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In Kürze: BAföG-Anspruch nach Studienzeit ohne BAföG
Wer zunächst keinen BAföG-Antrag stellt und ein Studium aufnimmt, spart sich dadurch keineswegs Ansprüche für später auf. Das ist vielen jedoch nicht bewusst und sie fallen aus allen Wolken, wenn sie nach (evt. auch mehreren) Studienfachwechseln endlich ihr Traumfach gefunden haben und nun erstmals BAföG beantragen. Ein betroffener Student hat sich in dieser Sache an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt.
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