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Erbrecht & Unternehmensnachfolge in Münster studieren
Erben und Vererben betrifft jeden im Laufe des Lebens irgendwann einmal – privat oder auch im unternehmerischen Kontext. Ob Vermögen ungeschmälert auf die nächste Generation übergehen kann, ob Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen und prosperieren können oder aus Liquiditätsmangel in die Insolvenz abdriften, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die heute getroffen werden. Es sind Entscheidungen, die eine kompetente Beratung mit fundierten rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen sowie steuerrechtlichen Kenntnissen verlangen. Zugleich ist die Frage der Nachfolge mit vielen Emotionen besetzt.
Insbesondere bei geschäftlichen Verknüpfungen innerhalb der Familie ist Sensibilität für mögliche Problemfelder gefragt, um eine geeignete Strategie auszuarbeiten und diese rechtssicher auszugestalten. Hier haben insbesondere alternative Streitbeilegung und Mediation einen hohen Stellenwert. Die Erwartungen an die Berater sind hoch – das Rechtsgebiet ist wissenschaftlich anspruchsvoll und sieht sich immer wieder Neuerungen gegenüber. Hier setzt der Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge" an: Er bildet die Teilnehmer zu hochqualifizierten Beratern aus: umfassend, aktuell und auf fachlich hohem Niveau.
Vorteile für die Karriere
Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads
Ausbildung zu einem hoch qualifizierten Berater auf dem Gebiet des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge und damit deutliche Erleichterung des Einstiegs bzw. Aufstiegs in die Führungsebenen von Kanzleien, Banken und Beratungsunternehmen
Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis
Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“
Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes, von dem Absolventen noch über den Studiengang hinaus profitieren können
Studieninhalte
1. Semester
Einführung in das Bürgerliche Recht (Vorschalttag für Ökonomen)
Besondere Anforderungen bei der Beratung von Unternehmerfamilien
Grundlagen des Gesellschaftsrechts
Grundlagen des materiellen Erbrechts
Grundlagen des Steuerrechts
Materielles Erbrecht (Vertiefung)
Grundlagen der Bilanzierung
Unternehmensbewertung
Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisrecht
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Verfahrensrecht unter Berücksichtigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Single und Multi Family Office – Aufbau, Funktion und Aufgabe eines Family Office
Unternehmensteuerrecht – Besteuerung von Personengesellschaften und Körperschaften
Stiftungen und Unternehmen – Zivilrechtliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Grundlagen sowie Stiftungsstrategien
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Erbrecht mit Fallbeispielen
Unternehmensteuerrecht – Gewerbesteuer
Grundlagen der Vermögensanlage
Immobilien als Anlageklasse
Immobilienvermögen im Steuerrecht
Internationales Privat- und Erbrecht
Vorweggenommene Erbfolge – Übertragung unternehmerischen Vermögens unter Lebenden und von Todes wegen
Umwandlungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
Internationale Aspekte der Unternehmensnachfolge
Internationales Steuerrecht
3. Semester
Länderberichte A, UK, CH
Familienexterne Unternehmensnachfolge
Besteuerung der Unternehmensnachfolge
Praxis-Report der Unternehmensnachfolge: Case Study
Mediation in Familienunternehmen
Alternative Streitbeilegung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
Zielgruppe
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Juristen und Ökonomen ebenso wie an junge Absolventen, Berufseinsteiger und Referendare, die eine Beratungstätigkeit in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Family Offices oder in der Vermögensverwaltung ausüben bzw. anstreben.
Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den „Fachanwalt für Erbrecht“ sind.
Dozenten
Zu unseren Dozenten zählen Hochschulprofessoren, die zu den führenden Experten auf ihrem Fachgebiet gehören, ebenso wie Praktiker aus Banken, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Family Offices, Finanzgerichten sowie national und international agierenden Kanzleien. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich.
Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium:
flexible Studiengestaltung
Die Aufnahme eines berufsbegleitenden Masterstudiums ist nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern immer auch eine zeitliche Belastung. Dabei lassen sich Überschneidungen mit wichtigen beruflichen oder familiären Terminen nicht immer verhindern. Wir bieten Ihnen die Flexibilität, die Sie benötigen: Eine verpasste oder nicht bestandene Klausur kann unkompliziert am Ende des Studiengangs oder im Rahmen des Nachfolgejahrgangs wiederholt werden. Wenn Sie die Master Thesis vorziehen oder zu einem späteren Zeitpunkt schreiben möchten, können wir gerne einen individuellen Termin vereinbaren.
Auch wenn der Kurs als Präsenzstudium konzipiert ist und vom Austausch mit Kommilitonen und Dozenten lebt, besteht keine Anwesenheitspflicht. Falls Sie aus wichtigen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, senden wir Ihnen die Kursunterlagen gerne per Post zu. Versäumte Inhalte können zudem auf Wunsch kostenfrei im Rahmen des nächsten Studienjahrgangs nachgehört werden. In besonderen Fällen, wie z. B. Krankheit, beruflich bedingte Auslandsaufenthalte, Schwangerschaft usw., beurlauben wir Sie gerne. Sie können Ihr Studium dann im folgenden Studienjahr an der gleichen Stelle wieder aufnehmen. Sprechen Sie uns an: Wir finden gemeinsam den passenden Weg zu Ihrem Ziel.
Alumniverein
Die Teilnahme am Masterstudiengang bietet Studierenden die Möglichkeit, neue berufliche Kontakte zu knüpfen und sich mit „Gleichgesinnten“ fachlich auszutauschen. Der „JurGrad Alumni e.V.“ fördert die Forschung und Lehre der angebotenen Masterstudiengänge und soll zugleich der Vernetzung von Lehrenden, Studierenden und Absolventen dienen. Zu diesem Zweck organisiert der Verein jedes Jahr im September ein großes Alumnitreffen. Das Treffen bietet nicht nur Gelegenheit für interessante Diskussionen mit den Vortragenden, sondern auch für ein Wiedersehen mit zahlreichen Studienkollegen und Dozenten.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
Staatsexamen
Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss unter den besten 50 % aller Absolventen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.
Kosten
Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden. Wenn Sie sich bis zum 1. Juli anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von 1.800 € in Anspruch nehmen.
Im Überblick:
Anmeldung bis zum 1. Juli: 10.800 € (drei Raten à 3.600 €)
Anmeldung nach dem 1. Juli: 12.600 € (drei Raten à 4.200 €)
In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der WWU enthalten.
Kurzfakten
Abschluss: „Master of Laws“ (LL.M.)
Fachanwalt: Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“
Umfang: 8 Module mit insgesamt 370 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten)
Kurze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und 15 Präsenzwochenenden jeweils einmal im Monat in der Regel von Donnerstag bis Samstag
Prüfungen: 7 Klausuren à 3 Zeitstunden sowie eine Mediations- und Präsentationsprüfung; die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen
Studienberatung
Mo – Fr: 08.00 bis 17.00 Uhr
Rechtsanwältin Nina Israel
Telefon: 0251 620 77-13
Telefax: 0251 620 77-17
E-Mail: www.jurgrad.de
Weitere Informationen zum Master-Studiengang Erbrecht & Unternehmensnachfolge erhalten Sie auf der Webseite der Hochschule.
Hinweis:Studis Online bietet mit dem Studienprofil Hochschulen die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen ein Entgelt mit ausführlicheren Informationen als den von uns recherchierten Basisinformationen vorzustellen. Mehr Informationen zu Studienprofilen bei Studis Online gibt es hier.