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16.11.2018
Das (Human-)Medizinstudium
Mit lautem Knall wird die durchsichtige Schwingtür aufgestoßen und ein lebloser Körper auf einer Trage in den Raum gefahren; das EKG zeigt keine Herzaktivität; Ein junger gutaussehender Arzt kommt ins Bild: »Defi laden, alle weg und ... Schock!« Mit erlösenden Piepstönen meldet sich das EKG wieder zurück; der Patient lebt ...
Von Claus-Henning Bley
…So oder so ähnlich kennt es jeder aus den wöchentlich im Fernsehen laufenden Krankenhaus-Serien. Doch tatsächlich besteht das wahre Leben eines Arztes aus weit weniger Action und dafür weitaus mehr Routine und Bürokratie, auch wenn einige interessante Aspekte nicht von der Hand zu weisen sind.
1. Erste Hürde: Zulassungsbedingungen

Claus-Henning Bley
Rettungshubschrauber Christoph 77 – nur für wenige MedizinerInnen wirklich Einsatzort
Doch bereits der Weg ins Studium ist nicht ganz so einfach, wie die meisten es sich vorstellen: Der Studiengang Humanmedizin wird bundesweit von 34 Universitäten angeboten; einzige Einschränkung ist, dass nur 9 Hochschulen den Studienbeginn zum Sommersemester zulassen.
Humanmedizin ist ein sogenannter zulassungsbeschränkter Studiengang, d.h. die Vergabe der Studienplätze wird zentral über »hochschulstart.de« (Nachfolgeeinrichtung der ZVS) geregelt; Bewerbungsvoraussetzung ist wie bei fast allen Studiengängen die Allgemeine Hochschulreife (Abitur); von Jahr zu Jahr ändert sich allerdings der Notendurchschnitt, bis zu dem Bewerber noch zum genannten Studiengang zugelassen werden. Dieser oft fälschlich als Numerus clausus bezeichnete Notenschnitt ist allerdings kein von hochschulstart.de vorher festgelegter Wert, sondern er ist immer das Ergebnis der aktuellen Konkurrenz der Bewerber um die knappen Studienplätze.
In der letzten Zeit lagen hier die Grenzen bundeslandabhängig zwischen 1,0 und 1,4 – wobei die Hochschulen hier zwischen 130 und mehr als 300 Bewerber zum Studienbeginn aufnahmen. Etwa 20% der verfügbaren Hochschulplätze werden an die Abiturbesten vergeben; weitere 20% der Plätze werden nach Wartezeit vergeben und über die restlichen 60% können die Universitäten selbst verfügen und z.B. mündliche Auswahlverfahren anbieten. Weiterführende Informationen finden sich in unserem Ratgeber NC, Grenznoten und Wartesemester: Was bei der Bewerbung für Medizin zu beachten ist.
Wer von vornherein weiss, dass sein Notenschnitt selbst unter besten Annahmen nicht ausreichen wird, der findet in unserem Artikel Falls der Abischnitt nicht reicht: Medizinstudium ohne NC alle denkbaren Alternativen, an einen Studienplatz zu kommen – von Wartezeit (leider lange ...) über Studienplatzklage (Erfolg nicht sicher) bis hin zum Studium im Ausland (eher kostspielig).
2. Die ersten Semester bis zum Physikum
Ist diese Hürde erst einmal geschafft wird man als »Ersti« in den Vorlesungen recht bald merken, dass das »neue Uni-Leben« nicht zu vergleichen ist mit dem Arbeiten und Lernen in der Schule.
Auch sonst sollte man sich recht zügig von falschen Vorstellungen freimachen: Medizin studieren heißt primär erst einmal: ein voller Stundenplan, in dem mehr als 30 Wochenstunden keine Seltenheit sind und der zu alledem in der Regel auch noch vom Studierendensekretariat fest vorgegeben wird; gerade im Anfang des Studiums stehen lernintensive Fächer wie Biologie, Chemie, Biochemie, Physiologie, Anatomie auf dem Lehrplan mit den entsprechenden Pflichtpraktika.
Studiert wird nach der neuen Approbationsordnung (neue AO), die genau vorschreibt, welche Seminare und Kurse in welchem Semester zu belegen sind. Es ist – im Gegensatz zu vielen anderen Studienfächern – nicht möglich, Kurse aus höheren Semestern vorzuziehen, was jedoch aufgrund des Pensums sowieso nur in den seltensten Fällen möglich wäre.
Neben dem Studium, bzw. wenn Zeit vorhanden ist auch idealerweise davor muss ein insgesamt dreimonatiges Pflegepraktikum im Krankenhaus absolviert werden. Dieses muss bis spätestens zum Physikum abgeleistet worden sein.
Ob die drei Monate am Stück gearbeitet werden oder in Blöcke à vier Wochen aufgeteilt werden, ist dabei jedem selbst überlassen. Sinn und Inhalt ist es, grundlegende Fähigkeiten aus der Pflege kennen zu lernen und selbst anwenden zu können.
Zur Bewerbung reicht meist eine formlose Anfrage an die Pflegedirektion des jeweiligen Krankenhauses. Dieses Praktikum erfolgt, abgesehen von einigen Ausnahmen (Privatkliniken) ohne Entgelt.
Das Physikum
Nach vier Semestern wird der vorklinische Bereich mit dem 1. Staatsexamen – besser bekannt als »Physikum« abgeschlossen. Dieses Physikum ist bundeseinheitlich und wird jährlich neu konzipiert von den einzelnen Prüfungsämtern; es gliedert sich in einen mündlichen Teil und einen schriftlichen Part, der an zwei Tagen hintereinander stattfindet und bundesweit an allen Hochschulen gleichzeitig geschrieben wird. Insgesamt sind hier rund 600 Fragen aus allen vorklinischen Fächern im Multiple Choice-Verfahren (MC) zu beantworten.
Im mündlichen Teil des Physikums werden drei Fächer: Anatomie, Biochemie und Physiologie abgefragt. Das Physikum zählt zur späteren Examensnote mit einem Gewicht von 1/3; das später angesprochene zweite Staatsexamen zählt die übrigen 2/3 der Examensgesamtnote.
3. Nach dem Physikum: der klinische Abschnitt

Claus-Henning Bley
Blick auf eine Transplations-OP ...
Nach Ablegen des Physikums verlagert sich in den meisten Fällen das Studentenleben der angehenden Mediziner vom Campus komplett in das Universitätsklinikum.
Hier ist das Studium wesentlich praxisnäher aufgebaut; in den meisten Studentenkursen findet Bed-Side-Teaching (also als Studentengruppe direkt am Patientenbett) statt; Ärzte zeigen hautnah verschiedene Techniken; in so genannten Skills-Lab-Kursen kann man seine persönlichen Fähigkeiten z.B. beim Nähen von Wunden oder in Anästhesie-Simulator-Kursen weiterentwickeln. Auch die klinikeigene Bibliothek hält meistens sehr viel spezifischere Fachliteratur zu den einzelnen klinischen Fächern bereit, als es die Campusbibliothek leisten kann.
Neue Prüfungs- und Lehransätze – Von OSCE bis Reformstudiengang
Eine bestimmte Art, Kurse und Prüfungen abzuhalten, setzt sich in der letzten Zeit immer mehr durch: OSCE (Objective Structured Clinical Examintion). Hier werden keine der allseits beliebten MC-Fragen gestellt; stattdessen kommt es bei dieser Art von Prüfung nicht nur auf theoretisches Wissen, sondern auch auf die Anwendung von klinisch-praktischen Tätigkeiten an.
Beim OSCE rotieren die Studenten durch einen Parcours von Prüfungsstationen. An diesen müssen sie ihre erworbenen klinisch-praktische Fertigkeiten unterschiedlichster Art unter Beweis stellen. Die Prüfungsdauer an den einzelnen Prüfungsstationen muss für alle Stationen gleich sein und wird vor der Prüfung exakt festgelegt. An den einzelnen Stationen wird den StudentInnen die Aufgabenstellung vorgelesen oder sie finden sie in schriftlicher Form an den Stationen vor. Jede Station ist mit einem Prüfer – beispielsweise einem Studenten aus einem höheren Semester oder einem Dozenten - besetzt, der die Prüfungsleistung des Studenten mittels einer Checkliste beurteilt. Aus diesem Grunde wird OSCE als relativ »faires« Prüfungsmittel angesehen und etabliert sich bundesweit immer mehr; gerade für Fächer wie Innere Medizin, Augen-, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde erscheint diese Prüfungsform sehr interessant.
Einige Hochschulen in Deutschland – Vorreiter ist hier die Charité in Berlin – bieten einer kleineren Zahl von Studenten die Möglichkeit Medizin im sogenannten »Reformstudiengang« zu studieren. Dieses Studium ist gänzlich anders aufgebaut, als das landläufig bekannte:
Die Gliederung erfolgt nicht wie beim Regelstudiengang in Abschnitte (Vorklinik, Physikum, Klinik, Staatsexamen), sondern ist in Themenblöcken aufgebaut. Anhand konkreter Fallbeispiele (Problemorientiertes Lernen [POL]) wird von Anfang an fächerübergreifend studiert und mit Patienten gearbeitet. Die oben erwähnte Methode der OSCE-Prüfungen ist hier bereits Standard. Der Reformstudiengang schließt ebenso wie der Regelstudiengang mit dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ab (2. Staatsexamen).
Famulaturen: Pflichtpraktika mit der Garantie zum »Selber-machen«
Im klinischen Abschnitt des Studiums wird von den Studenten erwartet, dass sie insgesamt vier Monate Praktikum absolvieren – hier dann Famulatur genannt. Sie dient dazu, einen Einblick in die ärztliche Patientenversorgung zu bekommen; gleichzeitig kann man einige praktische Tätigkeiten unter der Anleitung von Ärzten lernen, angefangen vom Anamnese erheben, Patienten untersuchen, über Blut abnehmen bis hin zum berühmten »Haken-Halten« in der Chirurgie... Was man genau machen darf und kann hängt zum Einen vom persönlichen Engagement der StudentInnen ab, jedoch nicht minder von der Einsatzbereitschaft der zuständigen Ärzte.
Die vier Monate gliedern sich in Blöcke à mindestens 30 Kalendertage. Ein Monat muss in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis (z.B. Hausarztpraxis, ärztliche Notaufnahme, ...) absolviert werden, zwei weitere Monate (60 Kalendertage!!!) in einem Krankenhaus, wobei den StudentInnen hier die Wahl des Krankenhauses und der entsprechenden Fachrichtung vollkommen freigestellt ist; auch Einrichtungen im Ausland kommen also in Frage, gute und frühzeitige persönliche Organisation vorausgesetzt.
Einzige nicht anerkannte Bereiche sind teilweise die Pathologie/Rechtsmedizin, spezielle Laboreinrichtungen, sowie Famulaturen die an Pharmaunternehmen angegliedert sind, wobei hier eine Rücksprache mit dem zuständigen Landesprüfungsamt schnell Aufklärung bringen kann. Ein Monat wird als sogenannter Wahlmonat (30 Kalendertage!!!) betitelt und kann wahlweise in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, einer Praxis oder in einem Krankenhaus abgeleistet werden.
Mit den Famulaturen ist es also insgesamt gesehen den StudenInnen möglich, frühzeitig in Bereiche hineinzuschauen, die sie im Hinblick auf ihr späteres Arbeiten verstärkt interessieren.
4. Praktisches Jahr und zweites Staatsexamen
Das PJ: letztes »Überbleibsel« nach Abschaffung des AIP vor dem Arztberuf
Nach 10 Semestern folgt für die letzten zwei Semester des Studiums das so genannte Praktische Jahr (PJ). Dieses ist aufgeteilt in Tertiale, die jedes für sich genommen vier Monate dauern. Zwei davon sind festgelegt auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie; für das dritte Tertial ist der Bereich, in dem man arbeiten möchte frei wählbar. Auch die Klinik ist weitestgehend frei wählbar; zu beachten ist, dass das LPA jeweils eine Liste mit Lehrkrankenhäusern im Bundesland vorhält, an die man sich bei der Auswahl halten muss.
Die Plätze werden nach Bedarf, bzw. im Zweifel per Los vergeben, im Großteil der Fälle können die einzelnen Wünsche der StudenInnen jedoch berücksichtigt werden. Ebenso wie für die Famulatur gilt hier, dass grundsätzlich auch das PJ in Teilen oder sogar gänzlich im Ausland absolviert werden kann. Allerdings gelten hier strengere Bedingungen für die jeweiligen Krankenhäuser, in denen das PJ absolviert wird:
Frühzeitige Bewerbung und unbedingte Rücksprache mit dem zuständigen LPA wegen der Anerkennung sind hier von Nöten.
Im PJ arbeiten MedizinstudentInnen wie »normale« Ärzte auf Station im täglichen Betrieb mit, immer unter der Aufsicht und Anleitung von erfahrenen Kollegen. Parallel zum Arbeitstag findet vielfach Unterricht in Form von Vorlesungen oder Seminaren speziell für die PJler statt.
In Deutschland ist das PJ z.Zt. noch unbezahlt, wobei es in letzter Zeit zunehmend Bestrebungen gibt, ein geringes Entgelt zur Verfügung zu stellen, beispielsweise in Form von Subventionierung der krankenhauszugehörigen Wohnung (Schwesternwohnheim). In nächster Zeit wird in diesem Sektor noch einiges an Entwicklung folgen müssen.
Im deutschsprachigen Ausland – in der Schweiz – wird das PJ bereits bezahlt; und nicht zu knapp. Fairerweise muss man sagen, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz auch um Einiges höher sind, als in Deutschland und man dort als PJler den Status eines Unterassistenten hat und somit mehr Verantwortung trägt. Nichtsdestotrotz sind die PJ-Plätze unter deutschen Studenten sehr beliebt und meistens schon länger im Voraus vergriffen.
Das 2. Staatsexamen
Nach 12 Monaten PJ bringt das »Hammerexamen« (2. Staatsexamen) das Studium zu einem Ende. Es gliedert sich in einen mündlichen und schriftlichen Teil und zählt zur Endnote des Studiums mit einer Gewichtung von 2/3 (restliches 1/3: Physikum; s.o.).
Hier wird sich in der nächsten Zeit unter Umständen auch noch Einiges tun, denn vielfach wird von den ersten Jahrgängen, die das Hammerexamen geschrieben haben moniert, dass der Realitätsbezug zu wünschen lasse, gerade nachdem man ein ganzes Jahr in der Praxis gearbeitet hat ... Man wird sehen, was die Zeit bringt.
5. Chancen im Berufsleben, Facharztweiterbildung
Hat man dann endlich das Staatsexamen in der Tasche kann man sich auf die Suche nach Arbeit machen.
Facharztausbildungen in den unterschiedlichen Bereichen werden von Kliniken bundesweit angeboten und dauern je nach Art zwischen drei und sechs Jahren.
In den letzten Jahren ist die Entlohnung von Ärzten immer wieder Gegenstand auch politischer Diskussionen gewesen; nicht zuletzt der große bundesweite Ärztestreik hat wenn auch wenige Änderungen (insbesondere für junge ÄrztInnen) gebracht. Sicherlich kann der Beruf des Arztes nicht mit jedem x-beliebigen anderen 8-Stunden-Arbeitstag so ohne Weiteres vergleichen werden; sicherlich hat man relativ viel Verantwortung für das Wohl seiner Patienten, aber rein aus monetären Gründen den Arztberuf zu ergreifen erscheint auch wenig sinnvoll.
Eine gesunde Portion eigenen Elan und Zutrauen muss man schon mitbringen und die Bereitschaft, Wege auch drei- oder viermal zu gehen, sich mit Patienten und Angehörigen auseinanderzusetzen, alles was gemacht wird vielfach zu dokumentieren...
Wenn jedoch die Grundvoraussetzungen vorhanden sind, steht dem nichts mehr im Wege.
6. Finanzierung des Medizinstudiums
Eine Möglichkeit, das (Humanmedizin-)Studium finanziell (teilweise) zu stemmen, ist mithilfe des BAföGs. Das BAföG soll Studierende unterstützten, deren Eltern das Studium nicht (ganz) bezahlen und unterstützen können. Nicht jeder bekommt aber die volle Förderung, sondern es richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Wie genau der Ablauf und der Anspruch auf BAföG funktioniert und wie die genaue Sachlage ist, erfahrt ihr hier.
Zu der Möglichkeit über das BAföG sein Studium zu finanzieren, gibt es auch die Möglichkeit das Studium über ein Stipendium zu finanzieren. Im Gegensatz zum BAföG muss das durch das Stipendium erhaltene Geld nicht zurückgezahlt werden. Entgegen der langläufigen Meinung ist es nicht unbedingt so schwer, an ein Stipendium zu kommen – wenn man eine passende Nische findet, in die man passt und für die jemand eine Förderung ausgeschrieben hat. Dann reichen auch durchschnittliche Leistungen. Dennoch sollte man nicht vergessen, dass Stipendien immer noch eine Ausnahme darstellen.
Eine weitere Möglichkeit sind die sogenannten Studienkredite, die ebenfalls zurückgezahlt werden müssen, auch hier ergeben sich Vor- und Nachteile. Weitere Infos bekommt ihr in dem Artikel zu privaten Studienkrediten und in dem Artikel zu den staatlichen Bildungskrediten.
Wir haben alle relevanten Finanzierungsquellen für das Studium gesammelt: BAföG, Bildungskredit, Jobben, Kindergeld, Stipendien, Studienkredite, Unterhalt der Eltern und noch mehr. weiter
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Anmerkung der Redaktion: Die Ursprungsfassung des Artikels ist schon einige Jahre alt, die letzten Aktualisierungen wurden am oben genannten Datum durch uns vorgenommen.
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