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Nachteilsausgleiche bei Behinderung: Wo bleibt die Inklusive Hochschule?
Wer mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung studiert, hat Anspruch auf spezielle Hilfsleistungen. Eigentlich. Denn in der Praxis wissen viele nichts von ihren Rechten oder nehmen sie aus Scham nicht wahr. Mithin wird Betroffenen Unterstützung wegen eines „Dauerleidens“ versagt. Kritiker wollen das juristische Konstrukt kippen.
Bisherige Kommentare
1. Jojo kommentierte am 22.12.2020 um 15:21:30 Uhr
Nachteilsaugleich zu beantragen schon schwierig.
Man hat persönlich wie in dem Artikel eine schwelle den nachteilsausgleich zu beantragen, dazu muss mann erst mal einen Facharzt finden der die Auffasung hatt das man mit seiner " behinderung" überhaupt studieren kann. Danach, muss man erst mal hoffen das die Hochschule den Attest alzeptiert. Was nicht immer der fall ist, evtl. muss mann sich dan noch gelächter anhören sowie das der Nachteilsausgleich keine Wunschliste ist. Warum geht mann zu einem Facharzt um ein Gutachten zu machen? Eigentlich nur um hilfreiche Maßnahmen zu finden die einem bei seinem Handycap helfen soll, nicht mehr und nicht weniger. Es ist richtig frustrierend. Am ende wenn man etwas schreibzeitverlängerung hatt, was zwar etwas helfen kann unter bestimmten Bedingungen allerding nur ein bruchteil der probleme löst, man sich anhören muss das der Nachteil der durch das Dauerleiden vollständig Kompensiert worden ist, von der Hochschule alleingelassen wird. Weiss man wie weit die inklusion ist. Es sollte eine zentrale stelle für nachteiösausgleiche geben die darin kompetenzen hatt die Gutachten auf stimmigkeit zu überprüfen und Nachteilsausgleiche stattgibt.
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