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27. BAföG-Änderungsgesetz tritt in Kraft!: BAföG-Verbesserungen 2022
Das 27. BAföG-Änderungsgesetz wurde am 21.7.22 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist somit planmäßig in Kraft. Zum Wintersemester 22/23 steigen die Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20,75% steigen, die Bedarfssätze leider nur um 5,75% (Mietzuschlag >10%). Dazu kommt die Erhöhung der Altersgrenze auf 45 und des Vermögensfreibetrags auf 15.000 € (für alle unter 30) bzw. 45.000 € ab 30 Jahre.
Bisherige Kommentare
1. Jane kommentierte am 08.03.2022 um 11:01:38 Uhr
Wo ist der Punkt mit dem Studienwechsel?
Aktuell verfällt der Anspruch auf BaFöG wenn man nach dem 2. Fachsemester den Studiengang wechselt. In der Schule wird man aber nicht gezielt auf eine Richtung in die man sich bewegen will - geschweige denn für die Uni an sich, vorbereitet. Man schaue sich Statistiken an WIE VIELE Student:innen den Studiengang wechseln. Oft sind die ersten zwei Semester Eingewöhnungsphase "Mal schauen was das wird..." oder "Das passt schon..." und dann stellt man doch im 3. Semester oder später fest, dass das Studium gar nicht zu einem selbst passt. Schwupps, ist der Anspruch auf Geld weg und man steht dumm da und dann liegen da Millionen in irgendwelchen Fonds die nicht verteilt werden trotz "steigender Beiträge", da sollte man sich vielleicht mal WIRKLICH fragen, WO das eigentliche Problem - neben veralteten bürokratischen Methoden, liegt. Aber den Punkt beachtet mal wieder keiner.
2. Donald Duck kommentierte am 09.03.2022 um 11:31:49 Uhr
Richtigstellung
@ Jane
"Aktuell verfällt der Anspruch auf BaFöG wenn man nach dem 2. Fachsemester den Studiengang wechselt. ... Aber den Punkt beachtet mal wieder keiner."
Wenn jemand etwas nicht beachtet, dann bist Du das:
Schon bisher ist es möglich, bei einem "wichtigen Grund" nach drei Semestern das Fach zu wechseln, ab vier Semestern ist der Fachwechsel nicht ausgeschlossen, erfordert aber einen "unabweisbaren Grund". Bei einem ersten Wechsel nach spätestens zwei Semestern sollen die Ämter sogar ohne Nachfragen davon ausgehen, dass ein "wichtiger" Grund vorgelegen hat.
Steht in § 7 Abs.3 BAföG, dessen Lektüre Dir dringend empfohlen wird.
Bis dahin höre bitte auf, die Leser durch unwahre Behauptungen zu verunsichern.
3. Flums kommentierte am 16.03.2022 um 00:57:37 Uhr
Mangelhafte BAföG-Reform
Nun tun wir aber mal nicht so, als würde das BAföG auf Einzelfälle Rücksicht nehmen...
Ich werde dann zum Wintersemester mein Arbeitsverhältnis ändern, damit ich nicht NOCH mehr für die Krankenversicherung aufbringen muss. Vollwaise, vermögenslos, einkommensarm trotz Teilzeitnebenjobs und schwerbehindert, aber nicht mal für die Dauer der Regelstudienzeit BAföG erhalten - und mit jeder lustigen BAföG-Erhöhung wieder mehr für die KV zahlen und keine Rundfunkbefreiung erhalten. Irgendwo ist auch mal gut.
4. Mkiri kommentierte am 17.03.2022 um 05:34:50 Uhr
Auslandsbafög Entwurf 2022
Hallo !
nach dem Neuen Entwurf gilt das man, das Studium im außer europäischen Ausland absolvieren könnte und dann auch 1 Jahr Bafög beziehen kann (z.B fürs Master). Mein Frage ist ob da schon bekannt wird ob dies umgesetzt wird und wenn ja dann wann ?
Liebe Grüße !
5. Benjo123 kommentierte am 23.03.2022 um 21:52:58 Uhr
minijob Freibetrag
Wie steht es denn um den Freibetrag für Nebenverdienste. Aktuell darf man ja 5400€/Jahr bzw 450€im Monat dazu verdienen. Wenn nun der Minijob auf 520€ erhöhrt wird, steigt dann auch der Freibetrag für die Nebeneinkünfte? Ich konnte dazu leider bisher nichts finden. Vielen Dank im Voraus
6. huba kommentierte am 24.03.2022 um 17:01:30 Uhr
Ja, wird nachvollzogen
Der Freibetrag in § 23 steigt ja von 290 auf 350 Euro. Dadurch bleibt dann auch ein 520 Euro Job anrechnungsfrei. Der Grenzwert beim Einkommen des BAföG ist allerdings nicht an die "Minijob Grenze" gebunden, sondern ist immer Folge einer Gesetzesänderung Die Minijob Grenze wird aber künftig kein unveränderlicher Wert mehr sein, sondern mit dem Mindestlohngesetz gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob Grenze. Daher ist künftig häufiger damit zu rechenen, dass Minijob Grenze und BAföG Einkommensgrenzwert auseinander laufen.
7. Bafög24 kommentierte am 27.03.2022 um 12:32:59 Uhr
Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung
Hallo, vielen Dank für den Artikel und die darin erhaltenen brandneuen Informationen. Ich bin der Meinung, dass es mit dieser Reform mit dem Bafög-Thema in die richtige Richtung geht. Eine Frage habe ich allerdings: In 2. werden die Freibeträge erklärt. Es wird erklärt, dass diese um 20% steigen. Bei einem Einkommen von bisher 2000€ netto wird dies erhöht auf 2400€ netto und man bekommt noch den Höchstbetrag. Handelt es sich hier um die Einkunft von der Mutter und Vater getrennt oder von beiden Elternteilen zusammengerechnet? Vielen Dank
8. Oli (Studis Online) kommentierte am 27.03.2022 um 16:10:42 Uhr
@ Bafög24
Die 2000 € (bisher) bzw. 2400 € (zukünftig) sind der Freibetrag auf das gesamte Einkommen der verheirateten Eltern. Sind sie geschieden (oder getrennt lebend oder nie verheiratet), so gibt es 1330 € (bisher) bzw. 1600 € (künftig) pro Person. Insgesamt also deutlich mehr – aber es ist ja auch teurer, getrennt zu leben.
9. Bafög24 kommentierte am 27.03.2022 um 16:46:08 Uhr
Vorlage oder Beschluss?
Liebes Studies-Online-Team, danke für die sehr schnelle Antwort:) Eine Frage hätte ich noch: Sind die im Text enthaltenen Informationen schon beschlossen wurden oder handelt es sich noch um eine Vorlage zum Beschluss? Beste Grüße
10. Oli (Studis Online) kommentierte am 28.03.2022 um 09:02:15 Uhr
@BAföG24
Ganz oben hier im Artikel steht immer der Stand. Noch ist es ein Entwurf, der noch durch den Bundestag muss.
11. Uwe kommentierte am 29.03.2022 um 15:29:38 Uhr
Anpassung Altersgrenze auch für KV-Beiträge?
Hallo Studis-Online Team, vielen Dank für die Zusammenfassung. Ist jetzt schon bekannst, ob man zukünftig ebenfalls bis 45 Jahre einen vergünstigten Krankenkassenbeitrag (Studententarif) erhalten wird, oder ob man sich, wie bisher, ab dem 30. Lebensjahr zu deutlich höheren Kosten selbst freiwillig krankenversichern muss?
Beste Grüße Uwe
12. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.03.2022 um 16:40:34 Uhr
@Anpassung Altersgrenze auch für KV-Beiträge?
Nein, da gibt es keine Anpassung. Im BAföG ist für die Betroffenen über 30 ein erhöhter Zuschlag für die KV/PV vorgesehen, der das ausgleicht. Nützt natürlich allen anderen nichts, aber zeigt, dass an eine grundsätzliche Änderung da nicht gedacht wird.
13. Bafögbeziejer kommentierte am 07.04.2022 um 05:53:42 Uhr
Freibeträge
Sind die 45.000 Freibetrag jetzt auch gesetzlich abgesegnet?
15. Sirko kommentierte am 10.04.2022 um 08:22:27 Uhr
Höchstalter auch für Schüler - BAföG?
Moin,
des Nachts, während ich mal wieder wach liege und mir den Kopf über die eigene Zukunft zerbreche, bin ich zufällig auf eure Seite gestoßen, und kann den Augen ob dieses Entwurfes kaum trauen: Altersgrenze- auch tatsächlich drastisch- hochgesetzt, wow! Nachdem ich selbst mit mittlerer Reife abgegangen und zwei Berufsausbildungen gemacht habe, hole ich seit letztem Jahr mein Abi berufsbegleitend an der Abendschule nach. Ich habe das Gefühl, mit mehr Zeit (momentan habe ich neben 9h Arbeit+Fahrtweg täglich 4h Schule+Fahrtweg) unter der Woche schulisch mehr leisten zu können, hätte, gerade bezüglich der zu leistenden Miete jedoch Bedenken, ohne Nebenunterstützung mit den Stunden hinunter zu gehen.
Könnt ihr mir beantworten, ob es sich bei diesem Entwurf ausschließlich um BAföG bezüglich eines Studiums handelt oder spielt es auch in Belange des Schüler - BAföGs mit hinein? Danke für eure Antwort! S.
16. Oli (Studis Online) kommentierte am 10.04.2022 um 11:09:33 Uhr
Re: Höchstalter auch für Schüler - BAföG?
Natürlich gibt es diverse Details, bei denen zwischen Schüler- und Studierenden im BAföG unterschieden werden muss (leider vor allem bei der Höhe der Bedarfssätze). Aber die Altersgrenze ist eine allgemeine, genau so wie die Vermögensgrenze oder die Freibeträge auf das Elterneinkommen (wobei letztere bei über Start über 30 ja sowieso keine Rolle spielen, da es dann elternunabhängiges BAföG gibt).
17. ،Ana kommentierte am 13.04.2022 um 06:45:04 Uhr
Bäfog
Hallo, Der Alter der person stiegt auf 45 Jahre auch für Azubi? Danke
18. Mona B. kommentierte am 18.04.2022 um 18:25:20 Uhr
Wann wird dieser Entwurf beschlossen?
Wann kann man mit Neuigkeiten bezüglich dieses Gesetzesentwurfs rechnen? Gibt es dafür ein Datum? Und gelten die neuen Bestimmungen dann ab September?
19. Oli (Studis Online) kommentierte am 19.04.2022 um 12:05:55 Uhr
@Ana
Bezüglich der Altersgrenze: Die Altersgrenze von gilt für das BAföG allgemein. Als klassisches Azubi in einem Betrieb kann man aber gar kein BAföG bekommen, sondern BAB. Für das wiederum gibt es meiner Kenntnis gar keine Altersgrenze (aber die Einschränkung, dass – bis auf sehr wenige Ausnahmen – wirklich nur eine erste Berufsausbildung gefördert werden kann).
20. Oli (Studis Online) kommentierte am 19.04.2022 um 12:10:33 Uhr
Re: Wann wird dieser Entwurf beschlossen?
Ich habe oben nach dem Bild genauere Infos zum weiteren Zeitplan eingefügt. Endgültig beschlossen wird das ganze wohl erst im Juli sein, der Zeitplan ist durchaus knapp.
21. L30 kommentierte am 21.04.2022 um 06:27:16 Uhr
Elternunabhängiges Bafög
Hallo! Wenn das beschlossen wird, gilt das dann für elternunabhängiges Bafög? Ich hab nämlich erst eine Ausbildung gemacht und bin jetzt schon 30. Kann man trotz noch nicht verabschiedetem Gesetz schon eine Berechnung durchführen lassen? Danke!
22. Oli (Studis Online) kommentierte am 21.04.2022 um 16:03:27 Uhr
Re: Elternunabhängiges Bafög
Die Altersgrenze wird global auf 45 hochgesetzt. Alle, die mit 30 oder später eine BAföG-förderungsfähige Ausbildung beginnen und persönlich auch noch Anspruch auf BAföG haben, werden das elternunabhängig bekommen. Unser BAföG-Rechner erlaubt schon eine Berechnung mit den künftigen BAföG-Sätzen. Einfach bei „Beginn Bewilligungszeitraum“ VORSCHAU wählen (sobald das Gesetz endgültig verabschiedet ist, werden wieder ganz normal die Monate dastehen und bei Beginn ab 8/2022 dann die neuen Sätze angewandt).
23. TinaDe kommentierte am 22.04.2022 um 11:55:12 Uhr
Wie ist es bei Antragstellung vor August
Guten Tag, ich wollte mal nachfragen wie es sich bei Leuten verhält die im Mai (oder vor August) ihren Folgeantrag (Schüler-Bafög) stellen aber der neue Bewilligungszeitraum für den Antrag im August beginnt? Bleibt die neue Gesetzgebung für Antragsteller vor August unberücksichtigt?
24. Oli (Studis Online) kommentierte am 22.04.2022 um 12:46:45 Uhr
Re: Wie ist es bei Antragstellung vor August
Je später das Gesetz endgültig verabschiedet wird, desto eher kann es passieren, dass zunächst noch nach dem vorher gültigen Gesetz berechnet und ausgezahlt wird. Das wird dann aber in jedem Fall korrigiert. D.h. wenn das Gesetz durchkommt, werden alle, deren Bewilligungszeit im August oder später beginnt, auch nach dem neuen Gesetz behandelt. Nur vielleicht mit etwas Verzögerung. Und für alle, deren BWZ vor August begann, aber über Oktober hinausreicht, wird die Höhe für Oktober ff. nach dem neuen Gesetz berechnet.
25. aurora030 kommentierte am 24.04.2022 um 12:22:21 Uhr
Beratung zu komplizierten Verhältnissen
Wo kann man sich gut beraten lassen ob eventuell ein Anspruch auf Bafög trotz Studienwechsel in der Vergangenheit vorliegt?
26. Uwe kommentierte am 02.05.2022 um 10:54:16 Uhr
Freibeträge
Laut Gesetztesentwurf soll der anrechnungsfreie Betrag auf bis zu 520€ pro Monat steigen. Liege ich richtig, dass diese Freibetrag z.B. auch für Stipendien gelten würde, wenn diese aus nicht öffentlichen Mitteln finanziert werden?
27. Juli kommentierte am 04.05.2022 um 14:55:17 Uhr
Veränderung für aktuelle Bewilliungszeiträume?
Hallo,
wenn das Gesetz tatsächlich zum 01. August gelten sollte, gilt dann auch für die letzten Monate im aktuellen BWZ bereits ein erhöhter Freibetrag für eigenes Einkommen?
Viele Grüße
28. Oli (Studis Online) kommentierte am 04.05.2022 um 17:47:26 Uhr
Re: Veränderung für akt. Bewilliungszeiträume
Für Bewilligungszeiträume, die vor August 2022 begonnen haben, gilt das erst ab Oktober.
29. Papinski kommentierte am 04.05.2022 um 18:47:34 Uhr
Frage zu Zahlungen rückwirkend
Ich bin aktuell im 4. Mastersemester. Im Bachelor war ich noch Bafög berechtigt, im Master nicht mehr wegen der Altersgrenze, den Master habe ich mir selbst finanziert. Mit den Änderungen wäre ich dann aber wieder berechtigt. Gibt es Bestimmungen bezüglich rückwirkenden Zahlungen? Eventuell werde ich den Master auch um ein Semester verlängern, daher sind die Änderungen für mich sehr relevant. Vielen Dank!
30. Mai kommentierte am 25.05.2022 um 19:29:58 Uhr
Wegfall des Schriftformerfordernisses
Auf eine aus meiner Sicht längst überfällige Modernisierung wird hier im Artikel gar nicht eingegangen: Nämlich die Eröffnung einer rein digitalen Antragsmöglichkeit! Endlich ist man auch beim Bafög im 21. Jahrhundert angekommen ...
31. AMS kommentierte am 29.05.2022 um 20:50:30 Uhr
Altersgrenze Kinderzuschlag
Meine Töchter sind 13 und 15 Jahre alt. Ich bin 35 und studiere im Master. Ich erhalte Bafög und einen Kinderbetreuungszuschlag für meine jüngere Tochter. Erhalte ich ab Herbst 2022 auch für meine ältere Tochter einen Zuschlag. Da die Altersgrenze für Bafög auf 45 gestiegen ist, muss man doch davon ausgehen, dass auch eigene Kinder über 14 vorhanden sind. Leider kosten diese ja nicht weniger, wenn sie älter werden. Bis 18 Jahre wäre doch dann angebracht denke ich.... Aber vielleicht ist das ja schon?
32. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.05.2022 um 14:54:18 Uhr
@Altersgrenze Kinderzuschlag
Laut BAföG handelt es sich um einen „Kinderbetreuungszuschlag“. Es ist also ein Zuschlag, damit Studierende etwas Geld für die Betreuung der Kinder durch Dritte haben, nicht dafür, dass Kinder an sich kosten. Und da wird „natürlich“ auch in Zukunft angenommen, dass Kinder über 14 derartiges nicht mehr brauchen. Die Altersgrenze ändert sich also nicht.
33. Studi97748 kommentierte am 31.05.2022 um 18:04:01 Uhr
Änderungen des Bafögs
Ich habe mal eine Frage,
wenn anscheinend ab August die Änderungen in Kraft treten und diese dann für das WiSe 22/23 zählen, so sollten diese in der Theorie auch für den kommenden Bewilligungszeitraum (bei mir 10/22 bis 09/23) gelten.. allerdings wurde mein Bafög für den kommenden Bewilligungszeitraum mit den aktuellen Baföggrenzen errechnet..kann ich einen neuen Antrag stellen, sobald die Änderung in Kraft getreten sind? Weil das einiges ausmacht bei mir.
Danke
34. ddr94 kommentierte am 05.06.2022 um 13:54:43 Uhr
Einkommensfreibetrag bei Bafög-Rückzahlung
Ich habe eine Frage zum o. g. Thema. Leider habe ich keine Gesetzesänderung diesbezüglich gefunden. Ist der Einkommensfreibetrag (momentan in Höhe von 1330 € netto) bei der Rückzahlung nicht angerührt worden? Es wäre bei der derzeitigen Inflationsrate gar nicht so schlecht, diesen auch anzupassen ...
35. gerolino kommentierte am 07.06.2022 um 10:17:24 Uhr
Änderung HInzuverdienst von 290 auf 330
Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (02.05) soll der Hinzuverdienst von 290 auf 330 angehoben werden. Vielleicht wollt ihr das oben als eigenen Punkt noch ergänzen, da es ja doch recht relevant für viele ist:) LG
36. JuTwo kommentierte am 09.06.2022 um 15:39:27 Uhr
Wann tritt es in kraft und 2. Bildungsweg?
Hallo, wann genau trott es denn in Kraft und gillt das alles auch für den 2. Bildungsweg? Also Abitur am Kolleg?
37. Oli (Studis Online) kommentierte am 09.06.2022 um 15:42:54 Uhr
@Änderung HInzuverdienst von 290 auf 330
Ja, der Freibetrag wird erhöht. Für die meisten ist entscheidend, dass dadurch (zusammen mit Werbungskosten und Sozialpauschale) weiterhin ein Minijob von dann (ab Oktober) bis 520 € anrechnungsfrei bleibt. Das ist ja im Artikel auch erwähnt. Die Details arbeiten wir dann demnächst in die entsprechenden Detailartikel ein.
38. Oli (Studis Online) kommentierte am 09.06.2022 um 15:48:41 Uhr
@Wann tritt es in kraft und 2. Bildungsweg?
Wenn der Bundestag wie geplant am 24. Juni in zweiter+dritter Lesung zustimmt, werden die Änderungen (außer diejenigen, die außerhalb des 27. Änderungsgesetzes geregelt werden) zum 1. August 2022 in Kraft treten, auf jeden Fall für Bewilligungszeiträume, die dann oder später beginnen. Bei schon vorher begonnenen BAföG-Bewilligungszeiträumen treten alle Regelungen erst ab 1. Oktober 2022 ein. Die Änderungen gelten im Grunde für alle BAföG-förderungsfähigen Ausbildungen. D.h. auch für den Besuch eines Abendgymnasiums würde es künftig noch BAföG geben, sofern man zu Beginn des Abendgymnasiums noch nicht 45 war.
39. Felix0815 kommentierte am 24.06.2022 um 11:53:21 Uhr
Gilt die neue Altersgrenze auch für akt.Studis?
Moin,
Nach Auskunft der BAföG-Beratungsstelle soll die Altersanhebung nur für „neue“ Studenten greifen. Kurz zu mir: 33, 2.Sem. und Studium über meinen bereits absolvierten staatl. gepr. Techniker. Bisher war ich eben nicht berechtigt BaFöG zu beziehen. Hat die Beratungsstelle in diesem Punkt nun recht oder darf ich mir Hoffnungen machen. Vielen Dank für eure Antworten. Beste Grüße Felix
40. Oli (Studis Online) kommentierte am 24.06.2022 um 13:01:26 Uhr
@Gilt die neue Altersgrenze auch für akt.Studis?
Die Änderung macht da keine Einschränkungen. Von daher: Ab August 2022 sollte Dir BAföG offenstehen (außer irgendetwas anderes als Dein Alter spräche doch dagegen – kann ich ja nun aus der Ferne nicht wissen). Am besten direkt am 1. August Antrag einreichen :)
41. Mari kommentierte am 25.06.2022 um 17:47:06 Uhr
Erhöhungen auch für Auslandsbafög ?
werden auch die Beiträge fürs Auslandsbafög angepasst ? (wäre für mich gut, da ich allen Ernstes für mein Auslandssemester in Chicago satte 400 Euro bekomme :D Danke für gar nichts, Bafög <3 ).
42. BahFöG22 kommentierte am 26.06.2022 um 15:38:14 Uhr
Laufender Bewilligungszeitraum
Hey, mein Bewilligungszeitraum ist von 04/22-03/23. Heißt, von den Reformen habe ich bis zum nächsten Antrag keine Vorteile oder wird das automatisch neu angepasst?
43. Oli (Studis online) kommentierte am 27.06.2022 um 10:31:19 Uhr
@Erhöhungen auch für Auslandsbafög ?
Die Beträge fürs Auslands-BAföG sind ja (bis auf die Sondersachen für Reisekosten, Studiengebühren, Auslands-KV und länderspezifischer Zuschlag – sofern es diesen im konkreten Land überhaupt gibt) dieselben wie im Inland. Also steigen natürlich auch die Beträge für das Auslandsbafög.
44. Oli (Studis online) kommentierte am 27.06.2022 um 10:32:59 Uhr
@Laufender Bewilligungszeitraum
Das wird automatisch angepasst. Wobei dann nicht zu August, sondern zu Oktober 2022. Also musst du noch etwas Geduld haben, erfahrungsgemäß kann das auch bis in den November dauern, bis das wirklich alles angepasst wurde. Dann gibt es halt einen Batzen Geld rückwirkend.
45. Maja kommentierte am 28.06.2022 um 17:03:12 Uhr
Wann den Antrag stellen ?
Nach der Bafög-Reform wäre ich mit den neuen Regelungen nun Bafög-berechtigt .
Könnte ich jetzt schon einen neuen Antrag für das kommende Wintersemester zu machen ?
Oder verarbeiten es die Behörden momentan noch nach den aktuell-geltenden Regelungen obwohl der Bewilligungszeitraum im Zeitraum der neuen Regelungen wäre ?
46. detten183 kommentierte am 28.06.2022 um 21:16:59 Uhr
Welches BaföG-Gesetz für WiSe bei Antrag im Juli
Ich gehe September 22 zum Auslandssemester in die Schweiz,wo das Studium teurer ist als hier. Deshalb werde ich vorher jobben u. das Vermögen ist dann evtl. etwas ÜBER der aktuellen Vermögensgrenze 8200 € (ab August = Grenze 15.000 €) . Ich möchte so schnell wie möglich einen Bafög-Antrag stellen. Auch wenn das neue Gesetz erst ab August gültig ist: Könnte ich den Antrag ohne Anrechnung von Vermögen schon im JULI stellen oder macht es Sinn, das BaföG deshalb erst im AUGUST zu beantragen ?
Bei der Höhe des Vermögens ist ja immer der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend ! Wenn ich den BaföG-Antrag fürs WiSe bereits im Juli stelle, gelten dann noch die jetzigen Vermögensgrenzen (d.h. fürs WiSe wird mir alles angerechnet, was über der grenze von 8200 Euro liegt) ? Oder werden unabhängig vom Antragsdatum fürs WiSe immer die neuen Regelungen (Grenze 15.000) berücksichtigt = für Bewilligungszeitraum 9/22-2/23 keine Anrechnung, auch wenn mein Vermögen im Juli über 8200 € wäre ?.
47. Oli (Studis Online) kommentierte am 29.06.2022 um 22:40:48 Uhr
@Wann den Antrag stellen ?
Auch wenn alle, die durch die Änderungen erstmalig oder wieder BAföG-berechtigt sind, es wohl kaum abwarten können: Noch hat es keinen wirklichen Sinn, einen Antrag zu stellen. Auch wenn das Gesetz durch den Bundestag beschlossen wurde, dauert es noch einige Zeit, bis der Bundespräsident unterschreibt und das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Erst dann ist hochoffiziell. Und selbst dann werden viele Ämter wohl erstmal noch auf ergänzende Erläuterungen warten. Also noch mindestens bis Mitte Juli warten. (Unverbindliche Empfehlung :)
48. Oli (Studis Online) kommentierte am 29.06.2022 um 22:44:31 Uhr
@Welches BaföG-Gesetz für WiSe bei Antr. im Juli
Wenn der Bewilligungszeitraum im August 2022 oder später beginnt, gilt das neue Gesetz. Der Zeitpunkt der Antragstellung spielt da keine Rolle – der bestimmt nur, vom welchem Datum das Vermögen berücksichtigt wird.
49. Hulli Bulli kommentierte am 06.07.2022 um 16:00:35 Uhr
Vermögensgrenze
Hallo, bisher lag der Freibetrag auf Vermögen bei 8200 €. Für Auszubildende mit Kinder lag er je Kind um 2300 € höher. Bei den neuen Freibeträgen wird immer von 15.000 € für unter 30 jährige und 45.000 € für ab 30 jährige gesprochen. Kann mir jemand sagen wie es sich für Auszubildende mit Kindern verhält? Liegt der Freibetrag dann auch höher?
50. Oli (Studis Online) kommentierte am 11.07.2022 um 14:18:19 Uhr
Re: Vermögensgrenze
Die 15.000 bzw. 45.000 € gibt es für alle Auszubildende. Wer noch Kinder hat, bekommt für diese – unverändert wie bisher – pro Kind zusätzlich 2.300 € mehr Freibetrag.
51. Kyaii kommentierte am 11.07.2022 um 17:11:05 Uhr
Vermögensgrenze Alter
Ich habe heute mit dem BAföG Amt telefoniert und mir wurde gesagt, dass wenn man schon BAföG bezieht und über 30 ist, dann trotzdem die Vermögensgrenze von 15.000€ gilt und nicht von 45.000€, da immer das Alter berücksichtigt wird, welches man hatte als man das erste Mal BAföG beantragt hat. Damals war ich 29.
Kann jemand die Aussage bestätigen?
52. Oli (Studis Online) kommentierte am 11.07.2022 um 18:07:28 Uhr
Re: Vermögensgrenze Alter
Die Änderung (zwei verschiedene Vermögensfreibeträge) wurde in letzter Minute in das Gesetz eingefügt. So wie es gemacht wurde, lautet der Passus nun insgesamt (https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-gesetz/29.php)
„(1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei 1. für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 15 000 Euro, für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, 45 000 Euro, 2. für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 2.300 Euro, 3. für jedes Kind des Auszubildenden 2.300 Euro.
Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.“
Und da Satz 2 nun mal „Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.“ lautet, muss das eigentlich auch für die Altersgrenze gelten. Es zählt also das Alter, dass Du bei der jeweiligen Antragstellung hast. Bei einem Folgeantrag also das Alter bei Stellung des Folgeantrags und NICHT das Alter bei Erstantrag!
53. Oli kommentierte am 18.07.2022 um 20:06:19 Uhr
Aufstiegsbafög
Hallo, gibt es irgendwelche Pläne das Aufstiegsbafög an die neue Situation anzupassen? Das normale Bafög ist ja eine ganz andere Schiene. Ich mache gerade eine schulische Erzieherausbildung.
54. Oli (Studis Online) kommentierte am 20.07.2022 um 18:26:27 Uhr
Re: Aufstiegsbafög
Das Aufstiegsbafög hat ja schon die hohe Vermögensgrenze von 45.000 € und gar keine Altersgrenze. Die Höhe der Unterhaltsbedarfs ist direkt ans BAföG gekoppelt (§ 10 AFBG), d.h. dieser steigt automatisch ab August. Läuft also ohne besondere Anpassungen.
Oder an was hast Du gedacht?
55. doomroom23 kommentierte am 28.07.2022 um 23:13:01 Uhr
Neue Regelungen wurden nicht berücksichtigt
Ich habe Ende Juni Bafög für 09.2022 bis 08.2023 beantragt und am 20.7.2022 ( Ein Tag vor dem Entschluss des neuen Gesetztes?) kam der Bescheid und die neuen Regelungen wurden alle nicht berücksichtigt.
Soll ich meinen Antrag widerrufen und einen neuen stellen oder wird das alles automatisch aktualisiert?
56. Oli (Studis Online) kommentierte am 29.07.2022 um 17:54:40 Uhr
Re: Neue Regelungen wurden nicht berücksichtigt
Du musst nichts weiter tun, das Amt wird automatisch einen korrigierten Bescheid erstellen. Das dauert aber noch, vor Ende August solltest Du nicht nachfragen.
57. Kyaii kommentierte am 02.08.2022 um 11:10:10 Uhr
Vermögensgrenze Alter
Ich habe heute nochmals mit dem BAföG Amt telefoniert und mir wurde gesagt, dass die Vermögensgrenze sich auf das Alter bezieht bei dem man den Erstantrag gestellt wurde. Also ist man 29 Jahre beim Erstantrag und jetzt 31 Jahre alt dann hat man eine Vermögensgrenze von 15.000€ und nicht 45.000€.
Kann das jemand bestätigen?
58. Carloline kommentierte am 08.08.2022 um 11:57:52 Uhr
Elternunabhängiges Bafög
Gibt es auch Änderungen bezgl. Der Elternunabhängigkeit? Mein bisheriger Wissensstand ist, dass man nach der Ausbildung mindestens 3 Jahre am Stück und in demselben Bereich gearbeitet haben muss.
59. Nuri kommentierte am 10.08.2022 um 12:25:59 Uhr
Verheiratet, dann elternunabhängiges BAfög?
Ich heirate in absehbarer Zeit. Wird dann nach Heranziehen des Einkommens meines Ehemannes, weiterhin meine Eltern zum Unterhalt herangezogen?
60. Reaggy kommentierte am 02.09.2022 um 06:53:32 Uhr
Winter-Änderung für Abischüler Fernschule?
Beinhalten die Bafög-Änderungen ab dem Wintersemester '22 auch Neuerungen für Schüler die ihr Abi an einer Fernschule machen?
61. Sven123 kommentierte am 19.09.2022 um 10:19:06 Uhr
Auslandsbafög online Umsetzung
Guten Tag,
ich werde den Master an einer britischen Universität machen. Nun ist das Studium ebenfalls online umsetzbar und ich werde somit in Deutschland bleiben ( Lehrveranstaltungen über Teams). Kann ich auf diesen Wege auch Bafög beantragen oder ich muss in in Präsenz dran teilnehmen?
Gruß
62. Oli (Studis Online) kommentierte am 19.09.2022 um 15:22:57 Uhr
Re: Auslandsbafög online Umsetzung
Da du hier fragst, hast du ja hoffentlich zur Kenntnis genommen, dass es nur um Master gehen kann, die auf ein Jahr Studienzeit ausgelegt sind. Längere sind nicht förderfähig (weil UK nicht mehr in der EU).
Ansonsten lies in Bezug auf die Frage mit dem Fernstudium: https://www.bafoeg-rechner.de/auslandsbafoeg/sonderfaelle.php#fernstudium
63. Sven123 kommentierte am 19.09.2022 um 21:34:13 Uhr
Auslandsbafög
Ja es handelt sich bei meinem Studium um den Master, welcher in einem Jahr absolvierbar ist. Ich hatte einen Antrag beim Bafögamt eingereicht, nur die meinten, dass ich kein Bafög bekomme, da es sich um ein Präsenzstudium handelt. Ich suche einfach nach einer Möglichkeit, da sonst das Geld eng wird.
64. Oli (Studis Online) kommentierte am 21.09.2022 um 17:47:09 Uhr
Re: Auslandsbafög
Tja, diese Mischformen sind ja erst durch Corona häufiger geworden und das BAföG-Gesetz (und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und -anweisungen) darauf noch nicht so richtig ausgelegt. Wahrscheinlich müsstest du dich vor Gericht mit deinem Amt darum streiten. Ich finde ja, das sollte gehen – nur interessiert meine Meinung das Gericht ja leider nicht.
65. Can kommentierte am 24.09.2022 um 13:25:57 Uhr
Bafög ab 30?
Hallo ich bin 29 Jahre alt und bekomme derzeit elternabhängiges Bafög. Wie ist es nun, wenn ich nächstes Jahr 30 werde. Bin ich berechtigt auf elternunabhängiges Bafög, auch wenn ich vor Studienbeginn unter 30 Jahre alt war? Oder bekomme ich weiter elternabhängiges Bafög, da die Altersgrenze auf 45 angehoben wurde? Werde übrigens nächstes Jahr heiraten, da meine Partnerin jedoch auch Studentin ist, verdient sie nicht viel. Fände es komisch, wenn meine Eltern theoretisch noch unterhaltspflichtig sind für mich, als über 30 jährigen, verheirateten Mann. Hab leider im Internet nichts zu diesem speziellen Fall finden können und würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen könnte. Liebe Grüße
66. Oli (Studis Online) kommentierte am 28.09.2022 um 17:48:07 Uhr
Re: Bafög ab 30?
Wenn du bei Studienbeginn noch nicht 30 warst, gibt es leider nicht automatisch elternunabhängiges BAföG. Die Altersgrenze bezieht sich auf den Studienbeginn, wer im Laufe des Studiums diese überschreitet, kann weiterhin (im Rahmen der Regelstudienzeit plus ein wenig mehr) BAföG erhalten. Auch die Tatsache, dass Du verheiratet bist, ändert in Bezug auf eltern(un)abhängiges BAföG nichts.
Die Frage wäre also, ob du aus einem der anderen Gründe elternunabhängig gefördert werden könntest. In unserem ausführlichen Artikel findest Du alle Infos: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php
67. M.König kommentierte am 14.10.2022 um 16:46:53 Uhr
Erhöhung und ALG2
Weiß jemand wie das vom Jobcenter gehandhabt wird? Ich bin alleinerziehend und der neue Betrag vom Bafög wird mir, bis auf den Kinderbetreuungszuschlag, angerechnet und am Ende bin ich dann kaum weiter als zuvor. Ist das so okay? Ich sehe den Sinn dahinter nicht.
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