Hinweise + Tipps
Studienplatztausch allgemein - Vor einem Tausch informiert sein!
Es mag lästig erscheinen - ist aber sehr wichtig: Nimm dir die Zeit dich vor einem Studienplatztausch konkret und ausführlich zu informieren. Jede Beeinträchtigung des Studiums sollte vorab ausgeräumt werden. Die Wunschuniversität/en, Studis Online oder der VSB (unser Partner beim Studienplatztausch) versuchen zu informieren. Einige Informationen findest du bereits auf diesen Seiten. Lies hier weiter und klicke dann noch - falls vorhanden - Dein Studienfach an (siehe Leiste links). Schließlich sind auch noch die Infos der eizelnen Hochschulen von Interesse. Diese findet Ihr für viele Hochschulen unter Infos Hochschulen.Wer überhaupt erst mal einen Studienplatz bekommen will und sich über NC und hochschulstart.de (Nachfolgerin der ZVS) informieren will, der findet bei uns auch dazu ausführliche Infos.
Falls Du Hinweise rund um den Studienplatztausch geben kannst, die hier noch fehlen, dann nutze bitte unser Mailformular. Danke!
Nicht jede Universität wechselt zum 1. Semester
Deshalb ist u.U. eine Nachfrage im Einzelfall nötig. Soweit wir informiert sind, geben wir nach Eintrag des Tauschwunsches per E-Mail Bescheid. Weitere Infos gibt es z.T. in den fachspezifischen Hinweisen (siehe Leiste links).
Die Uni Hamburg teilt mit, im Bereich Bachelor keinen Wechsel vorzunehmen. Bedauerlicherweise auch nicht zum 1. Semester.
Ringtausch mit der FU Berlin
Leider führt die FU Berlin keinen Ringtausch (von A nach B von B nach C von C nach A) durch.
Es müsste zweimal hintereinander direkt gewechselt werden, was sehr umständlich ist und auf Kosten der anderen beteiligten Universitäten geht. Beispiel: Um von A nach B zu wechseln muss erst direkt nach C von von C aus im nächsten Schritt nach B getauscht werden.
Wechsel vor der Einschreibung
Achtung: Viele Universitäten wechseln nur nach erfolgter Einschreibung! Für Ausnahmen bitte speziell die betreffenden Univerwaltungen konsultieren.
Ein Studienplatztauschantrag kann auch nach der Einschreibung gestellt werden. Ein Wechsel zum 1. Semester sollte bis spätestens Mitte Oktober bei den beteiligten Univerwaltungen angemeldet sein.
Auswahl nach Grad der Qualifikation
Erfolgt die Zuweisung des Studienplatzes durch Auswahl der Hochschule nach dem Grad der Qualifikation, so wird ein Wechsel vor dem 1. Semester von den Universitäten nur dann gestattet, wenn der NC auch für den Wunschort erfüllt wird.
Sollte der NC eine Zulassung am Wunschort nicht ermöglichen, so kann der Studienplatz vor dem ersten Semester leider nicht gewechselt werden. Weitere Informationen über die betreffende Zulassungsstelle der Universität.
Direkte Bewerbung
Vor einem Tauschantrag bitte die Möglichkeit einer direkten Bewerbung beim Wunschort prüfen und dabei auf die Termine achten!
Vor allem für Medizin gilt:
Sollte eine direkte Zulassung nach einem Tauschverfahren erfolgen, so kannst du diese direkte Bewerbung annehmen, selbst wenn vorher bereits getauscht wurde.
Einziges Manko: Die Einschreibegebühr wird vielleicht nicht komplett zurückerstattet.
Einklagen von Studienplätzen
Grundsätzlich ist eine Klage nur zum 1. Semester möglich. Ein Rechtsanspruch im höheren Semester besteht nicht.
Klagen werden meist von Rechtsanwälten (RA) kostenpflichtig durchgeführt. Rechtsschutzversicherungen übernehmen keine Kosten.
Im hochschulstart.de-Info könnt ihr viele Adressen von RA's in Erfahrung bringen.
Aber Achtung: Ein Erfolg ist nicht garantiert und ein anschliessender Studienortwechsel sehr schwierig!
Am besten, ihr sichert euch für diesen Teil ebenfalls die Hilfe des RA.
» Tipps für eine Studienplatzklage
Wechsel zwischen KommilitonInnen verschiedener Nationalitäten
Erfolgt eine Zulassung z.B. über den DAAD so ist ein Wechsel des Studienortes vor dem ersten Semester mit einer/m dt. Kommilitonin/en nicht möglich.
Ein Wechsel zwischen anderen Nationalitäten ist demgegenüber nicht von vornherein ausgeschlossen. Der würde sich ja innerhalb der sog. "Quote ausländischer Studierender" bewegen. Die letzte Entscheidung liegt bei der jeweiligen Univerwaltung.
Leider bislang kein Wechsel über Ländergrenzen möglich
Dies gilt (noch) für alle Fächer. Der sog. "Bologna-Prozeß" wird wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Und erst nach europaweiter Harmonisierung der Studienfächer wird ein Wechsel über die Landesgrenzen hinaus zu verwirklichen sein.
Bitte keine Geldzahlungen mit dem Studienplatztausch verbinden!
Viele Universitäten lehnen einen Wechsel ab sobald damit finanzielle Transaktionen verbunden sind. Den Ausbildungsort zur/m Humanmediziner/in aufgrund einer bestimmten Summe Geldes zu wechseln erscheint bei näherer Betrachtung ohnehin fragwürdig. Ein Wechsel ist immer mit einem bestimmten persönlichen oder fachlichen Anlass verbunden und aus diesem Grunde motiviert. Geldzahlungen einzufordern ist demnach nicht nur unsittlich sondern auch unangebracht bzw. nutzt eine Notlage aus.
Quelle (ab "Wechsel vor der Einschreibung", alle Angaben ohne Gewähr): VSB
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