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E-Petition: Studentische Krankenversicherung für alle Studierenden
Wer als StudentIn nicht sogar noch über die Eltern versichert sein kann, profitiert in Deutschland von der günstigen studentischen Krankenversicherung. Allerdings (bis auf wenige Ausnahmen) nur bis zum 30. Geburtstag und als BildungsinländerIn. Gerade im Hinblick auf "lebenslanges Lernen" und die im Rahmen des Bologna-Prozesses angemahnte Mobilität für Studierende sind diese Einschränkungen jedoch nicht mehr sonderlich zeitgemäß. Eine E-Petition will beim Bundestag um eine Änderung ersuchen.
Bisherige Kommentare
1. brachmirzl kommentierte am 13.01.2010 um 07:28:53 Uhr
Da bin ich nicht dafür!
Liebe Gemeinde, hierzu meine bestimmt nicht gewünschte Meinung. Wenn man voraussetzt, dass die Haptschule mit vollendeten 6. Lebensjahr beginnt, und die Studienzeit auf 14 Semester begrent ist, oder 30 Jahre Endalter plus geleisteten Wehrdienst/Ersatzdienst-Zivil oder ein freiwilliges Jahr, dann hat der Studierende 24 Jahre Schule/Uni Zeit sein angestrebtes Wissensziel zu erreichen. Nachdem der Arbeitsmarkt bereits 40 Jährige als "zu alt" einstuft kann der "Studierte Mensch dann vielleicht 10 jahre arbeiten," dann Arbeitslosengeld 1, anschließend Alg.2 genannt Hartz IV, und anschließend Rente beantragen. Und das Ganze möglichst umsonst und mit Unterstützung durch BAFÖG. Irgendwann muss meiner Meinung nach mit dem Unsinn endlich "Schluss sein". z.B. mit Anwesenheitspflicht bei der Uni, und wenn einer/e sich dazu entschlossen hat sich für den Endziel Beruf x anzumelden und in dieen Bereich kein Studienplatz frei ist, naja dann geht man halt weil man unbedingt studieren möchte, in den Beruf Y, und Deutschland holt sich dafür z.B. aus Indien Prgrammierer und Mathematiker. Brachmirzl
2. Neham kommentierte am 08.07.2010 um 14:02:09 Uhr
Kurzsichtigkeit
Boah, da kommt mir grad die Galle hoch, wenn ich sowas lese...
Also zuallererst mal der Hinweis, dass nicht die HAUPTschule mit 6 Jahren beginnt, sondern die GRUNDschule.
Dann als nächstes, meine Geschichte:
Ich habe Realschulabschluss gemacht und bin anschließend aufs Gymnasium gegangen, musste aber abbrechen wegen Schwangerschaft. Nach 3 Monaten habe ich eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht und mit Erfolg abgeschlossen, mehrere Jahre Vollzeit gearbeitet und anschließend 3 Jahre lang auf dem Abendgymnasium mein Abitur nachgeholt, wohlgemerkt nebenher weiter vollzeit gearbeitet und mein Kind erzogen, lediglich in der Abi-Vorbereitungszeit auf 75% zurück gestuft. Nun werde ich die folgenden drei Monate wieder voll arbeiten um dann im Oktober mein Studium aufzunehmen. Nebenher werde ich weiter arbeiten müssen.
Das wird alles sowieso schon happig genug, muss/kann man da von mir erwarten, dass ich den vollen Satz von 146€ zur KV bezahle, nur weil ich schon über 30 bin? Ich habe nicht wenig geleistet um mir meinen Traum vom Studium erfüllen zu können, ich werde das ganze in der Regelstudienzeit durchziehen UND es ist ein Erststudium. Ich finde es geradezu eine Frechheit mit so kurzsichtigen Meinungen konfrontiert zu werden.
Und noch eines: Ein Betrieb der etwas auf sich hält, setzt gerade auf die älteren Mitarbeiter, da diese wesentlich mehr Erfahrung mitbringen und ein Gewinn für die Jüngeren darstellen.
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