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Gesetzesänderung Paragraph für Paragraph: 22. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen und verkündet
Am 20. Dezember hat auch der Bundesrat dem 22. BAföG-Änderungsgesetz zugestimmt. Da der Bundespräsident schnell unterschrieben hat und das Gesetz im Bundesgesetzblatt vom 31.12.2007 verkündet wurde, tritt das Gesetz zum 1.1.2008 in Kraft. Über die "großen" Änderungen, vor allem die Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und -Einkommensfreibeträge (die leider erst im August bzw. Oktober 2008 greifen) hatten wir schon berichtet. Hier nun eine Übersicht der Änderungen nach den betroffenen Paragraphen im BAföG-Gesetz. Wichtig: Da das Gesetz am 31.12. verkündet wurde, gibt es den Kinderbetreuungszuschlag sogar ab 1.12.2007 (Antrag bis Ende des Bewilligungszeitraums möglich!).
Bisherige Kommentare
1. Oli (Studis Online) kommentierte am 07.01.2008 um 22:55:03 Uhr
Wie findet Ihr die BAföG-Änderungen?
Schreibt doch mal, was Ihr zu den Änderungen beim BAföG sagt. Reicht die Erhöhung? Wie steht Ihr zu den Verschlechterungen (z.B. Auslands-Zuschlag und Reisekosten nicht mehr als Zuschuss), wie zu den Verbesserungen (z.B. komplettes Studium im EU-Ausland möglich)?
2. Frank_LE kommentierte am 15.10.2008 um 12:19:57 Uhr
Krankenkassenerhöhung
Kaum bekommt man auf der einen Seite ein paar Euronen mehr, werden sie auf der anderen Seite wieder geklaut. So wie bei mir ... Ich habe nicht wirklich viel von der Erhöhung gemerkt, da ich irgendwie nur unwensentlich mehr BAföG erhalte. Dafür habe ich aber direkt einen Brief von meiner Krankenkasse erhalten, dass sich die Beiträgssätze dank des Beschlusses auf 66,04 erhöhen. Eigentlich kann man den Betrag ja als Student angeben. So wie vorher auch die 59 EUR. Die bekam ich über das BAföG zurück. Von 66 EUR will das Amt für Ausbildungsförderung aber noch nichts gehört haben, also beharren Sie auf die 59 EUR. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist die Regelung bei denen noch nicht durchgedrungen oder können die Rückerstattungsbeträge von den Krankenkassenbeträgen abweichen?
3. Frank_LE kommentierte am 15.10.2008 um 13:59:21 Uhr
Nachtrag zu meinem vorherigen Kommentar
Der Förderungshöchstzuschuss beträgt wohl 59 EUR, wie ich über meine Krankenkasse in Erfahrung bringen konnte... Von daher bleibt der Differenzbetrag doch am Studenten hängen. Aber was solls, letzten Endes ist's wie überall ... die BAföG Anhebung ist gehuppt wie gesprungen. Gleichzeitig steigen Benzinpreise und Lebenshaltungskosten um ganz andere Verhältnisse, wie die gnädigen Finanzspritzen von Vater Staat. Wo endlich mal Lockerung rein müsste, sind die erlaubten Zuverdienste, bis einem das BAföG wieder weggenommen wird. Denn wenn die Eltern aus privaten Gründen ihren Zahlungen nicht nachkommen können (was bei zunehmend mehr Verschuldeten Menschen durchaus öfter vorkommen kann) und der Student nur ein Minimum an BAföG bekommt, ist es lächerlich, ihm dieses ab 400+ auch noch wegzunehmen. Meist liegt man gerade im Osten mit dem Nettoverdienst nicht wesentlich drüber ... aber Netto interessiert die Herrschaften ja wieder nicht. Brutto hat man mit Steuerklasse 1 doch schon etwas mehr, was ins BAföG voll rein knallt. In eine höhere Lohnklasse zu rutschen, ist in Ostdeutschland nur schwer möglich. Trotz dass ich Informatiker bin und nicht grad die schlechtesten Referenzen zu Papier bring, lag das Verdienstangebot bei maximal 10 EUR die Stunde. Das macht bei 20h Arbeitszeit pro Woche und 79h erlaubter Arbeitszeit im Monat knapp 800 EUR Brutto. Was Netto raus kommt, kann man sich denken ... zu wenig zum leben. Dieser ganze BAföG Betrug, das Geschleime bei unfreudlichsten BAföG Bearbeiterinnen und die Frechheit der Rückzahlung bei den auf uns Akademiker zukommenden Lohnnebenkosten in Anbetracht des Berufseinstiegsalters und die Dreistheit der Unternehmen, Studenten mit abgeschlossenem Grundstudium mit Hungerlöhnen abzuspeisen kotzt mich einfach nur noch an. In diesem Sinne, frohes Studieren, fleißiges Buckeln und viel Spaß beim hungern ... achja und eh ich es vergesse, trotz der Buckelei wünsch ich natürlich noch ein 1a Studienergebnis mit perfekten Englischkenntnissen und evtl. Auslandserfahrungen :-D Für all die bekl... Personaler, die immer noch nicht mitgeschnitten haben, was in diesem Staat abläuft.
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