Mergers & Acquisitions studieren
Der Mergers & Acquisitions-Markt hat alleine in Deutschland jedes Jahr ein Volumen von ca. 200 Milliarden Euro. Dadurch ist ein immenser Bedarf an kompetenten M&A-Beraterinnen und -Beratern entstanden, der auf absehbare Zeit weder durch die regulären Studiengänge der Universitäten noch durch Jurist:innen oder Ökonom:innen mit praktischer Erfahrung abgedeckt werden kann. Ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten sind weltweit – und besonders in Deutschland – immer noch Mangelware. Gefragt sind dabei vor allem Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler:innen, die sowohl über das zusätzliche Know-how in der jeweiligen anderen Disziplin als auch über spezifische Kenntnisse im M&A-Bereich verfügen. Interdisziplinäres Denken und Handeln, gerade in der Kombination von Recht und Wirtschaft, sind die wichtigsten Voraussetzungen zukünftiger Consultants.
Für Profis, die diesem besonderen Anforderungsprofil entsprechen, wird sich auch auf lange Sicht ein Markt mit besonderen Perspektiven und ungeahnten Möglichkeiten bieten. Die zunehmende Globalisierung und der anstehende Generationenwechsel in der Führungsspitze vieler Unternehmen eröffnen dem M&A-Expertinnen und -Experten auch zukünftig exzellente Karrieremöglichkeiten. Hinzu kommt ein erheblicher Bedarf an Spezialistinnen und Spezialisten nicht nur in der Pre-Merger-Phase, sondern vor allem auch bei den Post-Merger-Aktivitäten. Hier wird die Hauptaufgabe darin bestehen, Fehler und Probleme bereits umgesetzter M&A zu erkennen und zu analysieren. Kurzum: Ein ausgesprochen spannender Markt, der dringend nach Profis verlangt.
Der Masterstudiengang „Mergers & Acquisitions“ an der Universität Münster vermittelt den Absolventinnen und Absolventen durch renommierte Dozierende aus Wissenschaft und Praxis genau diese Know-how und schafft damit, was der Markt so dringend braucht: M&A-Spezialisten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Studiengangs haben die Möglichkeit, sich berufsbegleitend in nur drei Semestern zu qualifizierten M&A-Beraterinnen und Beratern weiterzubilden. Namhafte Dozentinnen und Dozenten vermitteln auf höchstem Niveau sowohl den theoretischen als auch den praktischen Hintergrund. Dies garantiert unseren Absolventinnen und Absolventen eine Ausnahmestellung auf dem Markt hochspezialisierter M&A-Expert:innen und damit ausgezeichnete Berufs- und Karrieremöglichkeiten.
Die Kooperation zwischen der Rechtswissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ermöglicht es den Teilnehmenden, Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu beleuchten. Dies befähigt sie zu interdisziplinärem Denken und Handeln und ermutigt zugleich zu dem in der Praxis unverzichtbaren „Blick über den Tellerrand hinaus“.
Unsere Dozierenden sind in den führenden Kanzleien und Unternehmensberatungen im In- und Ausland tätig, die sich im Bereich M&A spezialisiert haben. Sämtliche Lehrenden verfügen über eine erstklassige Reputation. In dieser Form einmalig ist das Prinzip des Co-Teaching: Jedes Modul wird von mehreren Dozentinnen und Dozenten gestaltet, von denen einige aus der Wissenschaft und andere aus der Praxis kommen. Dies bietet die Gewähr dafür, dass den Studierenden ein fundiertes wissenschaftliches Fachwissen kombiniert mit dem letztlich entscheidenden Praxisbezug vermittelt wird.
Einmalig ist auch, dass jede:r Teilnehmer:in – ganz gleich ob Jurist:in oder Wirtschaftswissenschaftler:in – zwischen zwei Abschlüssen wählen kann: Je nachdem, ob man sich für den Schwerpunkt der Rechts- oder der Wirtschaftswissenschaften entscheidet, wird den Absolventinnen und Absolventen bei erfolgreichem Abschluss der anerkannte akademische Grad „Master of Laws (LL.M.)“ bzw. „Executive Master of Business Administration (EMBA)“ verliehen.
Da der Studiengang zudem alle relevanten Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts im Sinne von § 14i der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden nach Besuch eines kostenlosen Zusatzkurses den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht.“
Zielgruppe
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen und Ökonom:innen ebenso wie an junge Absolvent:innen, Berufseinsteiger:innen und Referendar:innen, die eine Führungsposition in der Steuer-, Rechts- oder Wirtschaftsberatung anstreben. Eine Besonderheit des Studiengangs ist die Möglichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden wählen zu können. Je nach Wahlfachbereich und Ausrichtung der Masterarbeit können Jurist:innen und Ökonom:innen entweder den rechtswissenschaftlichen Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) erwerben.
Juristinnen und Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den „Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht“ sind.
Dozierende
Hierzu zählen Expertinnen und Experten renommierter Hochschulen ebenso wie Praktiker:innen aus national und international agierenden Kanzleien, Unternehmensberatungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich.