Immobilienrecht studieren
Die Immobilienbranche befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Für den gesamten Wirtschaftsbereich besteht ein wachsender Bedarf an hoch spezialisierten Beraterinnen und Beratern. Qualifizierten Consultants, die die wesentlichen rechtlichen und ökonomischen Aspekte des Marktes beurteilen können, eröffnen sich ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in der Wirtschaft sowie in Anwaltssozietäten, Banken, Versicherungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmensberatungen und im öffentlichen Dienst.
Diese wichtige Entwicklung spiegelt sich in der universitären Ausbildung bisher nicht ausreichend wider. Immobilienrecht wurde bisher weder als eigenständiges Fach gelehrt, noch als Einheit betrachtet. Lediglich Teilaspekte wie das Werkvertragsrecht, das Mietrecht oder das öffentliche Baurecht fanden Beachtung. Zusatzstudiengänge sind bisher auf den Teilbereich der Immobilienwirtschaft beschränkt.
Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster trägt mit dem Masterstudiengang „Immobilienrecht“ dazu bei, diese Lücke zu schließen. Der wissenschaftlich aufgebaute, interdisziplinäre Studiengang vermittelt die wesentlichen Aspekte des Immobilienrechts einschließlich seiner ökonomischen Grundlagen. Die Kombination von renommierten Dozentinnen und Dozenten aus der Wissenschaft und erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern aus der Immobilienwirtschaft sowie aus Anwaltskanzleien, Banken, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, aus der Verwaltung und Gerichten ermöglicht es den Teilnehmenden, Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu beleuchten und zu analysieren. Die Absolventinnen und Absolventen werden damit in die Lage versetzt, in allen Rechtsgebieten und ökonomischen Grundfragen des Immobilienbereichs kompetent beraten zu können. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.
Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines "Masters of Laws" (LL.M.) verliehen.
Da der Studiengang zudem alle relevanten Bereiche des Miet- und Wohnungseigentumsrechts im Sinne von § 14c der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“.
Zielgruppe
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Juristinnen und Juristen ebenso wie an Berufseinsteiger:innen, deren Ziel eine Führungsposition in einer Kanzlei, Bank, Versicherung oder in einem Immobilienunternehmen ist. Juristinnen und Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für die Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind.
Dozierende
Hierzu zählen Expertinnen und Experten renommierter Hochschulen ebenso wie Praktiker:innen aus national und international agierenden Kanzleien, Unternehmensberatungen, Immobiliengesellschaften sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich. So haben Sie die einmalige Möglichkeit, vom Erfahrungsschatz aus Wissenschaft und Praxis zu profitieren.