Informationsrecht
Wintersemester
6 Semester
180 ECTS
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Eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte juristische Ausbildung, die auf die außergerichtliche Bearbeitung informationsrechtlicher Aufgabenstellungen zugeschnitten ist – dies bietet der sechssemestrige Bachelor-Studiengang „Informationsrecht“. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen aus den Bereichen des IT- und Medienrechts, des Rechts des Geistigen Eigentums und dem Recht der elektronischen Verwaltung. Einen Schwerpunkt bildet hierbei der europäische und angloamerikanische Rechtsbereich. Kleine Jahrgangsgrößen von circa 60 Studierenden ermöglichen eine optimale Betreuung.
Die Absolventen sollen in den jeweiligen Spezialfächern qualifizierte und spezialisierte Juristen für das Fachgebiet des Informationsrechts sein und sich dennoch durch ihr Verständnis für andere Disziplinen aus dem informationstechnischen und wirtschaftlichen Umfeld von den klassischen Volljuristen unterscheiden. Vertiefende Informationen zum Studiengang finden Sie auf der Website des Studiengangs Informationsrecht.
Aufbau

Studienverlauf
Die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen vermitteln die Module des Studiengangs Informationsrecht. Das Curriculum umfasst Seminare und Projektarbeiten. Der Übersicht dazu dient die Illustration. Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte finden Sie im Modulhandbuch.
Der Bachelorabschluss ist berufsbefähigend, ermöglicht aber auch den Übergang in Master-Studiengänge. Der Studiengang ist akkreditiert durch die Agentur AQAS. Er trägt das Gütesiegel des Akkreditierungsrates.
Perspektiven
Informationsjuristinnen und Informationsjuristen sind in folgenden Bereichen tätig (Auswahl):
Softwarevertrieb (Lizenzverträge)
Urheberrecht, Datenschutzrecht, Social Media
E-Commerce (z.B. Online-Shops, Online-Auktionshäuser)
Verlage und Musikverlage
Filmproduktionen, Fernsehen, Telefonie über das Internet
Markenmanagement in Unternehmen, Anwaltskanzleien
Aufbauen auf den Bachelor-Abschluss sind folgende Master-Studiengänge möglich:
Vorbildung
Der Bachelor-Studiengang Informationsrecht ist nicht zulassungsbeschränkt (kein NC). Als Zulassungsvoraussetzung gelten unter anderem diese Schulabschlüsse:
allgemeine Hochschulreife
in Hessen gültige fachgebundene Hochschulreife
in Hessen gültige Fachhochschulreife
Die Immatrikulation setzt den Nachweis von Englischkenntnissen auf der Niveaustufe B1 voraus. Diese können entweder durch das Abitur- oder Fachabiturzeugnis belegt werden. Alternativ werden verschiedene Sprachzertifikate anerkannt
Eine detaillierte Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in den Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO).
Kontakt
Tugba Gencer
studentische Studienberatung
Nicole Steinberg
Studiengangssekretariat
Student Service Center
Schöfferstraße 3 (Besuchsadresse)
Haardtring 100 (Postadresse)
64295 Darmstadt
Weitere Informationen zum Bachelor-Studiengang Informationsrecht erhalten Sie auf der Webseite der Hochschule.