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In Kürze: Bundesregierung sieht keinen BAföG-Änderungsbedarf
Wer sich viel mit dem BAföG befasst, findet so manche Regelung, die verbesserungsfähig wäre. Insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der gestuften Abschlüsse Bachelor und Master gibt es einige Probleme. So z.B. bei der Übergangszeit zwischen Bachelor-Abschluss und direkt anschließendem Master. Die meist doch mit ein paar Monaten Pause verbunden ist und dazu führt, dass es in dieser Zeit kein BAföG gibt. Die Bundesregierung sieht gleichwohl keinen Änderungsbedarf.
Bisherige Kommentare
1. Loserbernd kommentierte am 26.08.2008 um 15:18:53 Uhr
haha
Ist doch wieder mal typisch.
Beim Bachelor/Master-system spart die Bundesregierung so einiges Geld verglichen mit den Diplomstudenten.
Ist doch toll, wieso ändern?
2. choristes kommentierte am 26.08.2008 um 23:20:58 Uhr
Lehramtsstudenten aufgepasst
Tja, vergessen wir auch nicht die Lehramtsstudenten über 30 die den Master zu Berufsabschluss brauchen, hoffentlich stellen sich die Bafögämter da nicht quer, wenn ich daran denke wird mir ganz mulmig!!!!!!!!!
3. adeline kommentierte am 27.08.2008 um 12:09:19 Uhr
Lehramt, Bologna und Bafög
Hallo!
so wie ich die Antwort der Bundesregierung verstehe, bekommen die Leute über 30 auch dann Bafög, wenn sie unverzüglich ihren Master nach dem Bachelor machen (genauso, wie die Leute über 30 Bafög für den Bachelor bekommen, die unverzüglich nach dem Erwerb der Hochschulreife studieren.
4. Oli (Studis Online) kommentierte am 27.08.2008 um 13:18:46 Uhr
@adeline
Ob man den Master unmittelbar an den Bachelor anschließt, ist für die Frage, ob BAföG noch möglich ist, wenn man zu Beginn des Masters schon über 30 ist, NICHT von Belang. Da hast Du die Antwort der Regierung offenbar missverstanden.
Insofern sind auch Studierende auf Lehramt von dieser rigiden Grenze betroffen :(
5. gonzoo kommentierte am 27.08.2008 um 14:05:27 Uhr
@oli
Ob man den Master unmittelbar an den Bachelor anschließt, ist für die Frage, ob BAföG noch möglich ist, wenn man zu Beginn des Masters schon über 30 ist, NICHT von Belang. Da hast Du die Antwort der Regierung offenbar missverstanden.
WAS?? so war es aber doch bisher?!?!
d.h. es ist auf einmal scheiss egal, ob bachelor direkt nach abi und master direkt nach bachelor begonnen wurde?? (wenn im laufe des bachelors das 30ste ueberschritten wurde)
6. adeline kommentierte am 27.08.2008 um 14:18:35 Uhr
Antworten zu 3a) und 3d)..
Ich verstehe es wirklich nicht bzw. bin total verwirrt, kenne die antwort mittlerweile gut 2 Wochen und hab das ganze echt verkehrt gelesen. Steht nicht in 3a (in verbindung mit §10), dass es eben geht, weil sie nicht vorher den master antreten konnten? und heisst es dann (oder verstehe ich es auch hier falsch?), dass jemand, der zum beginn des bachelors 30 Jahre alt ist und gefördert wird (weil gründe vorliegen), dann förderung für bachelor UND master bekommen, jemand der 29 ist, erst 3 jahre später überprüft wird?
und wenn der bachelor nicht berufsbefähigend ist? (gibts wohl den doofen unterschied zw. befähigend und qualifizierend, hörte ich aus berlin). hatte mal irgendwo gelesen, dass man bafög auch für 2 studien bekommen kann, wenn das für die ausübung eines berufs notwendig ist (chemie und jura für patentbla oder medizin und zahnmedizin für zahnchirurg). Wenn es so ist, dann sollten die master of education geschützt werden können oder? (ist natürlich nur problematisch nachzuweisen, dass jemand den lehramtswunsch hatte..)
adeline
7. gonzoo kommentierte am 27.08.2008 um 14:45:45 Uhr
genau
das dachte ich auch immer:
und heisst es dann (oder verstehe ich es auch hier falsch?), dass jemand, der zum beginn des bachelors 30 Jahre alt ist und gefördert wird (weil gründe vorliegen), dann förderung für bachelor UND master bekommen, jemand der 29 ist, erst 3 jahre später überprüft wird?
stimmts denn auch?
8. Oli (Studis Online) kommentierte am 27.08.2008 um 16:30:22 Uhr
Master direkt nach Bachelor
Im Regelfall bekommt man für den Master kein BAföG mehr, wenn man zu Beginn des Masters schon über 30 ist. Egal, ob man den Master im direkten Anschluss an den Bachelor macht oder nicht.
Nur in den Ausnahmefällen, wo schon der Bachelor aus speziellen Gründen erst später begonnen wurde, kann es (das wird aber meines Wissens nicht bundesweit einheitlich gehandhabt!) auch für den Master BAföG geben. Hier müsste der Master tatsächlich unmittelbar angeschlossen werden, sonst gibt's garantiert nichts.
9. Oli (Studis Online) kommentierte am 27.08.2008 um 20:52:52 Uhr
Lehramts-Master
Hier wurde mir noch folgender Hinweis gegeben auch in Bezug auf die Förderung eines anschließenden Masters mit über 30:
"Beim Lehramt könnte der Klageweg Erfolg haben - wenn ähnlich wie bei der Bucerius Law School in Hamburg ein Gericht feststellt, dass mit dem Bachelor noch kein berufsqualifizierender Abschluss für die Ausübung des Berufes erreicht wird."
Aber verlassen kann man sich natürlich nicht darauf, dass eine Klage wirklich Erfolg haben wird :(
10. adeline kommentierte am 27.08.2008 um 21:09:31 Uhr
genau..
das hatte ich im hinterkopf. Wusste allerdings nicht mehr die Hochschule. Es ist auch DIE standardargumentation, die man auch haben kann, um die notenvoraussetzung auszuhebeln. zumindest in lehramt. wenn jemand mal klagen möchte..
11. bioschneider kommentierte am 18.06.2009 um 14:54:23 Uhr
klagen bis zum bundesverfassungsgericht
es kann nicht sein dass da mal eben die studiengänge umgestellt werden und dann die förderungsdauer mit einem so simplen trick verkürzt wird ! ich habe familie, bin 31 j. und stehe kurz vor dem bachelor abschluss ... danach ist mit bafög schluss !!! ich verfluche dieses dumme "nachlaufen" anderer systeme um international vergleichbar zu sein !! wenn wir mal wieder nach vorne kommen wollen mit unseren akademikern ... sollten wir alles ( erst recht das bisschen kohle ) für unseren nachwuchs ausgeben ... da ist die wirtschaft genauso miteinzubeziehen , da die später von den köpfen der uni sehr gut leben können .... eine klage bis ganz nach oben sollte bald mal erfolgen ... nur leider haben die betroffenen da schon kein geld für .....
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