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Vorbei …: 200 Euro Einmalzahlung für Studierende
Die einmalige Energiepreispauschale von 200 Euro konnte bis 2. Oktober 2023 beantragt werden. Bedingungen war, dass du am 1. Dezember 2022 immatrikuliert bzw. an einer Schule mit Berufsabschluss gemeldet warst. Bei vielen Hochschulen solltest du direkt zusätzlich eine PIN bekommen haben – dann brauchtest du weder Online-Ausweis noch Elster!
Bisherige Kommentare
1. Basti312 kommentierte am 13.09.2022 um 11:30:34 Uhr
Zwei Entlastungszahlungen
Fraglich ist doch auch, ob eine Abgrenzung zu den 300€ für Arbeitnehmer aus dem September 2022 (2. Entlastungspaket) stattfinden wird. Das wäre ja bürokratischer Irsinn, wenn geprüft werden müsste, ob die Studierenden vielleicht irgendwo jobben (es reicht ja ein 450€-Job) und somit der Anspruch auf die 200€ verfallen würde... Es bleibt spannend..
Ich habe gerade den Heizkostenzuschuss erhalten (als BAföG-Bezieher). Da wir aber auch gleichzeitig Wohngeld erhalten, muss ich den BAföG-Heizkostenzuschuss zurückzahlen. Nur an wen? Oder wird es verrechnet? Das weiß das Amt leider selber nicht...
2. Racso kommentierte am 22.09.2022 um 01:47:17 Uhr
Mit 300 Euro Bonus kompatibel
Laut einem Interview von Christian Lindner schließen die beiden Zuschüsse sich immerhin nicht aus.
3. Prima kommentierte am 23.09.2022 um 06:42:00 Uhr
EPP für Auslandsstudenten
Wie erhalten Auslandsstudenten die EPP? Wir sind davon doch auch betroffen. Darüber kann man gar nichts finden.
4. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.09.2022 um 10:00:40 Uhr
Zu den Fragen in den Kommentaren …
Grundsätzlich schließen sich Heizkostenzuschuss (1+2), die 200 € für Studis und die 300 € EPP für Lohnempfänger:innen (was auch Studis mit Mini- oder Werkstudentenjob sind) NICHT gegenseitig aus. Wer also nicht bei den Eltern gewohnt hat und sowohl im WiSe 21/22 als im WiSe 22/23 BAföG bekommt, 2022 gejobbt hat und eben auch reguläre:r Student:in war, kann alle diese Förderungen bekommen.
@Prima: Meinst Du mit Auslandsstudent Studierende aus Deutschland, die gerade im Ausland studieren? Oder umgekehrt Studierende aus dem Ausland, die in Deutschland studieren? Die 300 € Energiepreispauschale für Arbeitnehmer:innen ist nur möglich, wenn in Deutschland gearbeitet wird, was aber auch Studierende aus dem Ausland in gewissen Rahmen dürfen und dann auch Anspruch darauf hätten. Wenn die 200 € Pauschale für Studis gemeint sind: Da die Details da noch nicht klar sind, ist es schwierig, Voraussagen zu treffen.
5. CCSS kommentierte am 06.11.2022 um 13:36:15 Uhr
Verrechnung mit Studienbeitrag
Servus.
Ich zahle ca. 300€ / Semester an Studienbeiträgen - wieder fällig im Januar. Warum werden die 200€ Einmahlzahlung nicht damit verrechnet?
So wurde es ja mit dem 9€ Ticket ebenfalls gemacht.
6. Hometaper kommentierte am 18.11.2022 um 19:33:26 Uhr
Definition Auslandsstudent ?!
Die Frage nach der Definition "Auslandsstudent" hat noch eine weitere Dimension: Wer seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat, aber im nahegelegenen Ausland studiert (Frankreich, Österreich, etc.) scheint ebenfalls leer auszugehen.
7. Oli (Studis Online) kommentierte am 18.11.2022 um 21:42:13 Uhr
Re: Definition Auslandsstudent
Wer dauerhaft im Ausland studiert (also nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist), bekommt nichts. Das ist leider so – alles andere wäre allerdings auch noch komplizierter zu realisieren, als es so jetzt schon ist mit Antrag etc.
8. Tom kommentierte am 18.11.2022 um 22:02:15 Uhr
Enttäuschend
Also Bafög Empfänger kassieren doppelt ab, einmal 300 und einmal 200 Euro, und die, die kein Bafög bekommen werden mit 200€ abgespeist?! Wenn die Bafög Empfänger wenigsten nicht auch noch Anspruch auf die 200€ hätten. Das macht mich als nicht Bafög Empfänger schon ein bisschen sauer. Die Eltern zahlen sich dumm und dämlich und man steht am Ende trotzdem schlechter da. Was lernen wir daraus? Nicht arbeiten gehen, oder einen besch***** bezahlten Job nehmen, und das Amt kümmert sich. Dem Kind gehts besser. Mich ekelt diese Politik an. Wo ist das Leistungsprinzip geblieben? Sicher kann man sich die 300 Euro noch von den Eltern einklagen. Genau wie beim Unterhalt schön den Rechtsweg innerhalb der Familie öffnen. Sozialpolitik ist das mal gar nicht! Fernab dessen, dass sich nur wenige die Familie durch eine Klage zerstören werden. Die stehen dann ohne alles da und dürfen sehen wie sie über die Runden kommen. Das ist also der Dank der Gesellschaft für potentielle zukünftige spitzensteuersatz-Zahler. Abartig. 200€ sind ein Witz angesichts dessen, wie stark der Staat gerade an der Inflation mitverdient! Abschluss machen und auswandern.
9. leerkraft2003 kommentierte am 23.11.2022 um 12:55:43 Uhr
Was ist bei Exmatrikulation im Februar 2023?
Weiß jemand, ob man diese 200€ (nachträglich) ausgezahlt bekommt, wenn man sich im Februar bereits exmatrikuliert?
10. Japsis kommentierte am 01.12.2022 um 20:28:15 Uhr
Bafög Erhöhungen und KV Beitrage
So gut Bafög-Erhöhungen für diejenigen wahrscheinlich klingen, die sie bekommen, so sehr ärgert man sich wenn man keines bekommt sich aber z.B. wegen Überschreiten Altersgrenze für die Familienversicherung selbst versichern muss. Was nämlich weitgehend unbekannt ist, ist, dass studentische Krankenversicherungsbeiträge an die Höhe des Bafög gekoppelt sind und damit jede Bafög-Erhöhung durch diese Kopplung eine Erhöhung der KV-Beiträge nach sich zieht - auch wenn man eben kein Bafög bekommt. Meines Erachtens wäre es sinnvoll diese Kopplung rauszunehmen, da sonst mit den nachvollziehbar geforderten regelmäßigen Anpassungen des Bafög, KV-Beiträge für nicht-Bafäg-Bezieher, die sich selbst versichern müssen immer weiter steigen... und da man ja immer noch Vollzeit studiert, wo soll so viel Geld herkommen?
11. Nadine09 kommentierte am 01.12.2022 um 22:35:49 Uhr
Altersgrenze?
Weiß jemand, ob es eine Altersgrenze für die Beantragung als Student gibt?
12. Lisa kommentierte am 02.12.2022 um 16:31:48 Uhr
Auslandsstudierende
Ich kann mich Hometaper nur anschließen:
,,Definition Auslandsstudent ?!
Die Frage nach der Definition "Auslandsstudent" hat noch eine weitere Dimension: Wer seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat, aber im nahegelegenen Ausland studiert (Frankreich, Österreich, etc.) scheint ebenfalls leer auszugehen.''
Man wohnt in Deutschland und ist im Ausland eingeschrieben, ist also von den hohen Heizkosten betroffen und hat alle 4 Wochen Präsenzvorlesungen in Österreich. Als ob man von den Heizkosten nicht betroffen wäre- diese Politik macht mich einfach nur noch sauer.Aber welche die ein Auslandssemester machen- also wirklich nicht mal in Deutschland die Heizkosten haben- bekommen die 200€, da sie ja in Deutschland offiziell eingeschrieben sind.
Es wären ja nur zwei Nachweise hochzuladen: - Aufenthaltsbescheinigung/Wohnsitznachweis - Immatrikulationsbescheinigung Wieso sollte das mehr Aufwand sein, als bei den anderen, die diese Nachweise ja ebenfalls erbringen müssen?
Man fragt sich schon welche Gedanken sich Leute machen, die solche Regelungen beschließen?!
13. Jemand360 kommentierte am 02.12.2022 um 17:35:45 Uhr
Diskriminierung
Also ich wohne in Deutschland und studiere im Ausland, ich habe nur Prüfungen dort 2 mal pro Jahr. Aber ich zahle kein Strom oder Preise hier... diese Logik... und Diskriminierung...
14. Xamandax kommentierte am 02.01.2023 um 09:23:27 Uhr
Bafög
@Japsis
Bei der Krankenversicherung zählt Bafög nicht als Einkommen! Jährliche Erhöhung der Krankenkassenbeiträge ist fast normal und nicht nur bei den Studenten sondern gilt für alle. Aber ja ich finde es auch gemein, dass besonders ü30 Jährige keinen günstigen Studententarif bei der KV mehr erhalten. Es sollte zumindest unterschieden werden ob man Langzeitstudent ist oder erst mit zb 29 angefangen hat zu studieren. Oder gleich so geregelt werden, dass alle Studenten familienversichert bleiben unabhängig vom Alter (Träumen darf man ja)
Für Bafög Empfänger find ich es sehr gut, dass es mit der letzten Reform auch mehr Zuschuss für die KV bei ü30 Jährigen gibt. Vorher war das nicht der Fall und man kam mit den rund 90 euro bei einer KV von fast 200€ im Monat nicht weit.
Und für alle die sich über Bafög-Empfänger aufregen: Ja es ist ungerecht dass diese mehr Entlastungen bekommen. Aber es gibt auch einen Grund, warum einige Bafög erhalten und andere eben nicht. Und es hat eben nicht jeder eine gut verdiebende Familie oder ein gut gefülltes Bankkonto. Und sehr viele Bafögempfänger müsden trotzdem nebenher jobben, weil es eben trotzdem recht knapp werden kann. Bzw. die Zugangsvoraussetzungen wurden mittlerweile ja auch etwas angepasst. Und man muss sich bewusst sein, dass man einen Teil auch wieder zurückzahlen muss.
Ohne das Bafög hätte ich nicht anfangen können zu studieren. Und ich bin darüber sehr dankbar.
15. Fragesteller0815 kommentierte am 06.01.2023 um 13:26:05 Uhr
und Teilnehmer am Studienkolleg
Und sind Teilnehmer am Studienkolleg auch berechtigt?
16. Flums kommentierte am 28.01.2023 um 21:06:41 Uhr
@Xamandax
Erhielte zumindest jeder in der Erstausbildung Befindliche, der selbst bedürftig ist, dessen Eltern bedürftig oder gar nicht vorhanden sind und der nicht zumindest grob fahrlässig einen oder mehrere anspruchsschädliche Fehler gemacht hat, Ausbildungsförderung nach dem Bafög, stimmte ich zu. Leider gibt es einige, die durchs Raster fallen und trotz Erfüllung aller genannten Umstände keine Förderung erhalten. So manchem ohne Bafög geht es schlechter als vielen mit Bafög, selbst wenn die Eltern objektiv zu arm für Unterhalt sind.
17. ich_habs_so_satt kommentierte am 02.02.2023 um 16:36:29 Uhr
DIe Regierung ver****** uns doch
Erst kam Corona und jetzt die Inflation... ok... unvorgesehene Dinge passieren, aber warum zur Hölle fühlt sich keiner in der Gesellschaft für uns Studenten zuständig? Als Naturwissenschaftler, der einen großen Teil seines Studiums praktisch absolvieren muss und nicht nur von Zuhause online Vorlesungen und Serminare absolvieren kann, fühle ich mich einfach nurnoch ver******. Durch Corona konnten wir nicht in die Labore, wodurch sich unser Studium verzögert hat und auch jetzt noch ist es super schwierig Plätze für Laborpraktika zu finden, weil alles sich ja aufgestaut hat. Zuviele Studenten stehen zu wenig Laborarbeitsplätzen gegenüber. Wir bekommen aber auch nicht mehr Coronasemester auf die Regelstudienzeit angerechnet. Dementsprechend gibt es für viele Studenten auch nicht länger Bafög. Gleichzeitig wird alles teurer und die finanzielle Belastung steigt, sodass viele meiner Kommilitonen mittlerweile einen Teilzeit Job haben. Auch fliegen mittlerweile die ersten Studenten aus den Studentenwohnheimen raus, weil die Regelstudienzeit überschritten ist und die nächste Generation an Studenten nachdrängt. Mit studieren ist momentan nicht viel. Diejenigen die Ü25 werden dürfen dann noch monatlich ~120€ Krankenkasse drauf zahlen. Und die Regierung speißt uns mit 200€ ab ??? Ist das deren ernst ????
18. Dano kommentierte am 02.02.2023 um 19:54:25 Uhr
Wieso einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Der Weg der da jetzt für die Antragstellung genommen wird ist doch wieder unnötig kompliziert und ein riesiger bürokratischer Aufwand. Hätte nicht theorethisch ein Formular zum hochladen einer Immatrikulationsbescheinigung + Bankverbindung gereicht? Sprich ähnlich aufgebaut wie damals die Corona Nothilfe ?
19. Oli (Studis Online) kommentierte am 02.02.2023 um 19:54:25 Uhr
Re: Wieso einfach …
Einfach Immatrikulationsbescheinigung geht wirklich nicht. Denn die müsste dann einzeln angeschaut werden, sonst könnte man das extrem einfach fälschen. Wie man es dreht und wendet, einfach geht eine Auszahlung nicht.
Vielleicht hätte die Regierung Studierende lieber auf andere Weise entlasten sollen. Beispielsweise ein Semester gratis 49 € Ticket für alle Studis oder so.
20. Patrick Breyer kommentierte am 06.02.2023 um 16:14:08 Uhr
Lockangebot für die digitale Identität
Seit dem Update zur "Bund ID" ist die Katze also aus dem Sack:
Die 200 Euro sind ein Lockangebot, um die digitale Identität zu pushen (https://www.heise.de/news/EUid-EU-Rat-stimmt-fuer-Online-Ausweis-mit-eindeutigem-Personenkennzeichen-7368464.html).
Zuerst wurde diese bei Flüchtlingen ausgerollt (https://www.heise.de/hintergrund/Fluechtlingslager-auf-Blockchain-4177450.html) und nun bei Studenten - in beiden Fällen Menschen, die wenig bis gar kein Geld haben und für sich 200 Euro bereitwillig eine digitale Identität zulegen werden.
Unter dieser zentralen Personenkennziffer werden zukünftig sämtliche Informationen über einen Menschen gespeichert werden (https://www.heise.de/news/Personenkennziffer-Streit-ueber-Verknuepfung-von-Steuer-ID-und-IBAN-7451758.html) - Ausweis, Biometrie, Fingerabdrücke, Kontodaten, Patientenakte, Impfstatus, Führungszeugnis, Sozialkredit, ...
Der Mensch wird so zum gläsernen Bürger - mir graut nicht nur vor der totalen Überwachungsdystopie, auf die wir sehenden Auges zusteuern, sondern auch vor dem Zeitpunkt, an dem jemandes digitale Identität gehackt und im Internet verbreitet wird.
21. Martin2011 kommentierte am 06.02.2023 um 19:19:45 Uhr
Warum Schwer machen….
Jede Person hat eine Steuer-ID. Selbst meine 3-jährige Tochter. Dann die Schulbescheinigung, oder den Nachweis des Studiums hochladen. IBAN und fertig. Jede Steuer-ID kann somit nur 1x verwendet werden. Somit wird Missbrauch ausgeschlossen.
22. Alex03 kommentierte am 07.02.2023 um 17:45:45 Uhr
Re: Lockangebot für die digitale Identität
Danke für die Hintergrundinformationen. Ich verzichte auf das Geld. Kein Bock auf sowas: https://www.youtube.com/watch?v=XS5wKIt711k
23. FlyingDutchy kommentierte am 14.02.2023 um 09:28:50 Uhr
Grenzpendler und Deutsche Auslandstudenten
Und erneut wurden Deutsche Studenten die ins Ausland pendeln vergessen
24. Sue kommentierte am 15.02.2023 um 02:52:26 Uhr
Unnötig kompliziert
Es gibt auch Sonderlinge wie mich, die kein Smartphone haben und diesen Online-Ausweiszirkus schon rein technisch nicht umsetzen könnten. Hinzu kommt, dass mein Personalausweis vor 2017 ausgestellt wurde und keine Onlinefunktion hat (die ich auch gar nicht will).
Dieser Mist mit der in jedem zweiten Satz (auf der Website) betonten Online-Ausweisfunktion wirkt einfach nur fishy und unnötig kompliziert. Ich beantrage das Geld ohne diesen Käse oder gar nicht. Ganz unten im FAQ steht, dass man sich auch mit Passwort und Benutzernamen anmelden kann, also nehme ich diese Option.
25. Larsen1 kommentierte am 16.02.2023 um 10:44:41 Uhr
Bekommen Bafög-Empfänger also drei Zuschüsse?
Also Bafög-Empfänger (die nicht bei den Eltern wohnen etc) erhalten sicher die zwei Heizkostenzuschüsse, aber bzgl. der Energiepauschale, ist das nur für Nicht-Bafög-Empfänger oder irre ich mich da?
26. Oli (Studis Online) kommentierte am 16.02.2023 um 12:33:34 Uhr
Re: Bekommen Bafög-Empfänger drei Zuschüsse?
Ja. Die 200 € sind wirklich für alle in Deutschland lebenden und eingeschriebenen Studierenden. Es gibt keine Einschränkungen in Bezug auf andere Zuschüsse etc.
27. Sarahbln kommentierte am 15.03.2023 um 14:35:31 Uhr
Nullfunktion
Ich versuche jetzt seit fast 3 Stunden etwas zu beantragen und jedes mal funktioniert das Laden per Ausweis App nicht. Ging vorher alles reibungslos nur jetzt nicht. Auch per Elster Zertifikat ist ein Antrag momentan nicht möglich, da die Bund ID ab einem bestimmten Zeitpunkt die Übertragung abbricht.
28. Tirwi kommentierte am 15.03.2023 um 22:44:38 Uhr
Tirwi
Die zu erwartende Überlastung der Systeme. Besonders sicher sind die zudem auch nicht. Wer es also verschmerzen kann, sollte 3-4 Wochen verstreichen lassen, ist ja bis September Zeit für den Antrag. Zeitnahe Hilfe sollte es ja eh nie sein.
29. Eric kommentierte am 16.03.2023 um 21:42:51 Uhr
200 Euro Einmalzahlung erhalten
Habe die einmal Zahlung am 15.3 beantragt und am 16.3 schon auf mein Konto erhalten
30. Tobi kommentierte am 17.03.2023 um 09:20:06 Uhr
Das war ziemlich easy, solang man die ID und PIN..
..von der Hochschule seperat bekommen hat. Danach ist das ganze wirklich ein Kinderspiel. Der Antrag hat bei mir stolze (7!) Minuten gebraucht. In ein paar Tagen ist dann das Geld drauf. Die Daten, die verlangt werden sind auch dieselben Daten, die man im Bürgerbüro immer braucht bzgl. Verlängerung des Persos. Nix wirklich neues.
Allerdings denke ich, dass die Alternativen zur Verifizierung, sprich ELSTER & OnlineID beim Perso die etwas komplizierteren Strukturen sind und weitaus mehr Aufwand benötigen. Meine Uni war da zum Glück schnell und ich hatte meine AnmeldeID + PIN von der Hochschule nach einem Tag in meiner Mail. Mit den beiden wichtigsten Sachen ist der Antrag 0,0 Problem.
31. Selinaaaaa kommentierte am 17.03.2023 um 13:21:42 Uhr
Langzeitstudent Konsequenzen?
Sollte man das auch als Langzeitstudent beantragen? Kann man durch die offizielle Bekanntmachung beim Bund später Probleme bekommen, droht vlt sogar eine exmatrikulation, wenn es bekannt wird? Meine Uni hat keine Einschränkungen . Man darf solange studieren wie man möchte vom Bund her oder? Die Uni ist in NRW. Bin schwer krank geworden, war zwischenzeitlich viele Jahre nicht mehr in der Uni. Nun schreibe ich meine Abschlussarbeit.
32. Oli (Studis Online) kommentierte am 17.03.2023 um 13:24:29 Uhr
Re: Langzeitstudent Konsequenzen?
Der Bund hat in Sachen Hochschulen sowieso nichts zu sagen, insofern sind alle Regelungen in Bezug auf die Studiendauer Sache des Landes bzw. im Detail dann der Hochschule. Schon allein deshalb brauchst Du Dir in der Sache keine Sorgen zu machen und kannst die 200 € beantragen.
34. Littlegirl kommentierte am 18.03.2023 um 14:25:20 Uhr
Berufstätig und Student
Nochmal für mich zum Verständnis: Ich bin Vollzeit Berufstätig ( habe daher die 300 Euro im September bekommen) und studiere mittels Fernstudium und nun stehen wir trotz dessen die 200 Euro zu?
35. Oli (Studis Online) kommentierte am 19.03.2023 um 17:35:03 Uhr
Re: Berufstätig und Student
Ja, die 200 € gibt es für alle, die am 1. Dezember 2022 als Student:in an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren und die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Es spielt keine Rolle, ob und wenn ja welche anderen Zuschüsse schon erhalten wurden.
36. Tabinski kommentierte am 21.03.2023 um 10:44:24 Uhr
Iban zahlendreher nun kümmert sich keiner
Eine Sache muss ich mal rauslassen.. Ich bin doch wohl nicht die einzige, die sich in der iban vertippt hat. Nun ich habe dort angerufen weil mein Antrag trotzdem bewilligt wurde. Sagen sie mir sie können nichts machen… Das Geld wurde schon überwiesen und legen auf. Ich bei der Bank angerufen und selbst dorthin Geld überwiesen, Konto existiert nicht, Geld kam wieder zurück. Nun kann mir doch keiner erzählen, dass ich nun kein Geld mehr bekomme??? Die nette Dame am Telefon behauptete dies nämlich und sagte zu mir ich habe Pech gehabt.
37. Nick the Name kommentierte am 21.03.2023 um 11:05:12 Uhr
Keine Einmalzahlung bei ausländischer Uni in D?
Hallo, ich bin Deutscher, wohne in Deutschland und studiere an einer amerikanischen Uni in Deutschland. Deren Studiengänge sind in Deutschland akkreditiert. Die Uni hat mir heute allerdings mitgeteilt, dass die Einmalzahlung leider nur Studierenden an deutschen Unis gewährt wird. Kann das sein? Unglaublich ...
38. Oli (Studis Online) kommentierte am 21.03.2023 um 11:22:19 Uhr
Re: Iban zahlendreher nun kümmert sich keiner
Die IBAN enthält zwei Prüfziffern, es ist ziemlich schwierig durch einen Dreher eine gültige IBAN hinzubekommen. Du hattest da offenbar großes Pech.
Du solltest dein Anliegen per Mailformular unten auf https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/kontakt an die senden. Speichere deinen Text und mache einen Screenshot nach Absenden.
39. Oli (Studis Online) kommentierte am 21.03.2023 um 11:30:45 Uhr
Re: Keine Einmalzahlung bei ausländ. Uni in D
Die Regelungen zu den 200 € orientieren sich an den BAföG-Regelungen. Die umfassen keine ausländischen Hochschulen in Deutschland, sondern nur solche, die nach deutschem Recht zugelassen sind (also deutsche staatliche Hochschulen und private bzw. kirchliche, die nach deutschem Recht zugelassen sind, also als Aufsichtsbehörde ein Wissenschaftsministerium ihres Sitzbundeslandes haben). Kann also wirklich sein, dass Du leer ausgehst.
40. Tabinski kommentierte am 21.03.2023 um 14:51:20 Uhr
@oli iban war nicht gültig
Ne die IBAN war gar nicht gültig das Konto mit der iban existiert nicht… hab ja versucht dorthin zu überweisen jedoch kam mein Geld wieder zurück mit dem Betreff die iban existiert nicht. Die bei der Stelle sagen jedoch Pech gehabt interessiert uns nicht hättest du halt besser aufgepasst…
43. Oli (Studis Online) kommentierte am 21.03.2023 um 15:44:08 Uhr
@Tabinski iban war nicht gültig
Die IBAN kann gültig (in Bezug auf ihren Prüfcode) sein, aber dennoch nicht existieren. Dann kann man das auch nicht vorab abfangen, sondern merkt das erst dadurch, dass die reale Überweisung fehlschlägt. Wenn das so ist, bekommt der Bund ja das Geld zurück – und es sollte eigentlich möglich sein, es Dir doch auszuzahlen. Nur wenn man es schaffen würde, versehentlich eine andere, gültig UND auch real in Benutzung befindliche IBAN einzugeben, könnte man vom Bund nichts mehr wollen. Also: Wende Dich schriftlich (wie oben beschrieben) nochmals an einmalzahlung200.de
44. Neo kommentierte am 21.03.2023 um 15:46:04 Uhr
Wer genau zahlt das Geld aus?
Hallo,
ich bekomme SGBXII und meine Sachbearbeiterin weiß nichts davon dass ich studiere.
Ich habe das Studium angefangen, weil der Berater für Menschen mit Behinderung an der Uni mir dazu geraten hat und gesagt hat, dass ich es doch einfach nicht mitteilen muss.
Leider weiß ich jetzt nicht, ob durch die Beantragung der 200 euro, doch was zu meiner Sachbearbeiterin durchkommt.
Im Netz konnte ich leider nichts genaueres darüber finden, nur dass die Länder zuständig sind.
45. Neo kommentierte am 21.03.2023 um 15:51:26 Uhr
Wer genau zahlt das Geld aus?
Hallo,
ich bekomme SGBXII und meine Sachbearbeiterin weiß nichts davon dass ich studiere.
Ich habe das Studium angefangen, weil der Berater für Menschen mit Behinderung an der Uni mir dazu geraten hat und gesagt hat, dass ich es doch einfach nicht mitteilen muss.
Leider weiß ich jetzt nicht, ob durch die Beantragung der 200 euro, doch was zu meiner Sachbearbeiterin durchkommt.
Im Netz konnte ich leider nichts genaueres darüber finden, nur dass die Länder zuständig sind.
46. Marc kommentierte am 01.04.2023 um 21:14:21 Uhr
Finger weg - die 200 Euro sind eine Falle!
https://netzpolitik.org/2023/einmalzahlung-an-studierende-verpflichtung-zur-bundid
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