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ALG II des Partners und Wohngeld: Der Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen
Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz-IV-Empfängern zusammenleben, müssen ihr Einkommen (einschl. BAföG) grundsätzlich auch für deren Lebensunterhalt einsetzen. Zwar gibt es Freibeträge, aber einfach ist das alles nicht. Kommt noch Wohngeld ins Spiel, wird es noch komplexer.
Bisherige Kommentare
1. peri kommentierte am 30.04.2013 um 12:57:06 Uhr
Fall 3: 20% Ausbildungsfreibetrag
Hallo,
ich finde diese Hinweise sehr nützlich, nur gut währe es gewesen wenn du Rechtliche Grundlage auch genannt wird.
Ich finde z.B. nicht die Gesetzliche Grundlage für den in Fall 3 genannten Ausbildungsfreibetrag von nochmals 20%.
Weiß das jemand? Das wäre mir eine sehr große Hilfe!
2. Eleos kommentierte am 22.11.2022 um 05:47:17 Uhr
Leider komplett veraltet und somit falsch
Leider ist der Artikel bezüglich Studenten in einer Bedarfsgemeinschaft komplett veraltet und somit falsch... wenn ihr Wissen wollt wie das Jobcenter (zumindest meins) das komplette Bafög anrechnet, bestehendes Recht gerne Vergisst und was man am besten in so einem Fall macht; dürft ihr gerne Fragen. (Freibetrag erhöhen, Widerspruch, usw... . Bekomme seit über einem Jahr Bafög und bin in einer BG. ( eigen Wohnung, 2 Kinder, eigene KV/PV, Versicherungen,...)
3. Oli (Studis Online) kommentierte am 22.11.2022 um 09:57:13 Uhr
@ Eleos
Habe den Artikel nun fast gelöscht (bis auf ein paar sehr allgemeine Hinweise und Links zu den Artikeln, die die einzelnen Leistungen beschreiben, aber auf die Wechselwirkungen entsprechend wenig oder gar nicht eingehen) und werde schauen, ob 2023 Zeit ist, ihn wieder mit aktuellen Beispielen auszubauen.
4. Taskleiste kommentierte am 05.03.2023 um 23:39:22 Uhr
Zusammenziehen mit Frau (Bafög + Bürgergeld)
Hallo,
ich habe ein kleines Problem und das Jobcenter ist leider seit Ewigkeiten kaum zu erreichen und wollte sich vor Monaten schon melden zu meinem Anliegen.
Es geht darum, dass ich, Azubi + Bürgergeld, mit meiner Frau, Studentin + Bafög + Minijob zusammenziehen möchten.
Inwiefern wird ihr Einkommen (ca 870 Euro Bafög +400 Euro Nebenjob) auf das Bürgergeld und mein Einkommen (ca 810 Euro netto) angerechnet, wenn wir endlich zusammenziehen? Was müssen wir dabei beachten?
Danke und schöne Grüße!
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