Artikel kommentieren
Einmalig 230 Euro im Spät-Sommer 2022: Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger:innen
Der Heizkostenzuschuss ist beschlossen. Ohne Antrag werden damit auch alle Studierende, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einmal BAföG erhalten haben und dabei nicht bei den Eltern wohnten, 230 € Heizkostenzuschuss ausgezahlt bekommen. Zwar in der Regel automatisch, aber beispielsweise in NRW frühestens im August.
Bisherige Kommentare
1. Luminator kommentierte am 03.02.2022 um 21:38:55 Uhr
Wie ist es, wenn man zum neuen Semester auszieht?
Kann man das auch beantragen, wenn man bis Ende dieses Semesters auszieht und das Studium bis dahin beendet hat?
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 04.02.2022 um 08:54:18 Uhr
@Luminator / Wie ist es, wenn man zum neuen Semest
Es geht nur darum, dass du zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat BAföG bekommen hast, dann wirst du im Sommer antragsberechtigt sein. Was du dann machst, spielt keine Rolle.
3. Tanja109 kommentierte am 04.02.2022 um 09:29:29 Uhr
Was ist mit Studierenden mit Familie?
Kinder studierender Eltern werden wohl dann gar nicht berücksichtigt, wenn man kein Wohngeld zusätzlich bekommt.
4. Nina21 kommentierte am 08.02.2022 um 11:24:21 Uhr
Was ist, wenn ich Auslands-BAföG beziehe?
Ich studiere im europäischen Ausland und beziehe Bafög aus Deutschland, kann ich den Zuschuss dann trotzdem erhalten?
5. Mert kommentierte am 21.02.2022 um 22:22:14 Uhr
Ab März eigene Wohnung
Wenn man ab dem 1. März eine Wohnung hat, kann man dann noch diesen Vorschuss Bekommen?
6. Oli (Studis Online) kommentierte am 20.03.2022 um 14:15:46 Uhr
@Was ist, wenn ich Auslands-BAföG beziehe?
Der Zuschuss könnte eigentlich gewährt werden, im Gesetz ist nur davon die Rede, dass BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, Anspruch haben. Irgendwelche Ausschlüsse in Bezug auf Auslands-BAföG wurden nicht gemacht. Aber ganz sicher bin ich da leider nicht. Bis der Zuschuss wirklich ausgezahlt werden kann, dauert es sowieso noch, ich hoffe, wir wissen bis dahin mehr.
7. Oli (Studis Online) kommentierte am 20.03.2022 um 14:17:13 Uhr
@Ab März eigene Wohnung
Kein Problem, für den Zuschuss ist es nur nötig, in mindestens einem Monat zwischen Oktober 2021 und März 2022 BAföG mit Mietzuschlag (weil nicht bei den Eltern wohnend) zu erhalten. Das würdest Du damit ja gerade erfüllen :)
8. Saidu kommentierte am 21.03.2022 um 12:30:44 Uhr
Bei den Eltern und Nebenwohnung
Was ist wenn man zu Hause wohnt und in einer eigenen WG?
9. MODI kommentierte am 23.03.2022 um 14:49:46 Uhr
Wallah diese schöne
Ich studiere in Leipzig und bekomme selbstverständlich von Bafög Amt Leipzig das Geld. Ich wohne allerdings seit 4 Monaten in Berlin wegen eines Praktikums. Habe ich auch Anspruch auf dieses Geld?
10. Selin kommentierte am 14.04.2022 um 10:08:36 Uhr
Studium endet bald
Was ist denn, falls man nur noch bis August studiert, weil danach das Studium beendet wird, man aber in dem oben beschrieben Zeitraum Bafög bekommen hat? Da das Gesetz zwar im Juni in Kraft tritt, aber keine genauen Infos bzgl. der Zeit der Auszahlungen bekannt ist...
11. Oli (Studis Online) kommentierte am 14.04.2022 um 11:45:51 Uhr
Re: Studium endet bald
Wie wir unter https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/heizkostenzuschuss-2022.php#wo ja schon schreiben: Diejenigen, bei denen durch Studienende/Wechsel das früher zuständige BAföG-Amt eigentlich nicht mehr zuständig ist, sollten im Zweifel selbst aktiv werden. Allerdings jetzt noch nicht – es sind einfach noch keine Details bekannt, du würdest dein Amt aktuell eher mit einer Anfrage behindern. Also noch etwas Geduld.
12. Lilli111 kommentierte am 26.04.2022 um 16:15:02 Uhr
Info zu Auslandsbafög fehlt desöfteren
Wie @Nina21 schon anmerkte fehlt die Info zum Auslandsbafoeg. Ich finde es eine Frechheit dass davon in den Entwürfen nichts steht. Empfängerinnen von Auslandsbafög sind genau so von den erhöhten Heizkosten betroffen, machen sich jetzt sicher wie ich Sorgen ob wir das Geld auch erhalten. Obwohl meine Uni in der Schweiz ist lebe ich aufgrund der Pandemie meist in Deutschland - ich kriege hier in einer gewissen deutschen Großstadt nichtmal ein Studententicket für den Nahverkehr weil meine Uni ja nicht in Deutschland ist :( Fühle mich als wäre man mit Auslandsbafög eine Nische/Randgruppe die vergessen wird … naja immerhin bekommt man überhaupt Bafög aber trotzdem mein Budget ist mit Den neuen Preisen am Limit angekommen ..
13. Berni kommentierte am 28.04.2022 um 12:18:28 Uhr
Energiekostenpauschale = Heizkostenzuschlag
Könnt ihr vielleicht aufklären, ob der Heizkostenzuschlag bereits in der Energiekostenpauschale enthalten ist? Sind ja zwei verschiedene Beschlüsse.
14. Oli (Studis Online) kommentierte am 28.04.2022 um 12:28:22 Uhr
Energiekostenpauschale ≠ Heizkostenzuschlag
Der Heizkostenzuschlag ist an den Bezug von Wohngeld, BAföG oder BAB geknüpft.
Die Energiekostenpauschale dagegen – eigentlich Energiepreispauschale (EPP)– ist folgendes (Zitat vom Bundesfinanzministerium): „Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen soll einmalig eine EPP in Höhe von 300 Euro ausgezahlt werden. Anspruch auf die EPP haben Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten (§ 13, § 15 oder § 18 des Einkommensteuergesetzes) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen und in die Steuerklassen I bis V eingereiht sind oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden.“
Es ist also möglich, beides zu bekommen oder – beispielsweise als Student ohne BAföG und Job – auch gar nichts davon.
15. XXXXXX kommentierte am 18.05.2022 um 15:59:57 Uhr
Doppelter Bezug möglich??
Hmm, bedeutet dies dann, ich Bafög und Wohngeld beziehe (was ja möglich ist, z.B. über AFBG), dass ich den Betrag zweimal bekommen?? Einmal über Wohngeld und einmal über das Bafög??
16. Lilalale kommentierte am 19.05.2022 um 09:20:58 Uhr
Leute die kein Bafög bekommen können?
Ich habe mein Studiengang gewechselt und vorher Bafög bekommen. Nach meinem Wechsel habe ich natürlich kein Bafög mehr bekommen… Ich nehme mal an, dass ich kein Zuschuss bekommen werde? Finde ich schade, weil ich schon vom einen Nebenjob zum anderen hinrenne aber es trotzdem nicht toll bei mir im Konto aussieht.
Ich glaube es geht einigen Studenten genauso und nur weil man kein Bafög bekommt, heißt es nicht, dass man ein wohlhabender Student ist der keine Hilfe nötig hat.
Ich finde man sollte vorallem das Bafög Gesetz endlich mal ändern- es ist eigentlich normal, dass Leute ihren Studiengang heutzutage wechseln (und manche merken es eben etwas später als andere- und solange man weiterstudiert und am Ende einen Abschluss hat ist das doch nicht schlimm? Der Bafög- Mitarbeiter hat mich damals am Telefon so zur Sau gemacht und mir das Gefühl gegeben das ich alles hinschmeißen kann und mir das Gefühl gegeben das ich einfach dumm bin, nur weil ich mit meinem Studiengang nicht zufrieden war und wechseln wollte 🥲
17. Oli (Studis Online) kommentierte am 19.05.2022 um 09:46:25 Uhr
@Doppelter Bezug möglich??
Nein, es ist im Gesetz ausgeschlossen, dass jemand den Zuschuss doppelt bekommt. Was zwar nicht ausschließt, dass es vereinzelt passieren wird (da ja verschiedene Ämter beteiligt sind) – aber dann müsstest du eigentlich einen davon zurückzahlen.
18. Oli (Studis Online) kommentierte am 19.05.2022 um 09:50:13 Uhr
@Leute die kein Bafög bekommen können?
Ohne Bezug von BAföG oder Wohngeld in der Zeit zwischen Oktober 2021 und März 2022 wird es leider nichts mit dem Heizkostenzuschuss. Alle, die in den letzten 4 Semestern einen Studiengangswechsel gemacht haben, sei aber gesagt, dass durch die Corona-Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit – siehe https://www.studis-online.de/Studieren/individuelle-regelstudienzeit.php - es in vielen Fällen auch später als normal BAföG-unschädlich gewesen sein sollte und insgesamt länger BAföG erhalten werden kann.
19. angili kommentierte am 24.05.2022 um 12:23:23 Uhr
Wohngeld und Bafög
Hallo,
wie sieht das denn aus, wenn unser Haushalt (zwei Erwachsene, zwei Kinder) Wohngeld bekommt (wegen den Kindern) und die Eltern beide Bafög beziehen. Kriegen wir dann jeder 230€ und wegen Wohngeld nochmal 270€?? Oder bekommen wir dann statt den 230€ dann 270€? LG
20. Ph1l1pp kommentierte am 27.05.2022 um 16:54:21 Uhr
Bafög berechtigt
Ich bin Bafög berechtigt, heißt ich würde irgendwas mit 3€ bekommen, aber das wird mir nicht ausgezahlt. Bekomme ich dann auch den Heizkostenzuschuss?
21. Oli (Studis Online) kommentierte am 27.05.2022 um 17:12:41 Uhr
Wohngeld und Bafög
Wer im Zeitraum 10/2021 bis 03/2022 – egal ob parallel oder hintereinander – sowohl Wohngeld als auch BAföG bezogen hat, bekommt nur einen, aber immerhin den höheren Zuschuss nach Wohngeld.
22. Oli (Studis Online) kommentierte am 27.05.2022 um 17:13:37 Uhr
@Bafög berechtigt
Leider nein, nur wer wirklich BAföG bezogen hat, bekommt den Zuschuss.
23. Nourhan kommentierte am 30.05.2022 um 13:17:14 Uhr
Urlaubsemester
Ich war zwischen oktober 2021 und mai 2022 berlaubt wegen mein baby bekomme ich die zuschuss oder nicht ??
24. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.05.2022 um 14:50:24 Uhr
@Urlaubsemester
Wer im Urlaubssemester (egal aus welchem Grund) war, konnte kein BAföG bekommen. Der Heizkostenzuschuss wäre dann nur möglich, wenn Wohngeld bezogen wurde (BAföG ist in einem Urlaubssemester ja ausgeschlossen). Wer weder BAföG noch Wohngeld bekam zwischen Oktober 2021 und März 2022, kann den Heizkostenzuschuss nicht erhalten. Hinweis: Für Bezieher von ALG II soll es andere Zuschüsse geben. Wer sich allerdings irgendwie anders durchgeschlagen hat, kann wohl nichts bekommen🥺
25. Moonlight kommentierte am 31.05.2022 um 15:17:44 Uhr
Bin ich auf Heizkostenzuschuss berechtigt?
Hallo, ich beziehe schon seit längerem Bafög. Auch in der Zeit von Oktober 2021-heute. Ich bin aber erst seit April 2022 aus dem Elternhaus ausgezogen. Gibt es hierfür keine Ausnahmen, damit ich den Zuschuss auch bekommen könnte? Dies wäre sonst nämlich nicht fair. Vielen Dank im Voraus.
27. Oli (Studis Online) kommentierte am 31.05.2022 um 15:24:22 Uhr
@Bin ich auf Heizkostenzuschuss berechtigt?
So unfair es Dir auch erscheint, aber für dich kann es leider keinen Heizkostenzuschuss geben. Nur wer in den Monaten Oktober 2021 bis März 2022 mindestens für einen Monat BAföG inkl. Wohnpauschale für Nicht-bei-den-Eltern-Wohnende bekommen hat, qualifiziert sich für den Zuschuss 😢
28. Kiwi_96 kommentierte am 01.06.2022 um 22:05:30 Uhr
BAföG von 10.21-03.22- trotzdem Zuschuss?
Wie in der Überschrift bereits beschrieben, habe ich im besagten Zeitraum BAföG erhalten, seit April allerdings nicht mehr. Bekomme ich trotzdem den Zuschuss?
29. Oli (Studis Online) kommentierte am 02.06.2022 um 08:24:56 Uhr
@BAföG von 10.21-03.22- trotzdem Zuschuss?
Ja, wenn du in dem Zeitraum BAföG bekommen und nicht bei den Eltern gewohnt hast. Die Auszahlung kann aber noch dauern.
30. Lalalau kommentierte am 07.06.2022 um 08:13:31 Uhr
Auszahlungstermin
Warum soll denn dann erst Ende des Jahres ausgezahlt werden? Die Zahlungen für die Heizkosten sind doch unterschiedlich terminiert, das Gesetz ist jetzt beschlossen, dann sollte die Auszahlung auch zum nächsten Zeitpunkt erfolgen.
31. Marvin.S kommentierte am 08.06.2022 um 14:47:02 Uhr
Nebenwohnung
Hallo, wie ist das wenn ich nicht mehr bei meinen eltern wohne, aber meine wohnung nur auf nebenwohnsitz angemeldet habe und bei meinen eltern den hauptwohnsitz ?
32. TheBeast kommentierte am 10.06.2022 um 13:21:04 Uhr
Eltern Hartz IV und Bafög=Kein Heizkostenzuschuss
Guten Tag, verstehe ich das richtig, dass, obwohl ich meine eigenen Kosten tragen muss (Miete, Heizkosten etc.-) und mein Bafög die anteilige Miete mit den 50 Euro und die restlichen Kosten (Heizkosten, Strom, etc.) nicht deckt, ich keinen Heizkostenzuschuss bekomme, da ich ja bei den "Eltern wohne"? Kann man das irgendwie als Sonderfall irgendwo beantragen? Es kann doch nicht sein, dass die niedrigsten aller Studenten ausgeschlossen werden von dieser einmaligen Zahlung.
33. KristinJsn kommentierte am 28.06.2022 um 18:56:46 Uhr
Haupt- und Zweitwohnsitz
Hallo,
ich bin als Erstwohnsitz noch bei meinen Eltern gemeldet, lebe aber während meines Studiums in einer WG (Zweitwohnsitz). Erhalte ich dann auch den Heizkostenzuschuss?
Hinweis: Studis Online behält sich vor, Einträge zu entfernen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn andere beleidigt werden, der Eintrag Werbung enthält oder völlig am Thema vorbei geht.
Wer sich im Forum von Studis Online registriert hat, kann hier sein Username und Passwort eingeben, dann wird der Eintrag sofort angezeigt (wärst Du im Forum aktuell angemeldet - was durch ein Cookie erkannt wird - würdest Du hier sogar automatisch erkannt).
Es können auch ohne Anmeldung Kommentare geschrieben werden, dann kann der verwendete Nickname jedoch nicht geschützt werden und somit auch von anderen verwendet werden.