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„Versagen bestätigt!“: Karlsruhe prüft BAföG-Bedarfssätze
Das Bundesverwaltungsgericht hält das Verfahren zur Bemessung der Leistungen der Bundesausbildungsförderung für grundgesetzwidrig. Die Festsetzung erfolge beliebig, sei nicht transparent und hinke der Realität Jahre hinterher, urteilten die Richter am Donnerstag. Das letzte Wort hat jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Bisherige Kommentare
1. JonasR kommentierte am 24.05.2021 um 14:37:27 Uhr
Und nun?
Was bedeutet das nun konkret für mich, als Student der aktuell BaFög bezieht und auch darauf angewiesen ist?
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 24.05.2021 um 14:59:53 Uhr
Re: Und nun?
Wir planen einen weiteren Artikel, in dem es genau auch um Deine Frage gehen sollte. Soweit ich das vorab sagen kann, hat es für Dich aktuell leider keine Auswirkungen. Es erhöht ein wenig den Druck auf die Politik, das BAföG wirklich zu verbessern. Doch das kann leider dauern.
3. Jonathanxyz kommentierte am 25.05.2021 um 08:47:15 Uhr
Es gibt so einiges was veraltet ist...
Was mich am meisten stört ist auch, dass man nicht mehr gefördert wird, wenn man den Studiengang zu spät gewechselt hat. Ich habe erst im dritten Semester gemerkt, dass ich doch einen anderen Weg einschlagen will und habe dadurch trotzdem nicht mehr Geld als vorher. Es sollte eine Höchstdauer geben (let's say 12 semester) unabhängig ob man den Studiengänge wechselt oder nicht, das würde mir viel leid ersparen. Man schaue wie viele Menschen ihren Studiengang wechseln.... Ein bisschen froh bin ich aber auch, dass ich das nicht mehr machen muss. Jedes Jahr habe ich an das Studentenwerk ein Buch geschickt und IMMER hat noch irgend etwas gefehlt. Es ist unvorstellbar für mich, dass das noch immer auf dem altmodischen Weg geschieht - Ein hoch auf das Land der Bürokratie.
4. huba kommentierte am 25.05.2021 um 14:18:37 Uhr
Ob der Bedarfssatz dadurch steigt?
Die Forderung nach einem studentischen Warenkorb als Basis für die BAföG Bedarfssatzfeststellung kenne ich schon seit mehr als 30 Jahren. Um die wird später mal genau so gerungen werden wie um jene des Hartz IV. Bevor das BVerfG entscheidet (und das dürfte noch lange dauern) passiert eh nix. Von daher ...in deinem Studium wird sich im BAfög deshalb sicher nix ändern. Ob der Bedarfssatz dadurch merklich steigt? Ich habe meine Zweifel. Es wird aber sicher leichter werden anrechenbare zweckidentische Leistungen abzugrenzen. Was beim Auslandsstudium oder Stipendien wichtig werden könnte. Momentan fallen die meisten Dinge wie z.B. Exkursionsgebühren einfach unter den Grundbedarf. Zuschüsse von Dritten - dafür dürften somit gnadenlos vom ersten Euro an als Ausbildungskosten angerechnet werden.
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