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Lust auf Hochprozentiges: Was bringt die BAföG-Novelle 2019?
Bundesbildungsministerin Karliczek hat einen „ordentlichen Schluck“ mehr beim BAföG und eine Novelle für Herbst 2019 angekündigt. Studis Online lässt sich mit flotten Sprüchen nicht abspeisen und hat bei den politisch Verantwortlichen nachgehakt. Die Güte der Antworten reichte von „unverbindlich“ bis halbwegs „konkret“. UPDATE 13.11.: Eckpunktepapier des BMBF mit konkreten Plänen!
Bisherige Kommentare
1. huba kommentierte am 30.10.2018 um 21:39:11 Uhr
Wenn man mal wünschen dürfte..
Wünschenswert wäre ja eine komplette Überarbeitung der Förderung des Master- Studienganges. Einmal als Konsequenz der derzeitigen Rechtsprechung in der ein Verlust der Förderung im Bachelor (aufgrund Fachrichtungswechsel ohne hinreichenden Grund) auch einen Verlust des Anspruchs im Master nach sich zieht. Zum anderen aber auch, weil die momentane Regelung (Wechsel im Master nur aus unabweisbarem Grund) den politisch gewünschten Wettbewerb der Hochschulen für bedürftige Studierende zur Farce werden lässt. Sie können einen schlecht organisierten Studiengang nicht mehr aufgeben, wenn sie ihre Förderung nicht verlieren wollen. Es wäre auch an der Zeit Menschen, die nach einer erforderlichen Ausbildung in einem Assistentenberuf schließlich Erzieher oder Heilerzieher geworden sind, die weitere Förderung eines Studiums noch zu ermöglichen. Das scheitert bislang am Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 5 BAföG, weil es eine dritte Ausbildung wäre. Ich finde berufserfahrene Menschen in Leitungsfunktionen im Sozialbereich sinnvoller als die Besetzung mit Hochschulabsoventen (Sozialarbeiter) nach drei Jahren Studium mit 2 Monaten Praktikumserfahrung.
Aber so was ist viel zu pragmatisch um umgesetzt zu werden…..
2. lizensierte Hobbyköchin kommentierte am 13.11.2018 um 14:50:07 Uhr
akademisches Personal überhaupt erwünscht?
das Problem stellt nicht das zwangsläufig zu niedrig angesetzte Bafög dar, das Problem liegt in der Krankenversicherung, gerade für jene ü30 (Umschüler und dergleichen, Stichwort: Digitalisierung & enormer Niedriglohnsektor) und in der Limitierung auf die Förderungshöchstdauer.
Ich wäre demgegenüber grundsätzlich weniger skeptisch, gebe es nicht im Falle der Exmatrikulation einen weit höheren Betrag an ALG II und eine dort unbegrenzt mögliche Verweildauer. Folglich hat sich ein Phänomen der einst bildungswilligen - zwangsweise wegen Nichtzahlung vorangegangener Studienbeträge exmatrikulierten - Berufs-Hartzler etabliert, die sich gerne weiterbilden möchten, aber nicht dürfen.
Das lässt den Gedanken aufkommen: man möchte keine Akademiker, erst recht nicht aus der Arbeiterschaft. Die Hartzlerkinder sind meines Wissen ja wenigstens ebenfalls Hartz berechtigt trotz Studentenstatus. Ja, man fördert en masse Arbeitslose, mäßig qualifizierte, leicht ausnutzbare Billiglöhner. Da heißt es dann bis zum Sanknimmerleinstag Billigjob und ALG II im Wechsel.
Tipp: Nach Kündigung immer schön weiterbewerben, man ist schließlich - wenn auch kaum rentabel - arbeitswillig und nicht ein zweiter Arno Dübel.
3. huba kommentierte am 13.11.2018 um 17:01:25 Uhr
Anpassung der Rückzahlungsrate war überfällig
Im Jahr 1990 wurde die Rate bei der Rückzahlung zuletzt regulär angehoben - von vormals 120 auf 200 DM. Bei der Umstellung auf Euro wurden dann aus den eigentlich notwendigen 102,26 Euro die bis heute geltenden 105 Euro. In Anbetracht der Lohnentwicklung war eine Anpassung eher "überfällig".
4. Der Berufsstudent kommentierte am 13.11.2018 um 17:29:03 Uhr
Wünschenswert wäre auch:
Eine Änderung bei der Förderung von berufstätigen Studenten. Jeder Hans und Franz wird für einen berufsbegleitenden Meister, Techniker, Fachwirt und Co durch "Meister-Bafög" gefördert, will man aber studieren gibt es keinen müden Cent. Und bevor einer kommt: Das gibt es auch alles in VZ Weiterbildung.
5. lizensierte Hobbyköchen kommentierte am 13.11.2018 um 17:41:04 Uhr
Rückzahlung weshalb?
das gesamte System hierzulande erschließt sich mir nicht mehr und ist an Irrsinn kaum noch zu überebieten.
Weshalb überhaupt eine Rückzahlung? Ich ziehe auch hier wieder den Vergleich zu ALG II. Hierfür ist keine vorangegangene Leistung erforderlich und dieses muss auch nicht zurückgezahlt werden.
Entweder dieses Land hat keinen Fachkräftemangel oder aber man ignoriert diesen bewusst und missachtet eine ganze Generation. Diejenigen ohne Wohnmöglichkeit sind faktisch aufgeschmissen, unabhängig ob Bafög-Berechtigt oder nicht. Ich habe mittlerweile das Gefühl, man will dass bestimmte Gruppen gesellschaftlich nicht vorankommen. Ziel: diese bewusst kleinzuhalten und einem prekären Arbeitsmarkt möglichst gefügig zu machen. Wer niemals denkt bleibt dumm und ist sich dessen bestenfalls gar nicht erst bewusst. Schade eigentlich. Viele sind von einem medial bewusst in Szene gesetzten Arno Dübel so weit entfernt wie Deutschland von einem attraktiven Arbeitsmarkt mit vorangegangenen Bildungschancen.
6. Ms down for whatever kommentierte am 13.11.2018 um 19:03:32 Uhr
Bafög-Satz ein Witz!
Verstehe es nicht, weshalb nicht Kohorten von Studenten auf die Straße gehen und für höhere, dem Existenzminimum angepasste, Bafög-Sätze demonstrieren? Es finden doch aktuell vielerorts diverse Demonstrationen für Diverses statt, warum wird sich nicht in eigener Sache engagiert? Gibt es sie überhaupt noch, die Arbeiterkinder im Bafögbezug, alleine wohnhaft, immatrikuliert an einer Hochschule, bestenfalls Universität?
Wo sind sie, die Betroffenen? Sind sie abgesprungen? Ausgewandert? Haben sie sich unter die ALG II - Empfänger u. Vollzeitstudenten gemischt? Jobben sie hauptberuflich an einer Bar? Oder ist das Hochschulwesen veraltet und man entscheidet sich mittlerweile besser für den staatlich geprüften Betriebswirt oder eine duale Ausbildung bei Edeka?! Das ist keine Hochschulbildung, auch wenn gepushed und künstlich aufgewertet. Es handelt sich um stinknormale Ausbildungen, nicht selten unterhalb des Abi-Niveaus.
7. Livia Cluj kommentierte am 13.11.2018 um 19:22:37 Uhr
Auswandern!
Einen schönen guten Tag,
ich habe mich aus genannten Gründen für ein Studium der Humanmedizin im entfernten Rumänien entschieden. Hier hält sich das Verhältnis Bafög / Lebenshaltungskosten noch in etwa die Waage. Dies trotz der Gebührenpflicht! Ich bewohne eine geräumige 2-Zimmer Wohnung im Zentrum der Stadt Cluj, ernähre mich sehr gesund von heimischem Gemüse und Früchten u. verbringe meine Freizeit in einem preiswerten, hochmodern ausgestatteten Fitness. Professionell geschulte Personaltrainer sind hierbei inklusive (Stichwort: Work-Life Balance). Die Semesterferien verbringe ich am Strand und erhole mich zum niedrigen Preis vom Lernstress.
Im Anschluss werde ich in ein weit attraktiveres Land auswandern. Sie möchten wissen welches? Nunja, so gut wie jedes erscheint mir aktuell attraktiver.
Einen schönen Abend allerseits.
8. Sblabla1 kommentierte am 17.12.2018 um 14:19:48 Uhr
9% ? Das hilft der Mittelschicht kaum
Hallo allerseits,
Zugegeben, wir können froh sein, in einem Land zu leben, wo man überhaupt Bafög bekommt und wo die Rückzahlungen so fair gehandhabt werden. Andererseits ist die neue Novelle ein Witz. Der Freibetrag soll um 9% erhöht werden? Das ist nicht viel für Studenten aus der Mittelschicht. Schließlich soll jährlich der Mindestlohn auch nochmal ansteigen. Auf gut deutsch, für viele werden Bafögbeträge gekürzt oder ganz gestrichen, denn mal im Ernst, 1850€ für beide Elternteile im Monat? Das reicht einfach nicht aus. Ich hoffe man bedenkt diese 9% noch einmal. 12% oder 1900€ wären meiner Meinung nach ein wirklich guter Anfang. Und viele Studenten der Mittelschicht könnten auch mal davon profitieren. Dazu kommt auch, dass 2020 ein Azubi Mindestlohn eingeführt wird. Was wird also aus den Freibeträgen der Geschwister?
Der Großteil meiner Kommilitonen finanziert sich über einen Studienkredit und bereut es keines falls. Man investiert in seine Bildung, da darf man Schulden haben. Ich denke, in Zukunft werden noch viel mehr Studenten von KfW leben und das Bafög meiden, allein wegen der Freibeträge und der Ärgernisse getreu dem Motto: „mein Bafög wurde mir gekürzt, Mami kannst du mich finanzieren?“ „Nein, mein Kind, geh arbeiten.“ Viele Studenten können aber nebenbei nicht arbeiten gehen. Woran soll es also scheitern? Am Geld? Sicher nicht! Dazu kommt, dass viele Studenten einfach unabhängig sein wollen und nicht immer nur daran denken müssen „Hoffentlich verdient mein Papa im kommenden Jahr nicht zu viel!“. Dann lieber KfW und man hat seine Ruhe, bis Studiumende.
Das das Bafög (an sich) erhöht wird (Bsp. Wohnpauschale), klingt nach einer super Sache. Und würde vielen Studenten das Leben erleichtern (kein zusätzliches „Arbeiten gehen“, um sich sein „Brot“ zu finanzieren).
Schönen Tag euch.
9. Malarkey kommentierte am 30.01.2019 um 08:44:39 Uhr
Meister Bafög
Es sollte auch das Aufstiegsföderungs bzw. Meister-Bafög angepasst werden. Dieses bekommen laut Gesetz zwar Vollzeitauszubildende. Vollzeit ist aber mit mindestens 25 Stunden theoretischem Unterricht pro Woche definiert. Es wird davon ausgegangen, dass eine 3-jährige Ausbildung mit 2 Jahren nur Unterricht und einem Jahr Praktikum gestaltet ist. Die ersten 2 Jahre werden dann gefördert. Diese Aufteilung machen aber die wenigsten Schulen. In den meisten Fällen ist das blockweise. z.B. 4 Wochen Schule / 1 Woche Praktikum. Somit sind die 25 Stunden nicht eingehalten und ist demnach keine Vollzeitausbildung -> kein Bafög!!! Wie kann das sein?
Wen will man hier fördern? Woher sollen dann die Erzieher/Meister kommen?
10. RRRennsemmel kommentierte am 21.02.2019 um 09:27:38 Uhr
Einkommen der Eltern überall gleich bewertet
Toller Artikel. Was allerdings bisher noch niemand beachtet hat, sind die Einkommensgrenzen der Eltern. Es ist ein Unterschied, ob ich 2000 € in München verdiene, oder 2000 € in Chemnitz. Auch die Unterhaltspflichtigen müssen nämlich von ihrem Einkommen leben können. Außerdem werden zB Kosten für Private Institutionen in keinster Weise berücksichtigt. Der Schüler oder Student darf immer nur 450 dazuverdienen (auch wenn er nur 100 Bafög bekommt und 400! Extrakosten für Schule hat), ohne das was abgezogen wird. Wie soll das funktionieren??? Ich wünsche mir einfach mehr Individualität! Wenn eine Ausbildung Zusatzkosten wie Schulgeld erfordert, dann sollte es zumindest möglich sein, mehr hinzuzuverdienen.
11. RRRennsemmel kommentierte am 21.02.2019 um 09:52:36 Uhr
Ab 25 die Arschkarte
Welcher Vollpfosten hat eigentlich ab 2008 das Kindergeld für 25 Jährige abgeschafft? Diese Studenten und Eltern! sind die absoluten Verlierer, denn dieses fehlende Geld darf nicht einmal zusätzlich dazuverdient werden, ohne dass es Abzug oder Rückzahlung beim Bafög verursachen würde. Denkt da eigentlich irgendjemand mit, wenn solche Änderungen beschlossen werden? Kam zu der Zeit nicht auch der Schwachsinn mit dem G8? Das gehört alles dringend reformiert!
12. Oli (Studis Online) kommentierte am 21.02.2019 um 12:13:19 Uhr
@ RRRennsemmel
Wer Studien- oder Schulgebühren zahlen muss, kann mehr ohne Abzug dazuverdienen. Es gibt da auf Antrag einen um die Gebühren, höchstens aber 260 € /Monat erhöhten Freibetrag.
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