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Nordrhein-Westfalen: Studiengebühren rechtmäßig - aber mehr Ausnahmen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat inzwischen über vier Berufungen zu Urteilen des Verwaltungsgerichtes Köln entschieden. Grundsätzlich sieht das OVG Münster die Studienkonten als rechtmäßig an. Auch wenn der Gesetzgeber (hier die Landesregierung NRW) erst wenige Jahre vorher erklärte, er wolle keine Studiengebühren einführen, ergibt sich daraus kein Vertrauensschutz. Nur für frühere Studiengangwechsler ergeben sich aus den Urteilen Vorteile.
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