Studienwahl

Jura studieren? (Seite 1)

Von Nicola Pridik

Die Zahl der JurastudentInnen nimmt ständig zu. Dies hat sicher damit zu tun, dass der Beruf der Juristin/des Juristen nach wie vor hohes Ansehen genießt. Vielen wird die unbedachte Entscheidung für das Jurastudium jedoch auch zum Verhängnis. Sie brechen es nach ein paar Semestern ab oder kämpfen in immer wieder neuen Anläufen darum, das Examen doch noch zu schaffen, damit nicht alles umsonst war.

Jura ist ein sehr arbeitsintensives Studium, welches viel Kraft, Zeit und Selbstdisziplin erfordert - und das über viele Jahre hinweg. Umso wichtiger ist es, mit Leib und Seele JuristIn werden zu wollen. Nicht aus Prestigegründen oder weil man glaubt, damit später viel Geld verdienen zu können, sondern weil man mag, wie JuristInnen denken und wie sie die Dinge anpacken. Nur wen genau dies begeistern kann, wird Spaß an dem Studium haben und im Beruf erfolgreich sein. Hilfreich ist sicherlich auch ein kritischer Blick auf die eigenen Fähigkeiten und Eigenschaften. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Einblick in die juristische Denk- und Arbeitsweise geben. Sie richten sich an alle ZweiflerInnen und Suchenden unter den potenziellen Jurastudierenden, die wissen wollen, was sie im Studium jenseits einzelner Fächer oder Prüfungen erwartet.

Schwerpunkt dieses Artikels ist das klassische Jurastudium mit Abschluss »erste juristische Prüfung« (früher: Staatsexamen) an Universitäten (für eine Liste siehe hier). Es gibt daneben durchaus verwandte Studienfächer, auch an Fachhochschulen, die jedoch nicht die Möglichkeit einschließen, als Richter, Rechts- oder Staatsanwalt zu arbeiten.



Inhalt dieses Artikels
  1. Was macht eigentlich ein(e) JuristIn? »
    1. Lösung und Vorbeugung von Konflikten »
    2. So denkt und arbeitet einE JuristIn »
    3. So schreibt einE JuristIn »
  2. Welche Fähigkeiten und Interessen sollte ich für die juristische Ausbildung mitbringen? »
  3. Verlauf der juristischen Ausbildung »
  4. Weiterführende Infos »


1. Was macht eigentlich ein/e JuristIn?

a) Lösung und Vorbeugung von Konflikten

JuristInnen werden meist dann tätig, wenn ein Konflikt eingetreten ist. Beschränkt sich dieser auf rein Zwischenmenschliches, sollten sie lieber psychosozial geschulten Fachkräften das Feld überlassen. Sie selbst sind dann gefragt, wenn der Konflikt über das Zwischenmenschliche hinausgeht. Wenn Menschen sich im Zusammenleben nicht an Regeln gehalten oder andere in ihren Rechten verletzt haben. Dazu gehört auch der Fall, dass Personen Ansprüche gegeneinander oder gegen den Staat geltend gemacht haben und diese nicht erfüllt wurden. Aufgabe von JuristInnen ist es in diesen Situationen, die Rechtslage zu prüfen (Wem stehen welche Rechte zu? Wer darf was von wem verlangen?). Diese Prüfung zielt darauf, den Konflikt mit dem Mittel des Rechts zu lösen. Bei vielen Konflikten darf dabei die soziale Komponente nicht außer Acht gelassen werden, die sich häufig mit der Anwendung von Gesetzen allein nicht aus der Welt schaffen lässt. JuristInnen müssen also nicht nur Rechtskenntnisse haben, andere informieren, sie beraten und überzeugen, sondern auch verhandeln, vermitteln und schlichten.

Häufig werden JuristInnen aber auch dann aufgesucht, wenn Konflikten vorgebeugt werden soll. Der Laie nutzt ihre Kenntnisse, um frühzeitig herauszufinden, welche Regeln es in bestimmten Bereichen gibt und welche Rechte ihm zustehen. Auch können mit Hilfe juristischen Sachverstandes Verträge gestaltet werden, welche die Interessen aller Beteiligten ausreichend berücksichtigen.

b) So denkt und arbeitet ein/e JuristIn

Der Jurist/Die Juristin weiß, dass alles irgendwo geregelt ist und sich viele Fragen mit dem Studium der Rechtsgrundlagen klären. Sein/Ihr Job ist es, herauszufinden, wo etwas geschrieben steht, die Regelungen zu verstehen, sie ggf. auszulegen und dann vor allem auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden. Im Einzelnen:
  • Rechtsgrundlagen ausfindig machen

    Entgegen einem weit verbreiteten Gerücht lernen JuristInnen in der Ausbildung keine Paragrafen auswendig. Sie wissen aber um das zuweilen komplizierte Geflecht von rechtlichen Vorschriften und können sich hier schneller als ein Laie orientieren. Sie finden sich auch in Gesetzen zurecht, die ihnen noch nie begegnet sind. JurastudentInnen tragen die wichtigsten Rechtsgrundlagen gerne in Form von dicken roten Büchern mit sich herum. Ein bisschen Show ist das natürlich auch, aber es lässt sich auch nur schwer vermeiden. Da jede juristische Arbeit - jedenfalls im Studium - beim "Blick ins Gesetz" beginnt, ist der Jurastudent/die Jurastudentin ohne Gesetz so viel Wert wie ein Handwerker ohne Werkzeug. Auf den Punkt gebracht und mit einem zwinkernden Auge versehen lässt sich mit Ernst Spangenberg sagen: "Wenn der Jurist wissen will, was ein Baum ist, schaut er ins Gesetz."

  • Rechtsgrundlagen verstehen

    Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften bedienen sich meist einer abstrakten, häufig auch verklausulierten Sprache, die für einen Laien nur schwer verständlich ist. Im Jurastudium lernt man, mit ihr umzugehen. Das Auge wird geschult für die Verwendung einzelner Worte oder Formulierungen. Auch lernt man, beim Lesen einer Vorschrift deren Regelungsumfeld mit einzubeziehen.

    Gesetze richtig lesen zu können, setzt darüber hinaus voraus, dass einem die Strukturen des betroffenen Rechtsgebietes vertraut sind. Man muss die Regelungen also immer auch in einen Kontext einordnen können. Rechtliche Strukturen zu erkennen, zu verstehen und mit ihnen umzugehen, ist neben der Arbeit mit dem Gesetz wesentlicher Inhalt des Jurastudiums.

  • Begriffe definieren und auslegen

    Der Jurist/Die Juristin muss Gesetze nicht nur lesen, sondern er/sie muss sie auch anwenden können. Dazu muss er/sie wissen, wie abstrakte Formulierungen mit Inhalt gefüllt werden. Denn nur, wenn klar ist, was im Gesetz steht, kann auch eine Aussage darüber getroffen werden, ob ein konkreter Lebenssachverhalt von der Regelung erfasst wird oder nicht. Diese Arbeit beginnt damit, Begriffe zu definieren.

    Einige Definitionen müssen auswendig beherrscht werden, andere lassen sich in Kommentaren nachschlagen oder stehen sogar im Gesetz selbst. Führt eine Definition nicht weiter, muss der Begriff ausgelegt werden. Dafür gibt es verschiedene Methoden. Man überlegt z. B., in welchem historischen Kontext der Gesetzgeber das Gesetz geschaffen hat oder welche Ziele mit dem Gesetz verfolgt werden sollen. Teilweise ist dies juristisches Handwerkszeug, teilweise ist es das Wissen darum, wie und wo man in einem Kommentar zu dem betroffenen Gesetz eine Erläuterung zur Auslegung einzelner Vorschriften findet. Dies mag zu nun zu der Annahme verleiten, dass es immer "die" richtige Definition oder "die" richtige Auslegung gibt. Das Gegenteil ist der Fall.

    Über sehr vieles wird unter JuristInnen gestritten. WissenschaftlerInnen meinen etwas anderes als die Gerichte oder einzelne Personen kämpfen mit einer sog. Mindermeinung gegen die herrschende Meinung an. Derartige Unklarheiten machen die Ausbildung in vielen Bereichen insofern aufwändig, als man wissen muss, worüber gestritten wird und welche Meinungen in dem Streit vertreten werden. Andererseits ist genau dies auch etwas, was Jura interessant macht. Es heißt, zu argumentieren, zu hinterfragen, nach angemessenen Lösungen zu suchen.

  • Rechtliche Regelungen anwenden

    Dies setzt sich fort bei der Anwendung rechtlicher Regelungen. Die juristische Arbeit zielt darauf, Konflikte mit Hilfe des Rechts zu lösen. Dafür muss das abstrakte Gesetz auf den konkreten Fall angewendet werden. Alle Vorarbeiten (lesen, verstehen und auslegen des Gesetzes) dienen diesem Zweck. Nachlesen lässt sich der beschriebene Prozess der juristischen Denk- und Arbeitsweise in Gerichtsurteilen. Sie geben Auskunft darüber, ob ein Lebenssachverhalt unter ein Gesetz passt und führen ihn der entsprechenden Rechtsfolge zu. Je wichtiger eine solche Entscheidung für die rechtliche Beurteilung weiterer Sachverhalte und die Rechtsanwendung als solche ist, desto wichtiger ist es für JuristInnen, Gerichtsentscheidungen zu kennen oder zumindest zu wissen, wo man sie findet. Die Arbeit mit Kommentaren und juristischen Datenbanken ist hier unumgänglich.
c) So schreibt einE JuristIn

Die genannte Arbeitstechnik spiegelt sich wider in einem speziellen Schreibstil, der JuristInnen zu Eigen ist und in dem z. B. auch Klausuren während des Studiums geschrieben werden müssen. Er nennt sich "Gutachtenstil". Das Prinzip ist Folgendes.

Man stelle eine Hypothese auf: A könnte sich wegen Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch strafbar gemacht haben, als er dem B ins Gesicht spuckte. Als nächstes treffe man eine Aussage darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Strafbarkeit annehmen zu können (Blick ins Gesetz): Dafür müsste er den B entweder körperlich misshandelt und/oder an der Gesundheit geschädigt haben. (Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die körperliche Misshandlung, weil eine Gesundheitsschädigung offensichtlich nicht in Betracht kommt.) Nun stellt sich die Frage: Was ist eine körperliche Misshandlung? Es muss also eine Definition folgen: Eine körperliche Misshandlung ist eine üble und unangemessene Behandlung, die mit einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens verbunden ist.

Im nächsten - entscheidenden - Schritt, muss der konkrete Sachverhalt (Spucken ins Gesicht) unter diese abstrakte Definition subsumiert werden. Übel und unangemessen ist das Spucken ins Gesicht sicherlich. Aber ist das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt? Dass es beeinträchtigt ist, steht außer Frage. Aber nicht nur unerheblich? Kern des Problems ist hier also, was unerheblich ist und was erheblich. Hier müssen Argumente folgen. Für die Unerheblichkeit spricht vor allem, dass die Spucke ohne weiteres wieder abgewischt werden kann. Von daher käme man hier wohl zu dem Ergebnis, dass A sich nicht wegen Körperverletzung strafbar gemacht hat. In einem Gutachten wäre nun weiter zu prüfen, ob es sich vielleicht um eine sog. tätliche Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch gehandelt hat.






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