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GEZ-Befreiung und mögliche Härtefälle
Seit der letzten Änderung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages zum April 2005 gibt es die Rundfunkgebührenbefreiung - weiterhin nur auf Antrag - gekoppelt an bestimmte Sozialleistungen. Wer diese nicht bekommt, muss zahlen - so hat es die GEZ jedenfalls bisher gehandhabt. Dass es eine Härtefallregelung im Gesetz gibt, wurde fast immer verschwiegen. Oliver Iost berichtet.
Bisherige Kommentare
1. nicknaaane kommentierte am 02.05.2013 um 17:36:14 Uhr
2013
Gibts mittlerweile nicht aktuelle veränderungen diesbezüglich?
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 02.05.2013 um 17:43:47 Uhr
@2013
Dieser Artikel hier ist "historisch", er wird nicht aktualisiert (in der Regel sind Artikel, die nicht den Anspruch haben, später noch aktualisiert zu werden eine URL mit art-NUMMER-blabla.php am Ende).
Zum einen gibt es inzwischen ja den Rundfunkbeitrag (siehe https://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php ) und das letzte zu möglichen GEZ-Befreiungen bei Härtefällen siehe https://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php
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