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Verwirrende Kriterien: Befreiung von Studiengebühren
In sieben Bundesländern gibt es ab dem aktuellen Wintersemester Studiengebühren. Jedes Bundesland hat dabei eigene Regelungen entwickelt, wer von Gebühren befreit werden kann. Oliver Iost hat sich die Regelungen genauer angesehen und berichtet über die auffälligsten Unterschiede. In weiteren Artikeln sind die Befreiungsmöglichkeiten für jedes Land mit Studiengebühren im Detail aufgeführt.
Bisherige Kommentare
1. Ulli kommentierte am 02.04.2011 um 01:15:46 Uhr
Gebührenbefreiung für Uni Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wird erst ab dem dritten Kind von Gebühren befreit und auch nur, wenn die anderen beiden tatsächlich Studiengebühren zahlen oder früher für mindestens sechs Semester gezahlt hatten.
Diese Angaben sind nicht korrekt: Wenn eine Familie drei Kinder hat. wird ein Kind von den Studiengebühren befreit, wenn keins der Geschwister eine Studiengebührenbefreiung in Baden-Württemberg erhalten hat. Die Geschwister des Studenten der Gebührenbefreiung beantragt mussen auch nicht selbst studieren. Bitte Studentenwerk Stuttgart bestätigen lassen.
Bitte den obigen Beitrag ändern...
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 02.04.2011 um 21:06:33 Uhr
@ Gebührenbefreiung BaWü
Der Artikel ist mit Datum gekennzeichnet und beschreibt daher auch nur den Stand damals. In den am Ende verlinkten Artikel zu Baden-Württemberg ist die geänderte Regelung selbstverständlich aufgeführt.
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