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Individuelle Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
So finanzierst du dein FOM Studium
Ihrem Bildungsauftrag entsprechend gibt die FOM Hochschule allen hochschulberechtigten Studieninteressierten die Chance auf akademische Bildung – sei es berufsbegleitend, dual oder in Vollzeit. Damit dies zu tragbaren Konditionen geschieht, gibt es flexible Möglichkeiten der Studienfinanzierung, von BAföG über Stipendien bis zum eigenen Gehalt. Selbst im Fall einer unverschuldeten finanziellen Notlage hast du die Chance, dein Studium an der FOM Hochschule zu beginnen oder fortzusetzen.
Unterstützung in besonderen Lebenslagen
Solltest du dich während deines Studiums in einer besonderen persönlichen bzw. wirtschaftlichen Notlage befinden, bieten wir dir die Möglichkeit, gemeinsam mit uns eine individuelle Zahlungsregelung zu vereinbaren.
Sprich uns an – vertraulich und unbürokratisch.
Unsere FOM Studienberatung unterstützt dich diskret und lösungsorientiert bei der Ausarbeitung eines passenden Zahlungsplans.
Förderung durch deinen Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeitenden aktiv beim ausbildungs- oder berufsbegleitenden Studium. Oft zahlen sie einen Zuschuss oder finanzieren sogar das komplette Studium.
Kostenfreies Urlaubssemester
Bei Bedarf kannst du dein FOM Studium für bis zu zwei Urlaubssemester kostenfrei ruhen lassen. In dieser Zeit zahlst du keine Studiengebühren.
Aussetzen der Studiengebühren
In begründeten Fällen hast du die Möglichkeit, die Studiengebühren für 6 oder 12 Monate auszusetzen – zinslos und ohne jegliche Zusatzkosten.
Rückzahlung erst nach Hochschulabschluss
Du kannst dein berufsbegleitendes Hochschulstudium durch einen niedrigverzinsten Bildungsfonds oder Studienkredit finanzieren. In beiden Fällen ist die Rückzahlung erst nach Abschluss des Studiums fällig und erfolgt in monatlichen Raten.
Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene staatliche und private Fördermöglichkeiten, die du in Anspruch nehmen kannst, um deine finanzielle Belastung zu verringern.
Sonderausgaben, Werbungskosten, Betriebsausgaben
Wenn du dich in einem einkommensteuerpflichtigen Arbeitsverhältnis befindest und ein berufsbegleitendes Hochschulstudium absolvierst, erfüllst du alle Voraussetzungen, um einen Großteil der Studienkosten steuerlich geltend zu machen. Je nach persönlicher Ausgangssituation – z. B. abgeschlossene Berufsausbildung, Selbstständigkeit oder Unterstützung durch den Arbeitgeber – kannst du die Kosten als Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
BAföG, Kindergeld, Nebenjob
Wenn du in Vollzeit studierst, kannst du wöchentlich bis zu 20 Stunden nebenbei arbeiten und auf diese Weise eigenes Geld verdienen. Bis zu deinem 27. Lebensjahr erhalten deine Eltern Kindergeld und können dich damit fördern. Außerdem besteht die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Über deine Eltern bist du zudem sozial- und krankenversichert und genießt zahlreiche Vergünstigungen für Studierende.