14.05.2012
Studienführer
Jura studieren? [Seite 1]
Inhalt
1. Was macht eigentlich ein Jurist?
a) Konflikte lösen und ihnen vorbeugen
liveostockimages - Fotolia.com
Justitia – zwischen ausgleichender und strafender, rächender Gerechtigkeit
Darüber hinaus werden Juristinnen und Juristen um Rat gefragt, wenn Menschen juristischen Auseinandersetzungen vorbeugen wollen. So wollen juristische Laien zuweilen frühzeitig herausfinden, welche rechtlichen Regeln es in bestimmten Lebensbereichen gibt (Wie setze ich ein Testament auf? Wie gründe ich eine GmbH?) und welche Rechte ihnen zustehen (Darf ich auf meiner Website fremde Texte veröffentlichen? Habe ich einen Unterhaltsanspruch?) Auch können mithilfe juristischen Sachverstands Verträge gestaltet werden, welche die Interessen aller Beteiligten ausreichend berücksichtigen.
b) So denkt und arbeitet ein Jurist
Juristen wissen, dass alles irgendwo geregelt ist und das Gesetz auf viele Fragen eine Antwort bietet. Sie machen daher stets zunächst die einschlägigen Rechtsvorschriften ausfindig, schauen dann, wie diese zu verstehen sind, legen sie ggf. aus und wenden sie anschließend auf einen konkreten Sachverhalt an.
- Rechtsgrundlagen ausfindig machen
Entgegen einem weit verbreiteten Gerücht lernen Juristen in ihrer Ausbildung keine Paragrafen auswendig. Sie wissen aber um das zuweilen komplizierte Geflecht von rechtlichen Vorschriften und können sich hier schneller als ein Laie orientieren. So finden sie sich auch in Gesetzen zurecht, die ihnen noch nie begegnet sind. –Jurastudierende tragen die wichtigsten Rechtsgrundlagen gerne in Form von dicken roten Büchern mit sich herum. Ein bisschen Show ist das natürlich auch, aber es lässt sich auch nur schwer vermeiden. Da jede juristische Arbeit - jedenfalls im Studium - beim Blick ins Gesetz beginnt, ist ein Jurastudent oder eine Jurastudentin ohne Gesetz ungefähr so viel Wert wie ein Handwerker ohne Werkzeug. Oder pointierter ausgedrückt: "Wenn der Jurist wissen will, was ein Baum ist, schaut er ins Gesetz." (Ernst Spangenberg)
- Rechtsgrundlagen verstehen
Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften bedienen sich meist einer abstrakten, häufig auch verklausulierten Sprache, die für einen Laien nur schwer verständlich ist. Im Jurastudium lernt man, mit ihr umzugehen. Das Auge wird geschult für die Verwendung bestimmter Wörter oder Formulierungen. Auch lernt man, beim Lesen einer Vorschrift deren Regelungsumfeld mit einzubeziehen. Gesetze richtig lesen zu können, setzt darüber hinaus voraus, dass einem die Strukturen des betroffenen Rechtsgebietes vertraut sind. Man muss die Regelungen also immer auch in einen Kontext einordnen können. Rechtliche Strukturen zu erkennen, zu verstehen und mit ihnen umzugehen, ist neben der Arbeit mit dem Gesetz wesentlicher Inhalt des Jurastudiums.
- Begriffe definieren und auslegen
Juristen müssen Gesetze nicht nur lesen, sondern auch anwenden können. Dazu müssen sie wissen, wie abstrakte Formulierungen mit Inhalt gefüllt werden. Denn nur, wenn klar ist, was im Gesetz steht, lässt sich eine Aussage darüber treffen, ob ein konkreter Lebenssachverhalt von der Regelung erfasst wird oder nicht. Diese Arbeit beginnt damit, Begriffe zu definieren. Einige Definitionen muss man auswendig lernen, andere lassen sich in Kommentaren nachschlagen oder stehen sogar im Gesetz. Führt eine Definition nicht weiter, muss der Begriff ausgelegt werden. Dafür gibt es verschiedene Methoden. Man überlegt z. B., in welchem historischen Kontext der Gesetzgeber das Gesetz geschaffen hat oder welche Ziele mit dem Gesetz verfolgt werden sollen. Teilweise ist dies juristisches Handwerkszeug, teilweise ist es das Wissen darum, wie und wo man in einem Gesetzeskommentar eine Erläuterung zur Auslegung einzelner Vorschriften findet. Dies mag zu der Annahme verleiten, dass es stets nur eine "richtige" Definition oder eine "richtige" Auslegung gibt. Das Gegenteil ist jedoch der Fall:
Über sehr vieles wird unter Juristen gestritten. Wissenschaftler sehen die Dinge häufig anders als die Gerichte oder einzelne Personen kämpfen mit einer sog. Mindermeinung gegen die herrschende Meinung an. Derartige Unklarheiten machen die Ausbildung in vielen Bereichen insofern aufwendig, als man wissen muss, worüber gestritten wird und welche Meinungen in dem Streit vertreten werden. Andererseits ist genau dies auch etwas, was Jura interessant macht. Es heißt, zu argumentieren, zu hinterfragen und nach Lösungen zu suchen, die rechtlich vertretbar sind.
- Rechtliche Regelungen anwenden
Die juristische Arbeit zielt darauf, Konflikte mithilfe des Rechts zu lösen. Dafür muss das abstrakte Gesetz auf den konkreten Fall angewendet werden. Alle Vorarbeiten (lesen, verstehen und auslegen des Gesetzes) dienen diesem Zweck. Nachlesen lässt sich der beschriebene Prozess der juristischen Denk- und Arbeitsweise u. a. in Gerichtsurteilen. Sie geben Auskunft darüber, ob ein Lebenssachverhalt unter ein Gesetz passt und führen ihn der entsprechenden Rechtsfolge zu. Je wichtiger eine solche Entscheidung für die rechtliche Beurteilung weiterer Sachverhalte und die Rechtsanwendung als solche ist, desto wichtiger ist es für Juristinnen und Juristen, Gerichtsentscheidungen zu kennen oder zumindest zu wissen, wo man sie findet. Die Arbeit mit Kommentaren und juristischen Datenbanken ist hier unumgänglich.
Die genannte Arbeitstechnik spiegelt sich wider in einem speziellen Schreibstil, der Juristen zu eigen ist und in dem z. B. auch Klausuren während des Studiums geschrieben werden müssen. Er nennt sich "Gutachtenstil". Das Prinzip ist Folgendes.
Man stelle eine Hypothese auf: A könnte sich wegen Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch strafbar gemacht haben, als er dem B ins Gesicht spuckte. Als nächstes treffe man eine Aussage darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Strafbarkeit annehmen zu können (Blick ins Gesetz): Dafür müsste er den B entweder körperlich misshandelt und/oder an der Gesundheit geschädigt haben. (Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die körperliche Misshandlung, weil eine Gesundheitsschädigung offensichtlich nicht in Betracht kommt.) Nun stellt sich die Frage: Was ist eine körperliche Misshandlung? Es muss also eine Definition folgen: Eine körperliche Misshandlung ist eine üble und unangemessene Behandlung, die mit einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens verbunden ist.
Im nächsten - entscheidenden - Schritt, muss der konkrete Sachverhalt (Spucken ins Gesicht) unter diese abstrakte Definition subsumiert werden. Übel und unangemessen ist das Spucken ins Gesicht sicherlich. Aber ist das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt? Dass es beeinträchtigt ist, steht außer Frage. Aber nicht nur unerheblich? Kern des Problems ist hier also, was unerheblich ist und was erheblich. Hier müssen Argumente folgen. Für die Unerheblichkeit spricht vor allem, dass die Spucke ohne weiteres wieder abgewischt werden kann. Von daher käme man hier wohl zu dem Ergebnis, dass A sich nicht wegen Körperverletzung strafbar gemacht hat. In einem Gutachten wäre nun weiter zu prüfen, ob es sich vielleicht um eine sog. tätliche Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch gehandelt hat.
Ein Rechtsgutachten beginnt also immer mit einer Hypothese und endet mit der Feststellung, ob diese zutrifft oder nicht. Bei Urteilen ist dies genau umgekehrt. Sie beginnen mit der Entscheidung einer Rechtsfrage, die anschließend begründet wird. Wie man Urteile schreibt, lernt man im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), der sich an das Studium anschließt.
Folgende Artikel könnten für Dich auch interessant sein
Studienfinanzierung | 19.02.2013
Kindergeld für volljährige Kinder
Kindergeld für volljährige Kinder
Kindergeld wird an die Eltern ausgezahlt, eine Abzweigung direkt an das Kind ist in Ausnahmefällen möglich. Für volljährige Kinder besteht vor allem dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden oder einen anerkannten Freiwilligendienst ableisten. Die Details erläutert der Artikel.
Malerei - Bildhauerei - Fotografie - Grafik - Goldschmiedekunst - Keramik und Glas - Visuelle Gestaltung - Performance - Medienkunst | 20.02.2013
Freie Kunst studieren
Freie Kunst studieren
»Jeder Mensch ist ein Künstler.« Doch nicht jeder eignet sich auch fürs Kunststudium.
Diese Seite verlinken »










