicht, dass du als Absolvent auch sicher einen Job finden wirst. Das gilt aber in gleicher Weise für Volljuristen. Gleichgültig, für welchen Ausbildungsweg du dich entscheidest: Stets ist wichtig, als Jurist/-in ein eigenes Profil zu entwickeln, das dich von anderen Juristen abhebt. Wenn dann noch gute Noten dazukommen, umso besser. Entscheidest du dich für einen Bachelorstudiengang, ist es – zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt – sicher ratsam, noch einen Master draufzusetzen.

Jura mit Ziel Volljurist/in studieren

Mara studiert Jura an der Uni Trier. Sie ist im siebten Semester und nicht ganz unbesorgt wegen der Herausforderung, die vor ihr liegt. Fällt sie in ihrer Hausarbeit durch, muss sie die dazugehörige Prüfung und das Semester nochmal wiederholen.

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2. Studienmöglichkeiten – und wie das Studium dort jeweils abläuft

BerufszielAusbildung / Studium
Staatlich reglementierte juristische Berufe
(Rechtsanwalt, Notar Richter, Staatsanwalt, Beamter im höheren Verwaltungsdienst)
Studiengang Rechtswissenschaft (Ziel: Volljurist)
Juristisches Tätigkeitsfeld außerhalb der reglementierten juristischen Berufe Bachelorstudiengang mit juristischem Schwerpunkt
oder
Studiengang Rechtswissenschaft
RechtspflegerIn Ausbildung zum/r RechtspflegerIn
Nichtjuristisches Tätigkeitsfeld, in dem juristische Kenntnisse und Fähigkeiten nützlich sind Zwei-Fach-Bachelorstudiengang mit juristischem Zweit-, Neben- oder Begleitfach

Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

Das Jurastudium hat bundesweit eine Regelstudienzeit von zehn Semestern und wird ausschließlich an Universitäten angeboten. Es gliedert sich meist in ein maximal viersemestriges Grundstudium, in dem studienbegleitend die Zwischenprüfung abgelegt wird, und ein Hauptstudium, an das sich im 10. Semester die staatliche Pflichtfachprüfung anschließt. Im Hauptstudium wird einerseits die Ausbildung in den drei großen Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht aus dem Grundstudium fortgesetzt, zum anderen dient es der Ausbildung in einem selbst gewählten Schwerpunktbereich, dem Ablegen der Schwerpunktprüfung und der Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung.

Die Inhalte des Studiums setzen sich aus folgenden sechs Bereichen zusammen:

  1. Pflichtfachstudium
    Ausbildung im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts und europarechtlicher Bezüge

  2. Grundlagen des Rechts
    Ausbildung in den philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts sowie in der juristischen Methodenlehre (Streng genommen gehören auch die Grundlagenfächer zu den Pflichtfächern.)

  3. Schwerpunktstudium
    Vertiefte Ausbildung in einem von mehreren angebotenen Schwerpunktbereichen nach Wahl der Studierenden; es besteht sowohl die Möglichkeit, bereits bekannte Fächer zu vertiefen, als auch Rechtsgebiete kennenzulernen, die nicht zum Standardprogramm des Studiums gehören.

  4. Fachbezogene Fremdsprache(n)
    Ausbildung in mindestens einer Fremdsprache mit Fachbezug; verbunden ist die Sprachausbildung meist mit einem Einblick in die dazugehörige ausländische Rechtsordnung.

  5. Schlüsselqualifikationen
    Erwerb berufspraktischer Kompetenzen außerhalb des Fachstudiums; Beispiele sind eine Ausbildung in Rhetorik, Mediation, Verhandlungsführung, Vernehmungslehre, der Visualisierung von Recht oder der Datenverarbeitung für Juristen.

  6. Praktikum
    In der vorlesungsfreien Zeit ist ein 3-monatiges Praktikum zu absolvieren.

Das mit Abstand größte Gewicht hat das Pflichtfachstudium, welches dich durch das gesamte Studium begleitet und mit der staatlichen Pflichtfachprüfung abgeschlossen wird. Ihm folgt in der Gewichtung das Schwerpunktstudium einschließlich der universitären Schwerpunktprüfung. Der Grundlagenbereich, die Fremdsprachenausbildung und die Schlüsselqualifikationen beschränken sich dagegen auf eine überschaubare Anzahl von Lehrveranstaltungen und sind nicht oder lediglich am Rande Gegenstand der Ersten juristischen Prüfung. Dir steht es natürlich frei, über das Pflichtprogramm hinaus in diesen Bereichen Lehrveranstaltungen zu besuchen und Leistungsnachweise zu erwerben. Auch gibt es vielerorts die Möglichkeit, Grundlagenfächer als Schwerpunktbereich zu wählen.

Erste juristische Prüfung
Staatliche Pflichtfachprüfung 70% Universitäre Schwerpunktprüfung 30%
Gegenstand:
Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht sowie ggf. Grundlagenfächer
Gegenstand:
gewählter Schwerpunktbereich
Prüfungsleistungen:
meist 6 fünfstündige Klausuren und eine mündliche Prüfung (i.d.R. Prüfungsgespräch und Aktenvortrag)
Prüfungsleistungen:
je nach Fakultät Klausur(en), Studienarbeit und/oder eine mündliche Prüfung
Prüfung vor dem zuständigen Landesjustizprüfungsamt
Studienbegleitende Prüfung an der Fakultät

Hast du die Erste juristische Prüfung geschafft, darfst du dich geprüfter Rechtskandidat / geprüfte Rechtskandidatin nennen. Ein akademischer Grad (heute meist Magister/Magistra iuris, früher Diplom- Jurist/-in) wird nur auf Antrag verliehen. Auch das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass du noch nicht am Ziel angekommen bist ...

Wie werde ich Volljurist/-in?

GaToR-GFX - Fotolia.com (stock.adobe.com)

Justitia – zwischen ausgleichender und strafender, rächender Gerechtigkeit.

Um Volljurist/-in zu werden, musst du nach dem Jurastudium noch einen zweijährigen praktischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolvieren und das Zweite Staatsexamen bestehen. Während des Vorbereitungsdienstes durchläufst du verschiedene Praxisstationen: Du arbeitest in Gerichten, bei Anwälten, in der Staatsanwaltschaft und Verwaltung und lernst, wie man Urteile schreibt, Akten bearbeitet und vor Gericht agiert. Begleitet wird das Ganze von Unterrichtsveranstaltungen, die an den Gerichten stattfinden, und der Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen, das im letzten Drittel des Vorbereitungsdienstes abgelegt wird. Erst mit Abschluss des Referendariats und dem bestandenen Zweiten Staatsexamen besitzt du nach dem Deutschen Richtergesetz die Befähigung zum Richteramt, kannst in den höheren Verwaltungsdienst aufgenommen werden oder die Zulassung als Rechtsanwalt beantragen.

Häufig läuft es jedoch nicht ganz so glatt, wie hier beschrieben. Zum einen sind die Studienzeiten im Schnitt länger als zehn Semester, was u. a. damit zu tun hat, dass man in der Pflichtfachprüfung den gesamten Stoff der Pflichtfächer vom ersten Semester an beherrschen muss und sich die Vorbereitung auf die Pflichtfachprüfung entsprechend aufwendig gestaltet. Zum anderen verzögert sich die Ausbildungszeit vielerorts dadurch, dass die Absolventen nach dem Studium nicht sofort mit dem Referendariat beginnen können. An vielen Oberlandesgerichten werden Wartelisten für Rechtsreferendare geführt, weil die Ausbildungsplätze nicht ausreichen. Wenn du nicht bereit bist, fürs Referendariat umzuziehen, musst du möglicherweise ein Jahr oder länger auf deine Einstellung in den Vorbereitungsdienst warten. Viele füllen die Wartezeit mit einem Studienaufenthalt im Ausland, einer Promotion oder nehmen Jobs an, die speziell für Juristen in der Warteschleife angeboten werden.

Der Weg zum Volljuristen dauert also mindestens sieben Jahre, eine Zeit, in der du alternativ auch einen Bachelor und Master erwerben kannst oder als Absolvent eines Bachelorstudiums im Idealfall bereits vier Jahre Berufserfahrung gesammelt hast.

Noten, Prädikatsexamen und Repetitorium

Während die Noten in vielen anderen Studiengängen für die späteren Jobchancen zwar nicht irrelevant sind, aber man auch mit schlechteren Noten gute Jobs ergattern kann, ist das in den Rechtswissenschaften anders. Der Protagonist im unteren Video spricht ein weit verbreitetes Gefühl aus: „Ich habe das Gefühl, das die Examensnote den Juristen noch auf den Grabstein gemeißelt wird.“ Und tatsächlich: Wer bestimmte Positionen anstrebt, sollte ein Prädikatsexamen erreichen, also mindestens 9 Punkte im Staatsexamen schaffen. Die juristische Notenskala geht bis zu 18 Punkten – mag sich also leicht anhören. Doch: Lediglich 33 % der Jura-Absolvent*innen schaffen das Prädikat.

Um ein möglichst gutes Examen zu schreiben oder überhaupt zu Bestehen, nimmt der Großteil der Jurist*innen an einem Repetitorium teil. Das sogenannte „Rep“ dient der Vorbereitung auf die beiden Examina. Es dauert ein Jahr und bedeutet: ein Jahr lang in Vollzeit den Stoff wiederholen und pauken, pauken, pauken. Die meisten der Jura-Studierenden nehmen dieses Jahr in Kauf, denn das Examen will niemand vergeigen.

Das Repetetitorium wird an vielen Unis kostenfrei angeboten, jedoch gibt es auch viele private Anbieter. An der Uni Hamburg ist das Repetitorium beispielsweise noch recht jung, weshalb viele Studierende sich beim privaten Anbieter „sicherer“ fühlen. Und auch sonst zählen die privaten Anbieter zu den beliebteren.Rund 86 % der Jura-Studierenden besuchten im Jahr 2016 vor dem ersten Staatsexamen ein kommerzielles Repetitorium. Die Kosten dafür kommen zu den allgemeinen Kosten während des Studiums dazu: 500 bis 2.000 Euro – je nach Anbieter – fallen für ein privates Repetitorium im Jahr an.

Natürlich ist es auch möglich, ein Jura-Studium ohne Repetitorium zu absolvieren. Das bedeutet allerdings, dass man sehr gut im autodidaktischen Lernen sein sollte und setzt eine sehr hohe Selbstdisziplin voraus.


Juristische Bachelorstudiengänge (Bachelor of Laws, LL.B.)

Juristische Bachelorstudiengänge umfassen meist sechs, gelegentlich aber auch sieben oder acht Semester. Sie werden von Universitäten und Fachhochschulen angeboten und schließen in aller Regel mit einem Bachelor of Laws (LL.B.) ab. Inhaltlich kombinieren sie meist einen Ausschnitt aus dem Studiengang Rechtswissenschaft mit einem anderen Fachgebiet und ergänzen das Ganze um Schlüsselqualifikationen und Fremdsprachen. Das Ziel ist, Juristen für die freie Wirtschaft auszubilden, die sich zwar nicht in ganz so vielen Rechtsgebieten auskennen, dafür aber ergänzend zum juristischen Know-how Kompetenzen in anderen Fachgebieten mitbringen.

Besonders häufig werden Studiengänge angeboten, die eine Ausbildung im Wirtschaftsrecht und in den Wirtschaftswissenschaften miteinander kombinieren. Sie heißen z. B. Wirtschaftsrecht, Economics and Law, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Unternehmensjurist(in) oder Recht im Unternehmen. Es gibt aber auch ganz andere Studienangebote, z. B. Sozialrecht, Politik und Recht oder Informationsrecht. Viele Studiengänge setzen auf eine europäische bzw. internationale Ausrichtung der Studieninhalte.

Beinahe alle Leistungen und Prüfungen in Bachelorstudiengängen sind studienbegleitend zu erbringen. Es gibt also keine Abschlussprüfung, in der noch einmal der gesamte Stoff aus dem Studium abgefragt wird. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Studiengang Rechtswissenschaft. Die einzige abschließende Leistung ist eine wissenschaftliche Arbeit, die Bachelorarbeit, meist ergänzt um ein Kolloquium oder eine mündliche Prüfung.


Masterstudium anschließen

Im Anschluss an das Bachelorstudium kannst du das erworbene Wissen in einem Masterstudiengang erweitern und vertiefen, sei es an derselben oder an einer anderen Hochschule. Viele Hochschulen bieten passend zu ihren Bachelorstudiengängen konsekutive Masterstudiengänge an. Natürlich kannst du dich aber auch für einen anderen Masterstudiengang entscheiden. Schau aber genau, welche Voraussetzungen du jeweils mitbringen musst. Zudem musst du damit rechnen, dass es nicht ganz einfach ist, einen Studienplatz für einen Masterstudiengang zu ergattern.

Eine andere Möglichkeit wäre, sich nach dem Bachelor nach einem Job umzusehen und den Master erst zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff zu nehmen. Mit Berufserfahrung kannst du dich nicht nur für einen konsekutiven, sondern auch für einen weiterbildenden Masterstudiengang entscheiden. Weiterbildende Masterstudiengänge sind allerdings häufig mit erheblichen Kosten verbunden.


Bachelor of Laws mit Erster juristischer Prüfung kombinieren?

Wer das Angebot der Bachelorstudiengänge attraktiv findet, sich aber zugleich den Weg in die reglementierten juristischen Berufe offenhalten will, kann Bachelor of Laws und Erste juristische Prüfung natürlich auch kombinieren. Zwei Wege sind denkbar:

Erste Möglichkeit: Jurastudium nach abgeschlossenem juristischem Bachelorstudium

Du suchst dir also einen interessanten Bachelorstudiengang aus und machst dort deinen Abschluss. Anschließend bewirbst du dich für den Studiengang Rechtswissenschaft. Dabei werden aller Voraussicht nach Leistungen aus dem Bachelorstudium anerkannt mit der Folge, dass du nicht im ersten Semester anfangen musst, sondern in ein höheres Semester eingestuft wirst.

Achtung: BAföG kannst du nur bis zum Abschluss des Bachelorstudiums erhalten. Vgl. dazu VG Münster, Urteil vom 8.2.2011, Az. 6 K 2151/10. Auch ein Masterstudium im Anschluss an die Erste juristische Prüfung ist nicht mehr förderungsfähig.

Zweite Möglichkeit: Jurastudium mit integriertem Bachelorabschluss

Hier bewirbst du dich an einer Uni für den Studiengang Rechtswissenschaft, die den Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) in das Jurastudium integriert hat, z. B. an der Universität Potsdam, der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) oder der privaten Bucerius Law School in Hamburg. Wie der Mix aus Bachelor- und Jurastudium im Detail funktioniert, kannst du auf den jeweiligen Hochschulwebseiten nachlesen. Die Hochschulen haben hier jeweils eigene Regeln.

Dieser Weg hat den Vorteil, dass du erst während des Studiums nach Erlangen deines Bachelorabschlusses entscheiden musst, ob er dir reicht, du die Erste juristische Prüfung noch ablegen willst oder ob du dich stattdessen lieber noch für ein Masterstudium bewirbst. Auch ist dir der LL.B. sicher, falls du die Erste juristische Prüfung nicht bestehst. Du solltest dich allerdings im Vorfeld informieren, ob und inwiefern du für den LL.B. zusätzliche ECTS-Credits nachweisen musst, die für das Jurastudium nicht erforderlich sind.

Achtung: Seit dem 01.08.2016 kannst du für das Jurastudium in derartigen Fällen auch dann noch BAföG erhalten, nachdem du den Bachelorabschluss gemacht hast. So steht es in § 7 Abs. 1b BAföG n. F. Voraussetzung ist, dass der Bachelorstudiengang durch die Studien- und Prüfungsordnung in der Weise vollständig in das Jurastudium integriert ist, dass innerhalb der Regelstudienzeit des Bachelorstudiengangs auch sämtliche Ausbildungs- und Prüfungsleistungen zu erbringen sind, die für das Jurastudium in der Studien- und Prüfungsordnung für denselben Zeitraum vorgesehen sind. Ist die Voraussetzung nicht erfüllt, endet die Förderung mit Erreichen des Bachelorgrades.

Unabhängig von der Gesetzesänderung gilt: Ein Masterstudium im Anschluss an die Erste juristische Prüfung ist auf jeden Fall nicht mehr förderungsfähig.


Ausbildung zum (Diplom-)Rechtspfleger

Schließlich kannst du dich auch gezielt zum Rechtspfleger bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ausbilden lassen. Dafür musst du als sog. Rechtspflegeanwärter/-in einen dreijährigen Vorbereitungsdienst für den gehobenen Justizdienst absolvieren. Dieser umfasst einerseits das Studium an einer Hochschule für Rechtspflege oder an einer Verwaltungsfachhochschule und andererseits eine praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ausgestaltet und angeboten wird die Ausbildung von den Ländern, die sich allerdings an bestimmte Rahmenvorgaben des Rechtspflegergesetzes (RPflG) halten müssen. Der theoretische Anteil der Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 18 Monate, der praktische Anteil mindestens 12 Monate. Während der gesamten Ausbildungszeit werden Anwärterbezüge gezahlt.

Folgende Rechtsgebiete sind Gegenstand der Ausbildung:

  • Bürgerliches Recht

  • Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Grundbuch-, Familien-, Nachlass- und Registerrecht

  • Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht

  • Zivilprozessrecht und Gerichtsverfassungsrecht

  • Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht

  • Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafvollstreckungsrecht

  • Kosten- und Kostenfestsetzungsrecht

  • Rechtspflegergesetz

  • Staats-, Verfassungs- und Europarecht

  • Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich des öffentlichen Dienstrechts

  • Arbeitsrecht

  • Internationales Privatrecht

  • Wirtschafts- und Bilanzkunde


3. Wo kann Rechtswissenschaft studiert werden?

Du kannst Rechtswissenschaft an vielen Hochschulen in Deutschland studieren. Das Studienangebot ist recht groß. Insgesamt kann Rechtswissenschaft in 45 Städten studiert werden.


4. Was kostet ein Rechtswissenschaft-Studium und wie finanziere ich es?

Was das Studentenleben kostet

Während eines Rechtswissenschaft-Studiums brauchst du eine finanzielle Grundlage für eine Unterkunft am Studienort, für Nahrung, Kleidung, Fahrtkosten, Telefon und Internet sowie Bücher und Arbeitshefte. Je nach Ort und eigener Sparsamkeit liegen die monatlichen Ausgaben – wenn nicht bei den Eltern gewohnt wird – zwischen 748 € und über 1.851 €. Im Durchschnitt geben Studierende inzwischen knapp 950 € im Monat aus.

Der Hauptkostenpunkt ist in der Regel die Miete. Anhaltspunkte zur Höhe im Artikel Mieten für ein WG-Zimmer.

Und wie bezahle ich das alles?

Für alle, die mit knapp 20 ein Studium beginnen, dürfte der gerade angesprochene Studienfinanzierungs-Check gar nicht nötig sein. Für sie sind meist die Eltern die erste Finanzquelle – Details dazu im Artikel Unterhalt von den Eltern.

Haben die Eltern wenig Einkommen, springt das Studenten-BAföG ein. Für einige kann auch ein Stipendium in Frage kommen.

Ansonsten jobbt die große Mehrheit der Studierende noch neben dem Studium.

Weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung findest du in unserer Übersicht Geld für das Studium. Oder nutze den Studienfinanzierungs-Check – dann weißt du schneller, was überhaupt für dich in Frage kommt.


5. Berufsaussichten von Jura-AbsolventInnen

Der Arbeitsmarkt für Juristen ist wechselhaft. Anscheinend wird er in den vergangenen paar Jahren glücklicherweise für Neueinsteiger attraktiver. Je nach Quelle wird von einer verstärkten Suche nach Unternehmensjuristen – aber auch nach Staatsjuristen – berichtet. Einigkeit herrscht darüber, dass die Noten aus dem Studium für Jura-AbsolventInnen bei der Jobsuche entscheidender sind als bei AbsolventInnen anderer Studiengänge.

Als Richter arbeiten

Florian ist Richter am Landgericht Traunstein: Für den Juristen ist das sein absoluter Traumjob, denn: Er kann sich seine Zeit frei einteilen und ist in seinen Entscheidungen frei - nur das Gesetz gibt den Rahmen vor. Trotzdem hat er viel zu tun und muss vor allem eines: Viel lesen.

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Als selbstständige Rechtsanwältin im Bereich Strafrecht arbeiten

Jana hat Jura in Mainz und Glasgow studiert. Seit 2023 ist sie Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in München. Während ihrer Zeit in einer Großkanzlei in Frankfurt, hat Jana gemerkt, dass diese Art der Arbeit nichts für sie ist. Deshalb hat sie sich für den Weg als selbstständige Rechtsanwältin entschieden. Ihr Fachbereich: Strafrecht!

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6. Gehalt von Jura-Absolventen und -Absolventinnen

Gehalt in € Staatsexamen Uni
14.500
Einstieg
50.800
5 Jahre
75.000
10 Jahre
Ø Fachgruppe Rechtswissenschaften; Befragung: DZHW.

AbsolventInnen, die in Rechtswissenschaften ihr Staatsexamen machen, können im ersten Jahr nach der Uni mit mind. 14.500 € rechnen. Diese niedrige Zahl kommt u.a. zustande, weil sich ans eigentliche Studium noch das Referendariat anschließt, bei dem die Bezahlung noch bescheiden ist. Hinzu kommt, dass unter den für die Statistik befragten viele nur in Teilzeit tätig waren. Insofern ist je nach persönlichen Möglichkeiten auch mehr möglich.

Fünf Jahre nach Hochschul-Abschluss liegt das Jahresgehalt von JuristInnen bei 50.800 €.

Weitere fünf Jahre später, also 10 Jahre nach Abschluss beträgt das Jahresgehalt etwa 75.000 €

Wie bei allen Gehaltsangaben gilt: Je nach konkreter Position im Unternehmen bzw. Behörde/Amt, Branche, Größe des Unternehmens, Ort der Beschäftigung und noch manchem mehr unterscheiden sich konkrete Gehälter mehr oder weniger stark von Durchschnittszahlen. Da die Zahlen bereits einige Jahre alt sind, sollten die aktuellen Gehälter sogar höher liegen.

Quelle: Absolventenbefragungen des DZHW. Alle Gehälter für Vollzeitbeschäftigte inkl. Zuschläge, auf Hunderter gerundet. Einstiegsgehalt Stand 2013. Gehalt nach 5 Jahren Stand 2014. Gehalt nach 10 Jahren Stand 2015. Zuschläge für 5/10-Jahre selbst geschätzt.

7. FAQs Rechtswissenschaft/Jura

Die Regelstudienzeit für einen Bachelor in Rechtswissenschaft beträgt meistens 6 Semester (180 ECTS). Ein Master dauert in der Regel 4 Semester (120 ECTS). Die Regelstudienzeit des Jura-Staatsexamens beträgt 9 Semester, soll in Zukunft aber auf zehn Semester angezogen werden.

Rechtswissenschaft kann in über 40 Städten studiert werden, u.a. in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt / Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart.

Bei AbsolventInnen, die in Rechtswissenschaften ihr Staatsexamen machen, liegt das Jahresgehalt fünf Jahre nach Hochschul-Abschluss bei 50.800 €. Weitere fünf Jahre später, also 10 Jahre nach Abschluss beträgt das Jahresgehalt etwa 75.000 €

Es gibt sowohl für Bachelor-/Masterabschlüsse der Rechtswissenschaft als auch für Jura-Staatsexamen ein Angebot an zulassungsfreien Studiengängen. Zulassungsbeschränkte Angebote sind jedoch in der Überzahl und erfordern je nach Abschluss und Uni einen schlechten 2er-Schnitt bis guten 1er-Schnitt.


8. Weitere Informationen

Links

Die folgenden Artikel konnten wir mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift Forum Recht entnehmen. Sie sind zwar schon älter, bleiben aber relevant. Vielen Dank und die ausdrückliche Empfehlung, sich diese Zeitschrift mal anzusehen und evtl. zu abonnieren:





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