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Erbrecht & Unternehmensnachfolge in Münster studieren
Erben und Vererben betrifft jeden im Laufe des Lebens irgendwann einmal – privat oder auch im unternehmerischen Kontext. Ob Vermögen ungeschmälert auf die nächste Generation übergehen kann, ob Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen und prosperieren können oder aus Liquiditätsmangel in die Insolvenz abdriften, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die heute getroffen werden. Es sind Entscheidungen, die eine kompetente Beratung mit fundierten rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen sowie steuerrechtlichen Kenntnissen verlangen. Zugleich ist die Frage der Nachfolge mit vielen Emotionen besetzt.
Insbesondere bei geschäftlichen Verknüpfungen innerhalb der Familie ist Sensibilität für mögliche Problemfelder gefragt, um eine geeignete Strategie auszuarbeiten und diese rechtssicher auszugestalten. Hier haben insbesondere alternative Streitbeilegung und Mediation einen hohen Stellenwert. Die Erwartungen an die Berater sind hoch – das Rechtsgebiet ist wissenschaftlich anspruchsvoll und sieht sich immer wieder Neuerungen gegenüber. Hier setzt der Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge" an: Er bildet die Teilnehmer zu hochqualifizierten Beratern aus: umfassend, aktuell und auf fachlich hohem Niveau.
Vorteile für die Karriere
Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads
Ausbildung zu einem hoch qualifizierten Berater auf dem Gebiet des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge und damit deutliche Erleichterung des Einstiegs bzw. Aufstiegs in die Führungsebenen von Kanzleien, Banken und Beratungsunternehmen
Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis
Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“
Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes, von dem Absolventen noch über den Studiengang hinaus profitieren können
Studieninhalte
1. Semester
Überblick über den Studiengang
Grundlagen des materiellen Erbrechts
Besondere Anforderungen bei der Beratung von Unternehmerfamilien
Grundlagen des Gesellschaftsrechts
Grundlagen des Steuerrechts
Materielles Erbrecht (Vertiefung)
Grundlagen der Bilanzierung
Unternehmensbewertung
Grundlagen der Vermögensanlage
Verfahrensrecht unter Berücksichtigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Unternehmensteuerrecht – Besteuerung von Personengesellschaften und Körperschaften
Praktische Vertiefung: Erbvertrags- und Testamentsgestaltung
Internationales Privat- und Erbrecht
Internationales Steuerrecht
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Erbrecht mit Fallbeispielen
Stiftungen und Unternehmen
Immobilienrecht und Immobilientransaktionsrecht
Immobilienvermögen im Steuerrecht
Umwandlungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
Single und Multi Family Office – Aufbau, Funktion und Aufgabe eines Family Office
Vorweggenommene Erbfolge – Übertragung unternehmerischen Vermögens unter Lebenden und von Todes wegen
3. Semester
Länderberichte A, UK, CH
Mediation in Familienunternehmen
Alternative Streitbeilegung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
Familienexterne Unternehmensnachfolge
Besteuerung der Unternehmensnachfolge
Praxis-Report der Unternehmensnachfolge: Case Study
Zielgruppe
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Juristen und Ökonomen ebenso wie an junge Absolventen, Berufseinsteiger und Referendare, die eine Beratungstätigkeit in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Family Offices oder in der Vermögensverwaltung ausüben bzw. anstreben.
Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den „Fachanwalt für Erbrecht“ sind.
Hochschulabsolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen, kostenfreien Vorschaltkurses ebenfalls offen.
Dozenten
Zu unseren Dozenten zählen Hochschulprofessoren, die zu den führenden Experten auf ihrem Fachgebiet gehören, ebenso wie Praktiker aus Banken, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Family Offices, Finanzgerichten sowie national und international agierenden Kanzleien. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich.
Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium:
flexible Studiengestaltung
Die Aufnahme eines berufsbegleitenden Masterstudiums ist nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern immer auch eine zeitliche Belastung. Dabei lassen sich Überschneidungen mit wichtigen beruflichen oder familiären Terminen nicht immer verhindern. Wir bieten Ihnen die Flexibilität, die Sie benötigen: Eine verpasste oder nicht bestandene Klausur kann unkompliziert am Ende des Studiengangs oder im Rahmen des Nachfolgejahrgangs wiederholt werden. Wenn Sie die Master Thesis vorziehen oder zu einem späteren Zeitpunkt schreiben möchten, können wir gerne einen individuellen Termin vereinbaren.
Auch wenn der Kurs als Präsenzstudium konzipiert ist und vom Austausch mit Kommilitonen und Dozenten lebt, besteht keine Anwesenheitspflicht. Falls Sie aus wichtigen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, senden wir Ihnen die Kursunterlagen gerne per Post zu. Versäumte Inhalte können zudem auf Wunsch kostenfrei im Rahmen des nächsten Studienjahrgangs nachgehört werden. In besonderen Fällen, wie z. B. Krankheit, beruflich bedingte Auslandsaufenthalte, Schwangerschaft usw., beurlauben wir Sie gerne. Sie können Ihr Studium dann im folgenden Studienjahr an der gleichen Stelle wieder aufnehmen. Sprechen Sie uns an: Wir finden gemeinsam den passenden Weg zu Ihrem Ziel.
Alumniverein
Die Teilnahme am Masterstudiengang bietet Studierenden die Möglichkeit, neue berufliche Kontakte zu knüpfen und sich mit „Gleichgesinnten“ fachlich auszutauschen. Der „JurGrad Alumni e.V.“ fördert die Forschung und Lehre der angebotenen Masterstudiengänge und soll zugleich der Vernetzung von Lehrenden, Studierenden und Absolventen dienen. Zu diesem Zweck organisiert der Verein jedes Jahr im September ein großes Alumnitreffen. Das Treffen bietet nicht nur Gelegenheit für interessante Diskussionen mit den Vortragenden, sondern auch für ein Wiedersehen mit zahlreichen Studienkollegen und Dozenten.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
Staatsexamen
Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss unter den besten 50 % aller Absolventen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung voraus. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für alle nichtjuristischen Bewerber sind rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse. Diese sind durch Bescheinigungen (schriftlicher Leistungsnachweis einer Hochschule) nachzuweisen. Wer diese nicht nachweisen kann, hat die Möglichkeit, den kostenlosen Vorschaltkurs zu absolvieren und dadurch die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Kosten
Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden. Wenn Sie sich bis zum 1. Februar anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von 1.800 € in Anspruch nehmen.
Im Überblick:
Anmeldung bis zum 1. Februar: 10.800 € (drei Raten à 3.600 €)
Anmeldung nach dem 1. Februar: 12.600 € (drei Raten à 4.200 €)
In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der WWU enthalten.
Kurzfakten
Abschluss: „Master of Laws“ (LL.M.)
Fachanwalt: Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“
Studienberatung
Mo – Fr: 08.00 bis 17.00 Uhr
Rechtsanwältin Nina Israel
Telefon: 0251 620 77-13
Telefax: 0251 620 77-17
E-Mail: www.jurgrad.de
Weitere Informationen zum Master-Studiengang Erbrecht & Unternehmensnachfolge erhalten Sie auf der Webseite der Hochschule.
Ende des Studienprofils
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