Artikel kommentieren
Staatsgerichtshof oder nächste Regierung kann sie kippen: Was wird aus den Studiengebühren in Hessen?
Am Mittwoch fand eine erste Anhörung vor dem hessischen Staatsgerichtshof in Sachen Verfassungsklage gegen das hessische Studiengebührengesetz statt. Nicht nur die Kläger, sondern auch mehr oder weniger unabhängige Beobachter sahen in der Art der Fragen des Gerichts an die alte Landesregierung ein Anzeichen dafür, dass die Klage Erfolg haben könnte. Eine Entscheidung des Gerichts wird allerdings erst im Sommer erwartet. Auch eine neue Regierung könnte bis dahin das Gesetz zurücknehmen.
Bisherige Kommentare
1. nick name kommentierte am 15.02.2008 um 09:58:16 Uhr
wird ja auch mal zeit
(wann) werden bereits gezahlte studiengebühren zurückerstattet?
2. matzemilian kommentierte am 15.02.2008 um 12:15:48 Uhr
Korrektur
Der Satz
...Da es solche weitläufigen Ausnahmen jedoch nicht gibt, könnte der Staatsgerichtshof tatsächlich entscheiden, dass das Gericht verfassungswidrig sei...
muss wohl
...,dass das Gesetz verfassungswiedrig sei...
heißen.
3. Oli (Studis Online) kommentierte am 15.02.2008 um 14:41:03 Uhr
Zu den bisherigen Kommentaren
@nick name: Da es noch keine Entscheidung gibt, kann noch nichts zurückgezahlt werden. Und wenn man hoffen kann, dass die Entscheidung des Staatsgerichtshofs so ausfallen wird – absolute sicher ist das nicht. Also muss leider noch gewartet werden.
@matzemilian Da hast Du völlig recht, ist korrigiert.
4. Vater_in_Not kommentierte am 04.03.2008 um 17:54:30 Uhr
Eltern haften für Alles
wie sieht die "Rechtsprechung" eigentlich für Eltern, die mal so knapp über der Einkommensgrenze für den Bafög-Bezug der Sprösslinge liegen aus? Gibt es eventuell eine Initiative von Lenbensunterhalt + Gebühren zahlenden Eltern die ggf. dem Fiskus mal die finanziellen Realitäten der Studentenmütter und -väter erläutert? Gruß vom Rande Berlins
Hinweis: Studis Online behält sich vor, Einträge zu entfernen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn andere beleidigt werden, der Eintrag Werbung enthält oder völlig am Thema vorbei geht.
Wer sich im Forum von Studis Online registriert hat, kann hier sein Username und Passwort eingeben, dann wird der Eintrag sofort angezeigt (wärst Du im Forum aktuell angemeldet - was durch ein Cookie erkannt wird - würdest Du hier sogar automatisch erkannt).
Es können auch ohne Anmeldung Kommentare geschrieben werden, dann kann der verwendete Nickname jedoch nicht geschützt werden und somit auch von anderen verwendet werden.