Versicherungsrecht studieren
Während das Versicherungsrecht in der universitären Ausbildung nur ein Schattendasein fristet, eröffnet es den spezialisierten Juristinnen und Juristen in der Praxis attraktive Betätigungsfelder.
Für schadens-, vertrags- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwältinnen und Anwälte sind Kenntnisse insbesondere im Versicherungsvertragsrecht unverzichtbar. Dies belegt nicht zuletzt die im März 2003 getroffene Entscheidung der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, eine Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht einzurichten. Darüber hinaus bietet aber auch die Versicherungswirtschaft schon seit jeher Volljurist:innen anspruchsvolle Berufs- und Karrieremöglichkeiten.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen im Jahre 2003 den Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ eingerichtet. Er ist von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis gemeinsam konzipiert worden und vermittelt vertiefte Kenntnisse in allen wichtigen Versicherungssparten. Der Studiengang berührt darüber hinaus zentrale Fragestellungen des Versicherungsaufsichtsrechts und macht die (vorwiegend) juristisch ausgebildeten Teilnehmenden auch mit den Grundzügen des Versicherungsmanagements, des Risikomanagements (Versicherungsmathematik) und der Versicherungsmedizin vertraut. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.
Da der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Versicherungsrecht“ im Sinne von § 14a der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“.
Zielgruppe
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen und Ökonom:innen ebenso wie an junge Absolventinnen und Absolventen, Berufseinsteiger:innen und Referendar:innen, deren Ziel eine Führungsposition in einem Versicherungsunternehmen oder einer Anwaltskanzlei ist.
Juristinnen und Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“ sind. Der Studiengang steht - nach Absolvierung eines kostenfreien Vorschaltkurses - auch Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen offen.
Dozierende
Hierzu zählen Expertinnen und Experten renommierter Hochschulen ebenso wie Praktiker:innen, die an Finanzgerichten oder in national und international agierenden Kanzleien und Versicherungsunternehmen. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich.