Online-Studium
Organisatorischer Rahmen
Das Studium erfolgt größtenteils technologiegestützt über die Online-Plattform Moodle. Die Kommunikation mit den Lehrenden erfolgt dabei hauptsächlich in Form von abendlichen Videokonferenzen. Diese liegen in der Regel montags bis freitags zwischen 17:30 Uhr und 20:30 Uhr.
Darüber hinaus gibt es Präsenztermine, die eine persönliche Anwesenheit auf dem Campus Wolfsburg erfordern. Dies betrifft im Wesentlichen Labore und Prüfungen. Sie liegen normalerweise auf Freitagen (nachmittags) oder Samstagen (ggf. ganztägig).
Im Rahmen eines Vollzeitstudiums ergeben sich etwa 15 Tage im Semester mit Präsenzveranstaltungen oder Prüfungen vor Ort in Wolfsburg. Bei einem Teilzeitstudium verringert sich diese Anzahl entsprechend. Online-Studierende sind ganz normal an der Hochschule eingeschrieben und können alle Leistungen der Hochschule, wie z.B. Bibliothek und Rechenzentrum, in Anspruch nehmen.
Teilnahme am Online-Lehrbetrieb
Nach der Immatrikulation erhalten alle Studierenden Zugangsdaten zum Moodle-System. Dort schreiben Sie sich in jedem Semester für die Module ein, die Sie belegen möchten. Die Lehrinhalte können größtenteils am heimischen Computer bearbeitet werden und sind durch den Lehrenden z.B. in Form von Lehrvideos, Videomitschnitten von Vorlesungen oder Übungsaufgaben bereitgestellt. Das individuelle Lerntempo kann damit jeder selbst bestimmen. Fragen können in die abendlichen Webkonferenzen eingebracht und sich dort mit Lehrenden und Mitstudierenden ausgetauscht werden. Falls aus zeitlichen Gründen keine Live-Teilnahme möglich ist, können die Aufnahmen der Webkonferenzen zeitversetzt angesehen werden.
Anerkennung von Vorleistungen
Bereits außerhalb unserer Hochschule erbrachte Studienleistungen werden auf Antrag anerkannt, sofern die formalen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dabei ist zu beachten, dass vor der Immatrikulation grundsätzlich keine Auskünfte erteilt werden, ob eine Vorleistung anerkannt wird oder nicht. Es wird daher darum gebeten, von entsprechenden Anfragen abzusehen.
Nach der Immatrikulation muss eine entsprechender Antrag an den Prüfungsausschuss aus Fakultät gestellt werden. Dieser prüft, ob eine Anerkennung im konkreten Fall möglich ist, und entscheidet über die Anerkennung.
Hinweis: Eine einschlägige berufliche Tätigkeit mit Bezug zum Fahrzeug (z.B. in einem Industriebetrieb oder einer Werkstatt) wierden im Regelfall für Vorpraktikum und Praxissemester anerkannt.