Jedes Jahr entscheiden sich tausende Abiturientinnen und Abiturienten für ein Jurastudium – in der Hoffnung auf hohes Ansehen und gutes Einkommen. Wenige haben im Blick, was sie im Studiengang „Rechtswissenschaft“ eigentlich erwartet und wie lang es dauert, bis das Ziel Volljurist/-in erreicht ist. Wer schlau ist und unnötigem Studienfrust vorbeugen will, informiert sich schon im Vorfeld über die Inhalte des Studiums und alternative Studienmöglichkeiten mit Rechtsbezug.
Es ist noch gar nicht so lange her, da hatte man genau zwei Möglichkeiten, wenn man beruflich „irgendwas mit Recht“ machen wollte: Entweder man wurde Rechtspfleger oder entschied sich für den langen Weg zum Volljuristen mit Jurastudium, Vorbereitungsdienst und zwei Staatsexamen. Das hat sich inzwischen geändert. Zwar ist es nach wie vor so, dass die staatlich reglementierten juristischen Berufe wie Rechtsanwalt, Richterin oder Staatsanwalt nur Volljuristen offenstehen, man hat jedoch daneben juristische Berufsbilder identifiziert, für die sich eine Ausbildung in speziellen Bachelor- und Masterstudiengängen anbietet. Ein Beispiel ist der Wirtschaftsjurist.
Ziel der neuen Studiengänge ist es, Fachkräfte auszubilden, die juristisch arbeiten können, sich aber auch in einem nichtjuristischen Fach auskennen und deshalb auf der Schnittstelle zwischen den Fachgebieten einsetzbar sind. Auch wenn Kritiker die Absolventen der neuen Studiengänge als Schmalspurjuristen bezeichnen, hat sich die Idee der juristischen Ausbildung außerhalb des Jurastudiums etabliert: Immerhin gibt es in Deutschland mittlerweile über 50 Bachelorstudiengänge mit juristischem Schwerpunkt. Für viele dieser Studiengänge wird außerdem ein passendes Masterstudium angeboten.
Angesichts der neuen Studienmöglichkeiten für angehende Juristen hast du je nach Interessenlage und Berufswunsch also durchaus Alternativen bei der Studienwahl. Die folgende Übersicht zeigt, welche Ausbildung zu welchem Berufsziel „passt“:
Hinweis: Dass sich die neuen Studiengänge etabliert haben, heißt leider nicht, dass du als Absolvent auch sicher einen Job finden wirst. Das gilt aber in gleicher Weise für Volljuristen. Gleichgültig, für welchen Ausbildungsweg du dich entscheidest: Stets ist wichtig, als Jurist/-in ein eigenes Profil zu entwickeln, das dich von anderen Juristen abhebt. Wenn dann noch gute Noten dazukommen, umso besser. Entscheidest du dich für einen Bachelorstudiengang, ist es – zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt – sicher ratsam, noch einen Master draufzusetzen.
2. Studienmöglichkeiten – und wie das Studium dort jeweils abläuft
Das Jurastudium hat bundesweit eine Regelstudienzeit von neun Semestern und wird ausschließlich an Universitäten angeboten. Es gliedert sich meist in ein maximal viersemestriges Grundstudium, in dem studienbegleitend die Zwischenprüfung abgelegt wird, und ein Hauptstudium, an das sich im 9. Semester die staatliche Pflichtfachprüfung anschließt. Im Hauptstudium wird einerseits die Ausbildung in den drei großen Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht aus dem Grundstudium fortgesetzt, zum anderen dient es der Ausbildung in einem selbst gewählten Schwerpunktbereich, dem Ablegen der Schwerpunktprüfung und der Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung.
Die Inhalte des Studiums setzen sich aus folgenden sechs Bereichen zusammen:
Pflichtfachstudium
Ausbildung im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts und europarechtlicher Bezüge
Grundlagen des Rechts
Ausbildung in den philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts sowie in der juristischen Methodenlehre (Streng genommen gehören auch die Grundlagenfächer zu den Pflichtfächern.)
Schwerpunktstudium
Vertiefte Ausbildung in einem von mehreren angebotenen Schwerpunktbereichen nach Wahl der Studierenden; es besteht sowohl die Möglichkeit, bereits bekannte Fächer zu vertiefen, als auch Rechtsgebiete kennenzulernen, die nicht zum Standardprogramm des Studiums gehören.
Fachbezogene Fremdsprache(n)
Ausbildung in mindestens einer Fremdsprache mit Fachbezug; verbunden ist die Sprachausbildung meist mit einem Einblick in die dazugehörige ausländische Rechtsordnung.
Schlüsselqualifikationen
Erwerb berufspraktischer Kompetenzen außerhalb des Fachstudiums; Beispiele sind eine Ausbildung in Rhetorik, Mediation, Verhandlungsführung, Vernehmungslehre, der Visualisierung von Recht oder der Datenverarbeitung für Juristen.
Praktikum
In der vorlesungsfreien Zeit ist ein 3-monatiges Praktikum zu absolvieren.
Das mit Abstand größte Gewicht hat das Pflichtfachstudium, welches dich durch das gesamte Studium begleitet und mit der staatlichen Pflichtfachprüfung abgeschlossen wird. Ihm folgt in der Gewichtung das Schwerpunktstudium einschließlich der universitären Schwerpunktprüfung. Der Grundlagenbereich, die Fremdsprachenausbildung und die Schlüsselqualifikationen beschränken sich dagegen auf eine überschaubare Anzahl von Lehrveranstaltungen und sind nicht oder lediglich am Rande Gegenstand der Ersten juristischen Prüfung. Dir steht es natürlich frei, über das Pflichtprogramm hinaus in diesen Bereichen Lehrveranstaltungen zu besuchen und Leistungsnachweise zu erwerben. Auch gibt es vielerorts die Möglichkeit, Grundlagenfächer als Schwerpunktbereich zu wählen.
Erste juristische Prüfung
Staatliche Pflichtfachprüfung 70%
Universitäre Schwerpunktprüfung 30%
Gegenstand:
Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht sowie ggf. Grundlagenfächer
Gegenstand: gewählter Schwerpunktbereich
Prüfungsleistungen:
meist 6 fünfstündige Klausuren und eine mündliche Prüfung (i.d.R. Prüfungsgespräch und Aktenvortrag)
Prüfungsleistungen:
je nach Fakultät Klausur(en), Studienarbeit und/oder eine mündliche Prüfung
Prüfung vor dem zuständigen Landesjustizprüfungsamt
Hast du die Erste juristische Prüfung geschafft, darfst du dich geprüfter Rechtskandidat / geprüfte Rechtskandidatin nennen. Ein akademischer Grad (heute meist Magister/Magistra iuris, früher Diplom- Jurist/-in) wird nur auf Antrag verliehen. Auch das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass du noch nicht am Ziel angekommen bist ...
Wie werde ich Volljurist/-in?
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Justitia – zwischen ausgleichender und strafender, rächender Gerechtigkeit.
Um Volljurist/-in zu werden, musst du nach dem Jurastudium noch einen zweijährigen praktischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolvieren und das Zweite Staatsexamen bestehen. Während des Vorbereitungsdienstes durchläufst du verschiedene Praxisstationen: Du arbeitest in Gerichten, bei Anwälten, in der Staatsanwaltschaft und Verwaltung und lernst, wie man Urteile schreibt, Akten bearbeitet und vor Gericht agiert. Begleitet wird das Ganze von Unterrichtsveranstaltungen, die an den Gerichten stattfinden, und der Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen, das im letzten Drittel des Vorbereitungsdienstes abgelegt wird. Erst mit Abschluss des Referendariats und dem bestandenen Zweiten Staatsexamen besitzt du nach dem Deutschen Richtergesetz die Befähigung zum Richteramt, kannst in den höheren Verwaltungsdienst aufgenommen werden oder die Zulassung als Rechtsanwalt beantragen.
Häufig läuft es jedoch nicht ganz so glatt, wie hier beschrieben. Zum einen sind die Studienzeiten im Schnitt länger als neun Semester, was u. a. damit zu tun hat, dass man in der Pflichtfachprüfung den gesamten Stoff der Pflichtfächer vom ersten Semester an beherrschen muss und sich die Vorbereitung auf die Pflichtfachprüfung entsprechend aufwendig gestaltet. Zum anderen verzögert sich die Ausbildungszeit vielerorts dadurch, dass die Absolventen nach dem Studium nicht sofort mit dem Referendariat beginnen können. An vielen Oberlandesgerichten werden Wartelisten für Rechtsreferendare geführt, weil die Ausbildungsplätze nicht ausreichen. Wenn du nicht bereit bist, fürs Referendariat umzuziehen, musst du möglicherweise ein Jahr oder länger auf deine Einstellung in den Vorbereitungsdienst warten. Viele füllen die Wartezeit mit einem Studienaufenthalt im Ausland, einer Promotion oder nehmen Jobs an, die speziell für Juristen in der Warteschleife angeboten werden.
Der Weg zum Volljuristen dauert also mindestens sieben Jahre, eine Zeit, in der du alternativ auch einen Bachelor und Master erwerben kannst oder als Absolvent eines Bachelorstudiums im Idealfall bereits vier Jahre Berufserfahrung gesammelt hast.
Juristische Bachelorstudiengänge (Bachelor of Laws, LL.B.)
Juristische Bachelorstudiengänge umfassen meist sechs, gelegentlich aber auch sieben oder acht Semester. Sie werden von Universitäten und Fachhochschulen angeboten und schließen in aller Regel mit einem Bachelor of Laws (LL.B.) ab. Inhaltlich kombinieren sie meist einen Ausschnitt aus dem Studiengang Rechtswissenschaft mit einem anderen Fachgebiet und ergänzen das Ganze um Schlüsselqualifikationen und Fremdsprachen. Das Ziel ist, Juristen für die freie Wirtschaft auszubilden, die sich zwar nicht in ganz so vielen Rechtsgebieten auskennen, dafür aber ergänzend zum juristischen Know-how Kompetenzen in anderen Fachgebieten mitbringen.
Besonders häufig werden Studiengänge angeboten, die eine Ausbildung im Wirtschaftsrecht und in den Wirtschaftswissenschaften miteinander kombinieren. Sie heißen z. B. Wirtschaftsrecht, Economics and Law, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Unternehmensjurist(in) oder Recht im Unternehmen. Es gibt aber auch ganz andere Studienangebote, z. B. Sozialrecht, Politik und Recht oder Informationsrecht. Viele Studiengänge setzen auf eine europäische bzw. internationale Ausrichtung der Studieninhalte.
Beinahe alle Leistungen und Prüfungen in Bachelorstudiengängen sind studienbegleitend zu erbringen. Es gibt also keine Abschlussprüfung, in der noch einmal der gesamte Stoff aus dem Studium abgefragt wird. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Studiengang Rechtswissenschaft. Die einzige abschließende Leistung ist eine wissenschaftliche Arbeit, die Bachelorarbeit, meist ergänzt um ein Kolloquium oder eine mündliche Prüfung.
Masterstudium anschließen
Im Anschluss an das Bachelorstudium kannst du das erworbene Wissen in einem Masterstudiengang erweitern und vertiefen, sei es an derselben oder an einer anderen Hochschule. Viele Hochschulen bieten passend zu ihren Bachelorstudiengängen konsekutive Masterstudiengänge an. Natürlich kannst du dich aber auch für einen anderen Masterstudiengang entscheiden. Schau aber genau, welche Voraussetzungen du jeweils mitbringen musst. Zudem musst du damit rechnen, dass es nicht ganz einfach ist, einen Studienplatz für einen Masterstudiengang zu ergattern.
Eine andere Möglichkeit wäre, sich nach dem Bachelor nach einem Job umzusehen und den Master erst zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff zu nehmen. Mit Berufserfahrung kannst du dich nicht nur für einen konsekutiven, sondern auch für einen weiterbildenden Masterstudiengang entscheiden. Weiterbildende Masterstudiengänge sind allerdings häufig mit erheblichen Kosten verbunden.
Bachelor of Laws mit Erster juristischer Prüfung kombinieren?
Wer das Angebot der Bachelorstudiengänge attraktiv findet, sich aber zugleich den Weg in die reglementierten juristischen Berufe offenhalten will, kann Bachelor of Laws und Erste juristische Prüfung natürlich auch kombinieren. Zwei Wege sind denkbar:
Erste Möglichkeit: Jurastudium nach abgeschlossenem juristischem Bachelorstudium
Du suchst dir also einen interessanten Bachelorstudiengang aus und machst dort deinen Abschluss. Anschließend bewirbst du dich für den Studiengang Rechtswissenschaft. Dabei werden aller Voraussicht nach Leistungen aus dem Bachelorstudium anerkannt mit der Folge, dass du nicht im ersten Semester anfangen musst, sondern in ein höheres Semester eingestuft wirst.
Achtung: BAföG kannst du nur bis zum Abschluss des Bachelorstudiums erhalten. Vgl. dazu VG Münster, Urteil vom 8.2.2011, Az. 6 K 2151/10. Auch ein Masterstudium im Anschluss an die Erste juristische Prüfung ist nicht mehr förderungsfähig.
Zweite Möglichkeit: Jurastudium mit integriertem Bachelorabschluss
Hier bewirbst du dich an einer Uni für den Studiengang Rechtswissenschaft, die den Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) in das Jurastudium integriert hat, z. B. an der Universität Potsdam, der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) oder der privaten Bucerius Law School in Hamburg. Wie der Mix aus Bachelor- und Jurastudium im Detail funktioniert, kannst du auf den jeweiligen Hochschulwebseiten nachlesen. Die Hochschulen haben hier jeweils eigene Regeln.
Dieser Weg hat den Vorteil, dass du erst während des Studiums nach Erlangen deines Bachelorabschlusses entscheiden musst, ob er dir reicht, du die Erste juristische Prüfung noch ablegen willst oder ob du dich stattdessen lieber noch für ein Masterstudium bewirbst. Auch ist dir der LL.B. sicher, falls du die Erste juristische Prüfung nicht bestehst. Du solltest dich allerdings im Vorfeld informieren, ob und inwiefern du für den LL.B. zusätzliche ECTS-Credits nachweisen musst, die für das Jurastudium nicht erforderlich sind.
Achtung: Seit dem 01.08.2016 kannst du für das Jurastudium in derartigen Fällen auch dann noch BAföG erhalten, nachdem du den Bachelorabschluss gemacht habt. So steht es in § 7 Abs. 1b BAföG n. F. Voraussetzung ist, dass der Bachelorstudiengang durch die Studien- und Prüfungsordnung in der Weise vollständig in das Jurastudium integriert ist, dass innerhalb der Regelstudienzeit des Bachelorstudiengangs auch sämtliche Ausbildungs- und Prüfungsleistungen zu erbringen sind, die für das Jurastudium in der Studien- und Prüfungsordnung für denselben Zeitraum vorgesehen sind. Ist die Voraussetzung nicht erfüllt, endet die Förderung mit Erreichen des Bachelorgrades.
Unabhängig von der Gesetzesänderung gilt: Ein Masterstudium im Anschluss an die Erste juristische Prüfung ist auf jeden Fall nicht mehr förderungsfähig.
Ausbildung zum (Diplom-)Rechtspfleger
Schließlich kannst du dich auch gezielt zum Rechtspfleger bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ausbilden lassen. Dafür musst du als sog. Rechtspflegeanwärter/-in einen dreijährigen Vorbereitungsdienst für den gehobenen Justizdienst absolvieren. Dieser umfasst einerseits das Studium an einer Hochschule für Rechtspflege oder an einer Verwaltungsfachhochschule und andererseits eine praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ausgestaltet und angeboten wird die Ausbildung von den Ländern, die sich allerdings an bestimmte Rahmenvorgaben des Rechtspflegergesetzes (RPflG) halten müssen. Der theoretische Anteil der Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 18 Monate, der praktische Anteil mindestens 12 Monate. Während der gesamten Ausbildungszeit werden Anwärterbezüge gezahlt.
Folgende Rechtsgebiete sind Gegenstand der Ausbildung:
Bürgerliches Recht
Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Grundbuch-, Familien-, Nachlass- und Registerrecht
Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht
Zivilprozessrecht und Gerichtsverfassungsrecht
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafvollstreckungsrecht
Kosten- und Kostenfestsetzungsrecht
Rechtspflegergesetz
Staats-, Verfassungs- und Europarecht
Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich des öffentlichen Dienstrechts
3. Mit welchen Kosten muss ich bei einem Jura-Studium rechnen?
Lebenshaltungskosten
Zusätzlich zu den Kosten, die originär für das Studium anfallen, muss auch eine finanzielle Grundlage für Lebenshaltungskosten bedacht werden. Also für eine Unterkunft am Studienort, für Nahrung, Kleidung, Fahrtkosten, Telefon und Internet. Je nach Ort und eigener Sparsamkeit liegen die monatlichen Ausgaben zwischen 630 € und über 1.500 €. Im Durchschnitt geben Studierende inzwischen über 850 € im Monat aus.
München ist Spitzenreiter, was die Mieten und die Lebenshaltungskosten an sich angeht, aber auch Frankfurt/Main, Hamburg, Köln und zunehmend Berlin sind deutlich über dem Durchschnitt. Günstiger lebt es sich in kleineren Städten abseits der Metropolen, insbesondere in den neuen Bundesländern.
Hauptkostenpunkt: Miete
Die Mieten für ein WG-Zimmer liegen je nach Stadt zwischen 269 Euro und 585 Euro. Seit dem Wintersemester 2019/20 liegt die Mietpauschale dank 26. BAföG-Änderungsgesetz bei immerhin 325 €. Trotz Erhöhung reicht dieser Betrag aber in vielen Städten nicht, um die Kosten für ein WG-Zimmer oder gar eine Wohnung zu decken.
Das Wintersemester 2020/21 wird wegen der Folgen der Corona-Pandemie wohl erst im November beginnen, also ein bis zwei Monate später als normal. Trotzdem schon ein Zimmer ab September oder Oktober anzumieten, würde also einerseits unnötige Kosten bedeuten. Andererseits ist es vielleicht möglich, sich noch ein günstiges Zimmer zu sichern. Einen allgemeingültigen Rat zu geben, ist leider schwierig.
Kosten je nach Ort und persönlicher Situation
Für das Studium ist halbjährlich noch ein Semesterbeitrag zu zahlen. Damit werden bspw. günstigere Mensapreise ermöglicht. In einigen Studienstädten ist ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr eingeschlossen, was zwar den Semesterbeitrag erhöht, aber deutlich günstiger als andere Dauerkarten für den jeweiligen Verkehrsverbund ist. An einigen größeren Unis gibt es auch studentische Fahrradwerkstätten.
Kosten für eine Krankenversicherung sind zu berücksichtigen, wenn eine Familienversicherung über die Eltern nicht mehr möglich ist.
Gerade beim Jura-Studium machen Bücher und Gesetzestexte einen wesentlichen Teil der Kosten aus. Aber bevor du im ersten Semester die Buch-Empfehlungen deiner Profs und Dozenten kaufst, solltest du schauen, ob du die Bücher gebraucht bekommst, denn meistens sind diese wesentlich günstiger. Außerdem sind häufig die Bücher auch in der Bibliothek vorhanden. Wenn man weiß, dass man sowieso in der Bibliothek besser lernt als Zuhause, dann lohnt sich der Bücherkauf eher weniger.
Gesetzestexte sind allerdings Pflicht und auch notwendig für die Vorlesungen und Klausuren. Im Laufe des Studiums können da schon eine kleiner bis mittlerer dreistelliger Eurobetrag ausgegeben werden.
Schließlich gibt es zur Examensvorbereitung kommerzielle Anbieter, die Kurse (sogenanntes Repetitorium) anbieten, um das Wichtigste zu wiederholen. Das kostet je nach Anbieter zwischen 100 und 200 Euro pro Monat.
Mittlerweile bieten einige Unis auch kostenlose Wiederholungskurse an, mit kostenlosen Büchern und Probeklausuren.
Muss ich für ein Rechtswissenschaft-Studium Studiengebühren zahlen?
Das juristische Staatsexamen kannst d an staatlichen Hochschulen ohne Studiengebühren erreichen. Es gibt aber auch zwei private Hochschulen, die diesen Abschluss anbieten. Zudem können auch fast alle Bachelor und konsekutive Master ohne allgemeine Studiengebühren studiert werden. Konsekutive Master schließen an ein fachgleiches (oder zumindest ähnliches) Bachelorstudium an und setzen keine Berufserfahrung voraus. Ein langes Studium oder ein Zweitstudium sind allerdings in einigen Bundesländern kostenpflichtig.
An privaten Hochschulen werden Studiengebühren erhoben. Die Höhe variiert je nach Studienangebot und Hochschule.
4. Wie kann ich mein Rechtswissenschaft-Studium bezahlen?
Unterstützung durch die Eltern
Eine Aufgabe deiner Eltern – und das ist sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 1610) explizit geregelt – ist es, dir eine angemessene Berufsausbildung zu ermöglichen. Dazu zählt auch, dir im Studium finanziell oder mit Kost und Logis unter die Arme zu greifen. Die Entscheidung, ob es ein Studium sein soll und welche Fachrichtung, liegt primär in deiner Hand, so dein Schulabschluss dir diesen Weg ermöglicht. Der Staat unterstützt deine Eltern u.a. mit Kindergeld, das im Ausnahmefall auch direkt an dich ausgezahlt werden kann.
Haben deine Eltern wenig Einkommen oder sind gar nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet, kommt das BAföG ins Spiel.
BAföG für Studentinnen und Studenten soll einspringen, wenn deine Eltern – aus Sicht des Gesetzes – zu wenig Einkommen haben, um ausreichend Unterhalt für das Studium zu leisten. Wenn du noch unter 30 Jahre alt bist und keine berufsqualifizierende Ausbildung angefangen hast, ist BAföG für das Studium in der Regel sicher – sonst prüfe deinen BAföG-Anspruch. Mit unserem BAföG-Rechner kannst du die Höhe deines BAföGs berechnen.
Studierenden-BAföG ist eine Sozialleistung, von der höchstens 50 Prozent zurück zu zahlen sind. Die BAföG-Rückzahlung ist auf 10.010 € begrenzt, beginnt erst Jahre später und nur, wenn ausreichend verdient wird. Wenn du schon länger berufstätig warst, könnte es sogar elternunabhängiges BAföG für dich geben.
Stipendien stehen einer viel kleineren Gruppe zur Verfügung als BAföG. Größter Vorteil: Durch Stipendien erhaltene Förderung ist geschenkt. Daneben gibt es oft eine ideelle Förderung. Für die Bewerbung auf ein Stipendium sind in der Regel Motivationsschreiben, Lebenslauf, Empfehlungen und Zeugnisse erforderlich.
Die großen Studienförderwerke vergeben Stipendien nach den BAföG-Regeln (also abhängig vom Einkommen der Eltern). Hinzu kommen 300 Euro „Büchergeld“ im Monat für alle. Das Bewerbungsverfahren beginnt mindestens ein halbes Jahr zuvor.
Neben den großen Studienförderwerke gibt es noch viele weitere Stiftungen, die jeweils eher wenige (oder wirklich nur einzelne) Stipendien vergeben. Solche kleinen Stiftungen verfolgen oft spezielle Förderzwecke, so dass nicht immer nur Leistung entscheidend ist.
Jobben als Werkstudent / Minijob / Selbständig sein
Die meisten Studierenden jobben zumindest zeitweise während des Studiums, oft als Mini-Jobber oder als WerkstudentIn. Während der Vorlesungszeit darf die Arbeitszeit 20 Wochenstunden nicht überschreiten.
Eine Verrechnung mit BAföG erfolgt, wenn dein durchschnittlicher Verdienst über 450 Euro im Monat liegt. Entscheidend ist im Unterschied zur Steuer nicht das Kalenderjahr, sondern der Bewilligungszeitraum des BAföG.
Staatlicher Bildungskredit und weitere Möglichkeiten
Für Studierende in höheren Semestern oder im Master gibt es den staatlichen Bildungskredit mit günstigen Zinsen und einer Auszahlung von bis zu 300 Euro / Monat für höchstens zwei Jahre.
Ein Studienkredit (oder ein Bildungsfonds) ist dagegen nur als letzte Möglichkeit in Betracht zu ziehen, wenn die günstigeren Möglichkeiten nicht reichen oder bspw. am Studienende eine Konzentration auf das Studium ohne Jobben möglich sein soll.
Wenn du schon in den letzten Semestern des Studiums angelangt bist, kann u.U. – gerade in sozialen Notlagen – auch ein Studienabschlussdarlehen oder Überbrückungsdarlehen in Frage kommen. Scheue dich nicht, dich zu erkundigen und – wenn für dich möglich – ein solches in Anspruch zu nehmen. Die Konditionen sind deutlich besser als bei Bildungskredit oder gar Studienkrediten!
AbsolventInnen, die in Rechtswissenschaften ihr Staatsexamen machen, können im ersten Jahr nach der Uni mit mind. 14.500 € rechnen. Diese niedrige Zahl kommt u.a zustande, weil sich ans eigentliche Studium noch das Referendariat anschließt, bei dem die Bezahlung noch bescheiden ist. Hinzu kommt, dass unter den für die Statistik befragten viele nur in Teilzeit tätig waren. Insofern ist je nach persönlichen Möglichkeiten auch mehr möglich.
Fünf Jahre nach Hochschul-Abschluss liegt das Jahresgehalt von JuristInnen bei 50.800 €.
Weitere fünf Jahre später, also 10 Jahre nach Abschluss beträgt das Jahresgehalt etwa 75.000 €
Wie bei allen Gehaltsangaben gilt: Je nach konkreter Position im Unternehmen bzw. Behörde/Amt, Branche, Größe des Unternehmens, Ort der Beschäftigung und noch manchem mehr unterscheiden sich konkrete Gehälter mehr oder weniger stark von Durchschnittszahlen. Da die Zahlen bereits einige Jahre alt sind, sollten die aktuellen Gehälter sogar höher liegen.
Quelle: Absolventenbefragungen des DZHW. Alle Gehälter für Vollzeitbeschäftigte inkl. Zuschläge, auf Hunderter gerundet. Einstiegsgehalt Stand 2013. Gehalt nach 5 Jahren Stand 2014. Gehalt nach 10 Jahren Stand 2015. Zuschläge für 5/10-Jahre selbst geschätzt.
Die folgenden Artikel konnten wir mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift Forum Recht entnehmen. Sie sind zwar schon älter, aber bleiben relevant. Vielen Dank und die ausdrückliche Empfehlung, sich diese Zeitschrift mal anzusehen und evtl. zu abonnieren:
Hinweis zu den hier beworbenen Studienangeboten Studis Online bietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen ein Entgelt mit ausführlicheren Informationen als den von uns recherchierten Basisinformationen vorzustellen.