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Klagen bleiben erfolglos: Studiengebühren in BaWü vollkommen okay meint VGH Mannheim
Seit 2007 müssen in Baden-Württemberg Gebühren gezahlt werden, die Klagen dagegen waren in erster Instanz alle abgelehnt worden. Auch die nächste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, sah durch die Gebühren kein höherrangiges Recht verletzt. Wie bisher fast alle Gerichte sah es auch das VGH als ausreichend an, dass für die Gebühren Darlehen gewährt werden. Auch andere von den KlägerInnen bemängelte Details waren für das Gericht unproblematisch.
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