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Steuerwissenschaften in Münster studieren
Ausgezeichnete Berufs- und Karrieremöglichkeiten auf höchstem Niveau
In der Praxis der Rechts- und Unternehmensberatung kommt dem Steuerrecht höchste Bedeutung zu. Entscheidend für Beratung und Fallbearbeitung auf höchstem Niveau ist dabei nicht nur das steuerliche Fachwissen, sondern auch die Frage, wie man es für seine Klienten ökonomisch und zielgerichtet einsetzen kann.
Auf diese Zielsetzung ist der Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in besonderem Maße ausgerichtet. Ein Abschluss empfiehlt die Absolventen für eine hochqualifizierte Tätigkeit in einem steuer-, rechts- oder wirtschaftsberatenden Beruf.
Der Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster zeichnet sich durch seine besondere interdisziplinäre Gesamtsicht aus und ist nicht nur auf die einseitige Vermittlung von Detailwissen oder bestimmte Beratungsschwerpunkte ausgerichtet. Der Studiengang vermittelt Juristen und Ökonomen sowohl die steuerrechtlichen als auch die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen und Entscheidungsalternativen vor dem Hintergrund steuersystematischer, verfassungsrechtlicher und ökonomischer Zusammenhänge.
Darüber hinaus zeichnet sich der Studiengang durch seine erstklassigen Dozentinnen und Dozenten aus, die sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Rechtsprechung und führenden Unternehmen der Steuerrechtspraxis kommen. So bieten wir den Absolventen die Gewähr für die Vermittlung erstklassigen wissenschaftlichen und praxisbezogenen Fachwissens.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) bzw. „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) verliehen. Zudem behandelt der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets "Steuerrecht" gemäß § 9 der Fachanwaltsordnung und ermöglicht dadurch den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht".
Vorteile für die Karriere
Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads
Ausbildung zu einem hoch qualifizierten Berater auf dem Gebiet des Steuerrechts und deutliche Erleichterung des Einstiegs bzw. Aufstiegs in die Führungsebenen von steuer-, rechts- oder wirtschaftsberatenden Unternehmen sowie in Steuerabteilungen von Groß- bzw. mittelständischen Unternehmen, Verbänden, Stiftungen, Kammern und in der Finanzverwaltung
Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis
Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“
Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes, von dem Absolventen noch über den Studiengang hinaus profitieren können
Studieninhalte
1. Semester
Verfassungsrechtliche Bezüge des Steuerrechts
Einführung in die Einkommensteuer
Gewinneinkunftsarten
Sonstige Einkünfte, insb. Veräußerung von Immobilien, Rentenbesteuerung und Altersvorsorge
Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung
Buchführung
Handels- und Steuerbilanzrecht
Steuerbilanzpolitik
Besteuerung von Personengesellschaften
Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht
2. Semester
Bilanzanalyse
Grundzüge der Konzernrechnungslegung
Lohnsteuerrecht
Verfahrensrecht, AO, FGO
VWL – Allgemeine Steuerlehre
Umsatzsteuerrecht
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Besteuerung der Unternehmensnachfolge
3. Semester
Unternehmensbewertung (EMBA)
VWL – Spezielle Steuerlehre (EMBA)
Unternehmenskauf (LL.M.)
Steuerfahndungs- und Steuerstrafrecht (LL.M.)
Verbrauchersteuerrecht/Zollrecht
Grunderwerbsteuerrecht
Umwandlungssteuerrecht
Internationales Steuerrecht
Europarechtliche Bezüge des Steuerrechts
Zielgruppe
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Juristen und Ökonomen ebenso wie an junge Absolventen, Berufseinsteiger und Referendare, deren Ziel eine Führungsposition in der Steuer-, Rechts- oder Wirtschaftsberatung ist.
Eine Besonderheit des Studiengangs ist die Möglichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden wählen zu können. Je nach Wahlfachbereich und Ausrichtung der Masterarbeit können Juristen und Ökonomen entweder den rechtswissenschaftlichen Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) erwerben.
Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den „Fachanwalt für Steuerrecht“ sind.
Dozenten
Zu unseren Dozenten zählen Hochschulprofessoren, die zu den führenden Experten auf ihrem Fachgebiet gehören, ebenso wie Praktiker, die an Finanzgerichten oder in national und international agierenden Kanzleien und Unternehmensberatungen tätig sind. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich.
Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium:
flexible Studiengestaltung
Die Aufnahme eines berufsbegleitenden Masterstudiums ist nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern immer auch eine zeitliche Belastung. Dabei lassen sich Überschneidungen mit wichtigen beruflichen oder familiären Terminen nicht immer verhindern. Wir bieten Ihnen die Flexibilität, die Sie benötigen: Eine verpasste oder nicht bestandene Klausur kann unkompliziert am Ende des Studiengangs oder im Rahmen des Nachfolgejahrgangs wiederholt werden. Wenn Sie die Master Thesis vorziehen oder zu einem späteren Zeitpunkt schreiben möchten, können wir gerne einen individuellen Termin vereinbaren.
Auch wenn der Kurs als Präsenzstudium konzipiert ist und vom Austausch mit Kommilitonen und Dozenten lebt, besteht keine Anwesenheitspflicht. Falls Sie aus wichtigen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, senden wir Ihnen die Kursunterlagen gerne per Post zu. Versäumte Inhalte können zudem auf Wunsch kostenfrei im Rahmen des nächsten Studienjahrgangs nachgehört werden. In besonderen Fällen, wie z. B. Krankheit, beruflich bedingte Auslandsaufenthalte, Schwangerschaft usw., beurlauben wir Sie gerne. Sie können Ihr Studium dann im folgenden Studienjahr an der gleichen Stelle wieder aufnehmen. Sprechen Sie uns an: Wir finden gemeinsam den passenden Weg zu Ihrem Ziel.
Alumniverein
Die Teilnahme am Masterstudiengang bietet Studierenden die Möglichkeit, neue berufliche Kontakte zu knüpfen und sich mit „Gleichgesinnten“ fachlich auszutauschen. Der „JurGrad Alumni e.V.“ fördert die Forschung und Lehre der angebotenen Masterstudiengänge und soll zugleich der Vernetzung von Lehrenden, Studierenden und Absolventen dienen. Zu diesem Zweck organisiert der Verein jedes Jahr im September ein großes Alumnitreffen. Das Treffen bietet nicht nur Gelegenheit für interessante Diskussionen mit den Vortragenden, sondern auch für ein Wiedersehen mit zahlreichen Studienkollegen und Dozenten.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
Staatsexamen
Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss unter den besten 50 % aller Absolventen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt (zwei Jahre bei Bewerbern, die den EMBA anstreben). Grundkenntnisse im Steuerrecht werden dringend empfohlen.
Kosten
Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden. Wenn Sie sich bis zum 1. Juli anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von 1.800 € in Anspruch nehmen.
Im Überblick:
Anmeldung bis zum 1. Juli: 10.800 € (drei Raten à 3.600 €)
Anmeldung nach dem 1. Juli: 12.600 € (drei Raten à 4.200 €)
In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der WWU enthalten.
Kurzfakten
Abschluss: „Master of Laws“ (LL.M.) bzw. „Executive Master of Business Administration“ (EMBA)
Fachanwalt: Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“
Weitere Informationen zum Master-Studiengang Steuerwissenschaften erhalten Sie auf der Webseite der JurGrad gGmbH.
Ende des Studienprofils
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