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Studieren von A bis Z

Studierendenstatus

Für Studierende gelten in der Gesellschaft in vielerlei Hinsicht Sonderregelungen. Häufig geht es dabei um eine finanzielle Entlastung. Es fängt an bei dem günstigen Essen in der Mensa und dem Semesterticket und reicht bis zum Werkstudentenprivileg beim Jobben und Sondertarifen in der Krankenkasse, bei Eintrittspreisen, Mobilfunkverträgen, Flugtickets usw. Den Studierendenstatus erlangt man mit der Einschreibung an einer Hochschule. Er endet mit der Exmatrikulation.

Während eines Urlaubssemesters besteht er zwar fort, allerdings mit diversen Einschränkungen. Eine Beschäftigung als Werkstudent („Werkstudentenprivileg“) ist nicht möglich, auch ein Semesterticket ist in der Regel ausgeschlossen.





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